Der wesentliche Inhalt von Doppelbesteuerungsabkommen liegt darin, bei grenzüberschreitender Einkünfteerzielung die Besteuerungsrechte zwischen den beiden Vertragstaaten aufzuteilen. In dieser Hinsicht derogieren die Abkommen als "lex specialis" den entgegenstehenden inländischen Steuerrechtsnormen (VwGH 28.6.1963, 2312/61, 17.12.1975, 1037/75, BFH 18.9.1968…
…dies, dass auch der Freibetrag von 620 Euro mit 66,36% den freizustellenden Sonderzahlungen zuzuordnen ist. Es bedeutet dies aber auch, dass jene Sonderzahlungen, die das nach innerstaatlichem Recht zu beurteilende Jahressechstel übersteigen und nicht (zB als Auslandsprämie) direkt der Auslandstätigkeit zugeordnet werden können, mit…
Scheidet im Fall von Transferpreisberichtigungen (Artikel 9 OECD-MA) der Ansatz einer Verrechnungspreisforderung als Sekundärberichtigung aus (insb. weil eine korrespondierende Verrechnungspreisverbindlichkeit im DBA-Partnerstaat nicht anerkannt wird) und wird daher eine verdeckte Ausschüttung als Sekundärfolge der Transferpreisberichtigung festgestellt, bedeutet dies, dass damit auch ein unterlassener…
…die Festsetzung der Verrechnungspreise genommen und sich insoweit dem Diktat ihrer Muttergesellschaft unterworfen hat, so können die vereinbarten Preise dennoch angemessen sein (BFH 17.10.2001, I R 103/00). Allerdings muss in diesem Fall eine ausreichende Dokumentation über die einem Fremdvergleich standhaltende Gewinnermittlung der…
…GmbH auf der Grundlage eines Basisvertrages über einen Zeitraum von 2005 bis 2008 in einem Wiener Bürohochhaus die Innenausbauarbeiten, wobei die konkrete Auftragsvergabe jeweils durch Einzelaufträge erfolgt, die jeweils innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten abgearbeitet werden, dann hat dennoch eine Zusammenrechnung der einzelnen Arbeiten…
Bietet eine in Frankreich ansässige natürliche Person auf selbständiger Basis Kurse im Bereich der Erwachsenenbildung an und übt sie diese Vortragstätigkeit auch kurzfristig in Österreich aus, so wird durch die einmalige vorübergehende Anmietung von Räumlichkeiten im Inland für die Dauer von 50 Tagen noch…
Schließt eine österreichische Gesellschaft mit einer polnischen Gesellschaft einen Arbeitsgestellungsvertrag ab, auf Grund dessen polnische Arbeitskräfte auf österreichischen Baustellen der österreichischen Gesellschaft eingesetzt werden, so trifft die österreichische Gesellschaft die Verpflichtung, von den nach Polen fließenden Arbeitkräftegestellungsvergütungen den 20-prozentigen Steuerabzug vorzunehmen. Aus dem Zusammenwirken…
…Wegzugsstaat (hier: Österreich) beschränkt, sondern gilt auch für Beteiligungen im Zuzugsstaat (hier: Schweiz). Verlegt daher eine in Österreich ansässige Person ihren Wohnsitz in die Schweiz und veräußert sie in der Folge ihre Anteile an einer schweizerischen Kapitalgesellschaft, liegt zwar ein Anwendungsfall des Art. 13 Abs…
…österreichischem Recht berücksichtigungsfähig ist. Ob und gegebenenfalls welche weiteren amtlichen Ermittlungen in solchen Fällen im Rahmen des Zumutbaren noch getätigt werden sollen, muss dem zuständigen Finanzamt im eigenen Wirkungsbereich überlassen werden. 01. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…die Haftung geltend gemacht werden soll (Abschnitt 2 fünfter Absatz der Richtlinien zur Festsetzung von Selbstberechnungsabgaben und zur Haftungsinanspruchnahme nach § 202 BAO, AÖF Nr. 278/2009). Wenn keine Zweifel an der steuerlichen Zurechnung der Dividende an die operativ tätige und börsennotierte schweizerische Muttergesellschaft bestehen und…
…Wirkung der "183-Tage-Regelung" geht nur dann verloren, wenn das in einem Vertragsstaat ansässige arbeitnehmerüberlassende Unternehmen im anderen Vertragsstaat eine Betriebsstätte unterhält, die die Vergütungen trägt. Das arbeitnehmerüberlassende Unternehmen hält jedoch keine Betriebsstätte in Deutschland, diese wird vielmehr vom Beschäftigerunternehmen gehalten. Unter der Voraussetzung…
…c BAO jene Besteuerungsfälle aus diesem Rückzahlungsverfahren herausgelöst, in denen "ein Ausgleich im Wege der Veranlagung zu erfolgen hat oder im Fall eines Antrages auf Veranlagung zu erfolgen hätte". Da beschränkt Steuerpflichtige stets die Möglichkeit einer Antragsveranlagung besitzen (in Bezug auf den KESt-Abzug siehe…
…auf den (nachträglich) zu erstellenden summarischen Gesamtbeleg geben die ausländischen Einkünfteempfänger - auch ihrer heimischen Steuerverwaltung - zu erkennen, dass einwandfrei feststeht, für welche Beträge schlussendlich die Steuerentlastung tatsächlich in Anspruch genommen worden ist. 19. August 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dann ist die schweizerische Steuerverwaltung gemäß Artikel 9 DBA-Schweiz berechtigt, eine Gewinnerhöhung im Ausmaß der fremdunüblich nicht verrechneten Zinsen anzusetzen; die Abkommensbestimmung verpflichtet in einem solchen Fall Österreich den Gewinn korrespondierend gegenzuberichtigen. Wenn allerdings die eidgenössische Steuerverwaltung keine Gewinnberichtigung wegen Verstosses gegen den Fremdverhaltensgrundsatz…
…gezahlt hat, so kann die britische Muttergesellschaft eine abkommenskonforme DBA-Steuerentlastung auf der Grundlage von § 240 BAO in Anspruch nehmen. Die Frist für eine solche Antragstellung endet mit Ablauf des Jahres 1999. 21. April 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…schweizerische Konzerngesellschaft weiterzubelasten; denn es handelt sich hierbei um (nachträgliche) Entgelte für eine Tätigkeit, deren Nutznießer die schweizerische Konzerngesellschaft war. Die Entgelte dürfen daher aufwandmäßig die Gewinne der österreichischen Gesellschaft nicht belasten. 11. Februar 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…13.341,18). Die österreichische KESt beträgt daher 22.235,30 Euro (88.941,21*0,25 = 22.235,30) und vermindert sich durch die Anrechnung der deutschen KESt auf 8.894,09 Euro (22.235,30 - 13.341,21). Bundesministerium für Finanzen, 24…
…eines bloßen Rechtsaktes (Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls) darüber zu entscheiden, ob das Besteuerungsrecht an Montagegewinnen von Österreich oder von Deutschland wahrzunehmen ist (siehe auch EAS 1773 betreffend die Verzögerung einer Montageabnahme in Spanien). 05. Jänner 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…hingegen auf konzerninterne Personalüberlassungen, hinsichtlich derer die durch das VwGH-Erkenntnis geschaffene neue Rechtslage gilt (vgl. den Erlass des BMF vom 12.06.2014, BMF-010221/0362-VI/8/2014, Abs. 5, Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen). Bundesministerium für Finanzen, 31. Oktober 2016
…dort eine Betriebstätte zu begründen und sind dessen in der Schweiz ansässige Bauarbeiter nicht länger als 183 Tage im Sinn von Art. 15 Abs. 2 DBA-Schweiz in Österreich tätig, verpflichtet Artikel 15 Abs. 1 DBA-Schweiz, deren Arbeitslöhne von der österreichischen Besteuerung zu entlasten…