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EAS 1545Moderator einer deutschen Unterhaltungssendung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/8-IV/4/9925.10.1999

Schließt ein in Österreich ansässiger Künstler mit einer deutschen Fernsehanstalt einen Vertrag über seine Mitwirkung an einer deutschen Unterhaltungsshow ab, so unterliegen die Vergütungen, die er für die Abhaltung dieser Show erzielt, der deutschen Besteuerung und sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Die Rechtsgrundlage…

EAS 566Ausarbeitung einer TV-Dokumentation für eine deutsche Fernsehgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 1236/13/1-IV/4/9512.01.1995

…In einem solchen Fall wären die von der deutschen Fernsehanstalt gezahlten Honorare vermutlich als "Lizenzgebühren" im Sinn von Artikel 12 DBA-Deutschland anzusehen und wären folglich insgesamt in Österreich steuerpflichtig. Liegt kein Fall einer Abgeltung von Verwertungsrechten vor, sondern hat der österreichische Steuerpflichtige eine freiberufliche…

EAS 695US-Fernsehvideofilme
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2163/55/1-IV/4/9517.08.1995

…8524 der KN einzureihen sind (EAS 286). Der Umstand, dass US TV-Shows zunächst auf kinematographischem Filmmaterial aufgezeichnet und sodann einer österreichischen Fernsehanstalt in Form von Videomagnetbändern oder via Satellit übermittelt werden, löst keine österreichische Quellensteuerpflicht für die hiefür an den amerikanischen Medienkonzern überwiesenen Vergütungen…

EAS 1312Inländischer Profi-Sportwettkampf mit US-Veranstalter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 381/1-IV/4/9817.08.1998

…Überlassung von Senderechten anlangt, ist zu sagen, dass diese weder bei Überlassung an inländische Fernsehanstalten noch an ausländische Fernsehanstalten der österreichischen Besteuerung unterliegen. Durch die Anmietung der inländischen Sportarena für 1 bis 2 Tage wird keine inländische Betriebstätte des US-Veranstalters begründet; einer steuerlichen Erfassung…