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EAS 3406Mittelbare Beteiligung eines Steuerinländers an einer deutschen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0105-IV/8/201808.06.2018

…soweit Personen an ihr beteiligt sind, denen die Erstattung oder Befreiung vom Steuerabzug an der Quelle nicht zustände, wenn sie die Gewinnausschüttungen einer gebietsansässigen Tochtergesellschaft unmittelbar bezögen, die Entlastung von Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen verweigert, sobald eine der in dieser Vorschrift aufgestellten Voraussetzungen erfüllt ist." Die…

EAS 3013Portfoliodividenden an ausländische Pensionsfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1836-IV/4/200920.07.2009

…luxemburgischer Pensionsfonds unter Berufung auf die Kapitalverkehrsfreiheit des Europarechtes beim Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart einen Kapitalertragsteuerrückerstattungsantrag, ist zu prüfen, ob Anrecht auf Gleichbehandlung mit inländischen Pensionsinvestmentfonds und damit gemäß § 41 InvFG 1993 auf Erstattung einer nachweislich von inländischen Dividenden einbehaltenen Kapitalertragsteuer besteht. Die Anwendung des …

EAS 732Bezug deutscher Aktiendividenden durch eine österreichische Gemeinde
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/17-IV/4/9506.10.1995

…Abzug einer 25%igen deutschen Kapitalertragsteuer und eines deutschen Solidaritätszuschlages von 7,5% der deutschen KESt überwiesen, dann ist die Gemeinde berechtigt, gemäß Artikel 10a des DBA-Deutschland die den Grenzbetrag von 15% übersteigende deutsche KESt (einschließlich Solidaritätszuschlag) rückzufordern. Die Erstattung führt das deutsche Bundesamt…

EAS 1098Deutsche Investmentzertifikatsinhaber mit inländischem Zweitwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 36/2-IV/4/9707.07.1997

…der Kapitalertragsteuer (KESt II). Gemäß Artikel 11 Abs. 2 DBA-Deutschland steht dem deutschen Zertifikatsinhaber aber das Recht zu, die gesamte seinen Ertragsanteil belastende Kapitalertragsteuer rückerstattet zu erhalten. Für das Rückerstattungsverfahren sind derzeit keine Formulare vorgesehen. Die Erstattung kann daher formlos auf der Grundlage von…

EAS 209Zinsenendbesteuerung und Zuzugsbegünstigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 1966/1/1-IV/4/9204.12.1992

…ob eine Erstattung der 22-prozentigen KESt nach Maßgabe des im Novellenentwurf vorliegenden § 95 Abs. 4 EStG möglich ist, so ist die 22-prozentige KESt jener Einkommensteuer gegenüberzustellen, die sich unter Anwendung der Zuzugsbegünstigung ergibt. Führt die Anwendung der Zuzugsbegünstigung zu einer Einkommensteuerdurchschnittsbelastung von 20…

EAS 2774Kapitalertragsteuerabzugspflicht bei Forderungswertpapieren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0548-IV/4/200609.11.2006

Gemäß § 95 Abs. 3 EStG trifft die Kapitalertragsteuerabzugspflicht bei Kapitalerträgen aus Forderungswertpapieren die kuponauszahlende Stelle, wenn sich diese im Inland befindet. Erfolgt die Auszahlung durch ein Kreditinstitut, so ist dieses als kuponauszahlendes Kreditinstitut zum Steuerabzug verpflichtet. Die Abzugspflicht ist hierbei nicht davon abhängig, ob das…

EAS 381KESt-Rückerstattung nach Anteilsabtretung unter Rückbehalt des Dividendenkupons
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 51/9/1-IV/4/9402.02.1994

…auf DBA-konforme Rückerstattung der österreichischen Kapitalertragsteuer auf Dividenden können nur von jenen Personen gestellt werden, denen die Dividenden nach österreichischem Steuerrecht zuzurechnen sind. Einkünfte aus Kapitalvermögen sind grundsätzlich demjenigen zuzurechnen, der zur Nutzung der Vermögenswerte berechtigt ist. Werden von einem Steuerausländer Aktien an einer…

EAS 2480Besteuerung anteiliger Anleihezinsen bei Wohnsitzverlegung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/35-IV/4/0415.07.2004

…Grundlage von Artikel 11 DBA-Deutschland steuerlich auch auf jene - nach Zuzug gezahlten - Zinsen zugreift, die auf vor dem Zuzug liegende Zeiträume entfallen. Wurde daher von der österreichischen Depotbank aus Anlass des beim Wohnsitzwechsel stattfindenden Depotwechsels von den bis dahin abgereiften anteiligen Stückzinsen Kapitalertragsteuer einbehalten…

EAS 302Auslandssteueranrechnung auf die KESt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 844/10/1-IV/4/9315.09.1993

…den Bestimmungen des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes für die Rückerstattung von Abgaben auf Grund völkerrechtlicher Verträge zuständig ist (das ist das für die Körperschaftsteuerveranlagung der abzugspflichtigen Bank zuständige Amt). Das Rückerstattungsverfahren der vorgenannten Art könnte allerdings nur in jenen Fällen stattfinden, in denen keine Kapitalertragsteueranrechnung durch Antrag gem…

EAS 774KESt-Rückerstattung an DBA-berechtigte EU-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/93/1-IV/4/9506.12.1995

…ergangenen Durchführungsverordnung eine Entlastung an der Quelle auf 5% herbeigeführt (setzt aber eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung und einen operativen Charakter der deutschen Gesellschaft voraus) und es wird nach Ablauf der 2-Jahresfrist das vorstehend beschriebene Rückerstattungsverfahren hinsichtlich des mit 5% verbleibenden Betrages auf der Grundlage von …

EAS 535KESt-Entlastung zugunsten deutscher Kapitalanlagegesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/75/1-IV/4/9405.12.1994

  Bezieht eine deutsche Kapitalanlagegesellschaft Dividenden aus Österreich, so steht ihr das Recht zu, gemäß Artikel 10a DBA-Deutschland eine Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer (Rückerstattung von 7%) in Anspruch zu nehmen. Das Rückerstattungsverfahren richtet sich nach den Bestimmungen der Durchführungsverordnung BGBl. Nr. 426/1994…

EAS 746Gewinnausschüttung an eine deutsche Briefkastengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/98/1-IV/4/9531.10.1995

…Wird von einer österreichischen Kapitalgesellschaft eine Gewinnausschüttung an eine deutsche Muttergesellschaft geleistet, die nicht in der Lage ist, eine schriftliche Erklärung über ihre Unbedenklichkeit im Sinn von § 2 der Durchführungsverordnung zu § 94a EStG (BGBl. Nr. 56/1995) auszustellen, so kann im Rückerstattungsweg eine Vollentlastung von…

EAS 3213DBA-Entlastung nach Haftungsinanspruchnahme durch die Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0964-IV/4/201118.04.2011

…zu erstatten. Die Bestimmung lässt vielmehr lediglich die im innerstaatlichen Recht statuierte Kapitalertragsteuerabzugspflicht unberührt. Wird daher im Rahmen einer Betriebsprüfung im Jahr 2009 festgestellt, dass eine inländische GmbH an ihre schweizerische Muttergesellschaft im Jahr 2004 eine Gewinnausschüttung in unmittelbarer Anwendung von Artikel 10 kapitalertragsteuerfrei ausbezahlt…

EAS 745Gewinnausschüttung an eine neue deutsche Muttergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/98/1-IV/4/9531.10.1995

…ergangenen Durchführungsverordnung eine Entlastung an der Quelle auf 5% herbeigeführt (setzt aber eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung und einen operativen Charakter der deutschen Gesellschaft voraus) und es wird nach Ablauf der 2-Jahresfrist das vorstehend beschriebene Rückerstattungsverfahren hinsichtlich des mit 5% verbleibenden Betrages auf der Grundlage von …

EAS 3345KESt-Rückerstattungsberechtigung bei unvorhergesehenem Aktienübergang erst nach dem "ex-Tag"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0748-VI/8/201421.11.2014

…Rolle zu, um den Zeitpunkt des Überganges des wirtschaftlichen Eigentums zu ermitteln und darauf aufbauend die Zurechnung der Dividendenerträge und die Rückerstattungsberechtigung auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen zu bestimmen. Zur Vermeidung von grenzüberschreitenden Zurechnungskonflikten sieht EAS 707 für Belange der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen vor, dass dann…

EAS 382Kapitalerträge einer in Österreich lebenden US-Staatsbürgerin
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4983/5-IV/4/9411.02.1994

  Beabsichtigt eine in Österreich lebende US-Staatsbürgerin namhafte Geldbeträge aus der Veräußerung von US-Beteiligungen ertragbringend anzulegen, so ist die Besonderheit des Artikels XV DBA-USA zu beachten, demzufolge bei US-Staatsbürgern mit österreichischem Wohnsitz fast alle Steuerzuteilungsregeln des DBA ihre Wirksamkeit verlieren, da…

EAS 3189Rückerstattungsanträge japanischer Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3174-IV/4/201025.11.2010

…Österreich ansässigen Anteilsinhaber vor (mögen darin auch die Drittstaaten und deren mit Österreich vereinbarten günstigeren Quellensteuersätze angegeben sein), wird jedoch nicht die obgenannte besondere Dokumentation erstellt, ist dem japanischen Fonds die österreichische Kapitalertragsteuer nur mit 5%-Punkten zu erstatten. Bundesministerium für Finanzen, 25. November 2010

EAS 3297Grenzüberschreitende Einlagenrückzahlung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0587-IV/4/201225.09.2012

Wird von einer österreichischen GmbH unter Verwendung der Kapitalrücklage in Verbindung mit einer Verminderung des Evidenzkontostandes an ihre beiden deutschen Gesellschafter eine Einlagenrückzahlung geleistet, dann stellt dies nach Maßgabe des Erlasses über die steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen, AÖF Nr. 88/1998, keine KESt-pflichtige Gewinnausschüttung…

EAS 339Endbesteuerte schweizerische Zinsen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3368/1/1-IV/4/9324.11.1993

…den Bestimmungen des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes für die Rückerstattung von Abgaben auf Grund völkerrechtlicher Verträge zuständig ist (das ist das für die Körperschaftsteuerveranlagung der abzugspflichtigen Bank zuständige Amt). Das Rückerstattungsverfahren der vorgenannten Art könnte allerdings nur in jenen Fällen stattfinden, in denen keine Kapitalertragsteueranrechnung durch Antrag gem…

EAS 2411KESt-Haftung einer depotführenden Bank einer inländischen Investmentpersonengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 253/1-IV/4/0403.02.2004

…EStG der beschränkten Steuerpflicht. Diese Steuerpflicht erfasst aber lediglich die Erträge aus den inländischen Dividendenwerten, wobei die Kapitalertragsteuer auf der Grundlage des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens auf 15% einzuschränken ist. Allerdings kann die Frage, ob die Personengesellschaft tatsächlich bloß vermögensverwaltend tätig ist, nicht im ministeriellen EAS…