Findok · EAS-Auskünfte
EAS 732
Bezug deutscher Aktiendividenden durch eine österreichische Gemeinde
geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/17-IV/4/95vom 06.10.1995
Wortlaut laut Findok
Wurden einer österreichischen Gemeinde deutsche Aktiendividenden unter Abzug einer 25%igen deutschen Kapitalertragsteuer und eines deutschen Solidaritätszuschlages von 7,5% der deutschen KESt überwiesen, dann ist die Gemeinde berechtigt, gemäß Artikel 10a des DBA-Deutschland die den Grenzbetrag von 15% übersteigende deutsche KESt (einschließlich Solidaritätszuschlag) rückzufordern. Die Erstattung führt das deutsche Bundesamt für Finanzen, D-53221 Bonn 3, Friedhofstraße 1, Tel. +/228/6041 durch; von diesem Amt können auch die erforderlichen Erstattungsvordrucke angefordert werden. Der Umstand, dass die österreichische Gemeinde mit dem Aktienertrag nicht der Besteuerung unterliegt, ist der Stellung des Rückerstattungsantrages nicht hinderlich (AÖF Nr. 246/1992).
6. Oktober 1995
Für den Bundesminister:
Dr. Loukota
Für die Richtigkeit
der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 1482/17-IV/4/95
- Stammnummer
- 17027
- Gültig
- 06.10.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF