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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 732

Bezug deutscher Aktiendividenden durch eine österreichische Gemeinde

geltende FassungEAS-Auskunft04 1482/17-IV/4/95vom 06.10.1995

Wortlaut laut Findok

Wurden einer österreichischen Gemeinde deutsche Aktiendividenden unter Abzug einer 25%igen deutschen Kapitalertragsteuer und eines deutschen Solidaritätszuschlages von 7,5% der deutschen KESt überwiesen, dann ist die Gemeinde berechtigt, gemäß Artikel 10a des DBA-Deutschland die den Grenzbetrag von 15% übersteigende deutsche KESt (einschließlich Solidaritätszuschlag) rückzufordern. Die Erstattung führt das deutsche Bundesamt für Finanzen, D-53221 Bonn 3, Friedhofstraße 1, Tel. +/228/6041 durch; von diesem Amt können auch die erforderlichen Erstattungsvordrucke angefordert werden. Der Umstand, dass die österreichische Gemeinde mit dem Aktienertrag nicht der Besteuerung unterliegt, ist der Stellung des Rückerstattungsantrages nicht hinderlich (AÖF Nr. 246/1992). 6. Oktober 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

DividendenKapitalerträgeKapitalertragsteuerabzugRückerstattung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
04 1482/17-IV/4/95
Stammnummer
17027
Gültig
06.10.1995 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF