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EAS 2333Österreichisches Fremdwährungskonto einer inländischen GmbH mit deutschem Grundbesitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/93-IV/4/0304.08.2003

…wird, um daraus laufend Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten an dem deutschen Liegenschaftsbesitz zu finanzieren. Die DBA-rechtliche Steuerfreistellung auf österreichischer Seite setzt aber jedenfalls einen Nachweis über die steuerliche Erfassung in Deutschland voraus. 04. August 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 1495Zuzug nach Österreich mit Auslandskapitalanlagen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 515/1-IV/4/9912.07.1999

…in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger seinen Wohnsitz nach Österreich und werden aus diesem Anlaß seine türkischen, argentinischen, brasilianischen Staatsanleihen sowie von Guernsey begebene Anleihen einer österreichischen Bank überantwortet, die fortan als "kuponauszahlende Stelle" fungiert, dann ist mit der von dieser Bank einzubehaltenden 25%igen Kapitalertragsteuer…

EAS 446Ausländische Investmentbetriebstätten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3320/3/1-IV/4/9408.06.1994

…der ausländischen Betriebstätte zu rechnen sein, wenn sie im Depot österreichischer Banken gehalten werden. Denn würde die ausländische Betriebstätte von einem völlig unabhängigen Unternehmer geführt, könnte dieser auch frei darüber entscheiden, in welchem Staat er die zu seinem Betriebsvermögen zählenden Wertpapiere verwahrt haben möchte. Der…

EAS 902Immobilienverwaltende US-Partnership
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 73/1-IV/4/9608.07.1996

…die Einkünftequalifikation, sondern auch für die Ermittlung der Höhe der anzusetzenden Auslandseinkünfte maßgebend. Verluste, die durch besondere, nach US-Recht zulässige Abschreibungen oder durch andere im österreichischen Einkommensteuerrecht nicht vorgesehene US-Steuerbegünstigungen erwirtschaftet werden, wären in Österreich nicht ausgleichsfähig. Nach österreichischem Recht (Verordnung BGBl. Nr…

EAS 780Dreiecksbeziehungen über eine österreichische GMBH & CO KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1018/13/2-IV/4/9515.12.1995

…der Schweiz, Großbritannien, USA, Frankreich und Portugal bezieht, dann finden die von Österreich mit der Schweiz, Großbritannien, USA, Frankreich und Portugal (mit den nichtdeutschen Staaten) abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen nur insoweit Anwendung, als die nach Österreich fließenden Lizenzeinkünfte dem österreichischen Gesellschafter steuerlich zurechenbar sind (nur wenn die…

EAS 3003Progressionsvorbehalt in Bezug auf durch Verlustrücktrag aufgebrauchte Auslandseinkünfte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2507-IV/4/200826.09.2008

…eine völkerrechtliche Berechtigung, freizustellende Auslandseinkünfte bei der Ermittlung des anzuwendenden Steuersatzes in die Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen. Auslandseinkünfte sind daher nur dann für die Progressionsermittlung heranzuziehen, wenn das innerstaatliche Recht sie in die progressiv zu erfassende Besteuerungsgrundlage des zu veranlagenden Welteinkommens (zu veranlagendes Einkommen gemäß § 2 Abs…

EAS 516Österreichische Endbesteuerung nach Wohnsitzverlegung nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftU 285/1/1-IV/4/9427.10.1994

…Steuerabzug abgegolten ist. Das Abkommen steht einer Erfassung solcher nach Begründung des österreichischen Hauptwohnsitzes zufließenden Zinsenerträgnisse durch eine deutsche Steuerveranlagung entgegen; und zwar auch dann, wenn in Deutschland ein Zweitwohnsitz beibehalten wird. 27. Oktober 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 3292Veräußerung von Auslandsimmobilien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0494-IV/4/201225.07.2012

…wenn auf österreichischer Seite nur 14% des Veräußerungserlöses die Bemessungsgrundlage für die mit 25% zu bemessende Vorauszahlung bilden und wenn nach kanadischem Recht der tatsächliche Veräußerungsgewinn erfasst wird und zu einer kanadischen Steuer führt, deren Anrechnung offenkundig zur Nullstellung der österreichischen Vorauszahlung führen muss. Bundesministerium…

EAS 2395Leistungserbringung in Deutschland über eine Kanalinselgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 32/12-IV/4/0329.12.2003

…Zusammenhang unerheblich. Nach österreichischem Recht sind Einkünfte demjenigen zuzurechnen, der sie erwirtschaftet hat, sonach den "tatsächlichen Trägern der Erwerbstätigkeit" (VwGH 10.12.1997, 93/13/0185). Sollte sich daher hinter der Aussage, der Mandant habe als "operating manager" an dieser Leistungserbringung mitgewirkt, der Umstand verbergen…

EAS 539Beteiligungsveräußerung nach Wohnsitzverlegung nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 1391/18/2-IV/4/9414.12.1994

…Eintrittes in das Besteuerungsrecht der Republik Österreich und dem erzielten Veräußerungserlös nach Maßgabe des § 31 EStG der inländischen Besteuerung. Diese Regelung gilt gleichermaßen für Beteiligungen an ausländischen und österreichischen Kapitalgesellschaften; denn in beiden Fällen ist Österreich bis zur Hauptwohnsitzverlegung die Erfassung der in den Beteiligungen…

EAS 421Zeitverschobene internationale Doppelbesteuerung durch die deutsche Wegzugsbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/9-IV/4/9424.03.1994

…Antrag des Abgabepflichtigen zum Ausgleich der in- und ausländischen Wertzuwachsbesteuerung eine Anrechnung der nachweislich im Ausland entrichteten Steuer auf jene österreichische Einkommensteuer zuzulassen, die auf den im Ausland bereits besteuerten Wertzuwachs entfällt. 24. März 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2051Consultingtätigkeit im Drittausland für US-Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 523/1-IV/4/0229.04.2002

Beabsichtigt ein seit 20 Jahren im Ausland ansässiger österreichischer Staatsbürger, der für ein US-Unternehmen als Europa-Manager tätig ist, seinen Wohnsitz nach Österreich zurückzuverlegen und auf selbständiger Basis seine Consulting-Tätigkeit für das US-Unternehmen in der Weise fortzuführen, dass er vor Ort bei…

EAS 2917Frage der Einkünftezurechnung an eine Virgin-Island-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2062-IV/4/200711.12.2007

…an die österreichischen Gesellschafter fällt neuerlich 25% österreichische Einkommensteuer an, sodass ihnen schlussendlich ein Nettobetrag nach Steuer von 42,188 verbleibt. Es ist wohl richtig, dass Einkünfte im Allgemeinen nicht einer funktionslosen Briefkastengesellschaft, sondern den dahinterstehenden Gesellschaftern zuzurechnen sind. Allerdings erfordert eine Änderung der Einkünftezurechnung…

EAS 18515-Tage-Entsendung nach Österreich durch die deutsche Niederlassung einer US-Firma
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 512/1-IV/4/0117.05.2001

Wird ein in Deutschland ansässiger Mitarbeiter der deutschen Zweigniederlassung einer US-Gesellschaft beruflich für 5 Tage nach Österreich entsandt, dann steht gemäß Artikel 9 Abs. 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens das Besteuerungsrecht an den auf diese Entsendungszeit entfallenden Bezügen Österreich zu und es ist in…

EAS 22Internationale Gewinnaufteilung bei Geschäften mit Abnehmern in Drittstaaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2058/1/1-IV/4/9113.08.1991

  Bei der Aufteilung der Gewinne zwischen der inländischen Zentrale und den ausländischen Niederlassungen eines österreichischen Handelsbetriebes ist nach Maßgabe der jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen stets der "Fremdverhaltensgrundsatz" zu beachten; und zwar auch für Gewinne aus Geschäften mit Abnehmern in Drittstaaten, in denen keine Betriebstätte unterhalten…

EAS 2955Beteiligungsveräußerung nach Zuzug aus Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0894-IV/4/200828.03.2008

…Jahr 5 nach dem Zuzug die Beteiligung um 1.000 verkauft und ergibt sich gemäß § 31 EStG 1988 im Zuzugsjahr ein gemeiner Wert von 900, so unterliegt ein Veräußerungsgewinn von 100 der österreichischen Besteuerung. Sollte in Deutschland rechtskräftig ein Wert von 920 der Berechnung des…

EAS 1800Nach Wegzug zufließende nachträgliche gewerbliche Einkünfte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 671/1-IV/4/0108.02.2001

…Jahr des Zuflusses als nachträgliche Einkünfte nach § 32 EStG der inländischen Besteuerung. Wird in diesem Zusammenhang die Auffassung vertreten, dass die steuerliche Erfassung dieser nachträglichen Einkünfte nur mehr im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht erfolgen kann, dann bietet § 98 Z. 3 EStG hiefür eine taugliche Rechtsgrundlage…

EAS 1442Österreicher als Dienstnehmer einer schweizerischen Firma mit Dauereinsatz in Drittstaaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 448/1-IV/4/9921.04.1999

…dem österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 30. Jänner 1974, BGBl. Nr. 64/1975, die vom schweizerischen Arbeitgeber gezahlten Bezüge dem Grunde nach der österreichischen Besteuerung und sind in der Schweiz von der Besteuerung freizustellen. Die gegenteilige Auskunft auf schweizerischer Seite, wonach grundsätzliche Steuerpflicht in der Schweiz…

EAS 2579US-Liegenschaftserträgnisse einer inländischen KG mit deutschen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0150-IV/4/200525.02.2005

…weil die von deutschen Gesellschaftern betriebene Personengesellschaft ein "deutsches Unternehmen" mit österreichischen Betriebstätten darstellt, das nach der Nichtdiskriminierungsklausel des Art. 24 Abs. 3 DBA-Deutschland nicht gegenüber österreichischen Unternehmen benachteiligt werden darf. 25. Februar 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2446Dienstnehmererfindungsvergütung nach 12-jährigem Prozess und zwischenzeitigem Ansässigkeitswechsel
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/1-IV/4/0420.04.2004

…zu. Zwar löst nach österreichischem innerstaatlichen Recht der Zufluss im Jahr 2004 Steuerpflicht aus (Rz 19 ESt-RL 2000); diese kann sich allerdings auf Grund des DBA-Deutschland nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes auswirken. Im gegebenen Zusammenhang sind indessen noch zwei weitere Aspekte mitzuberücksichtigen. Einerseits…