…erweiternd, vertrat der Bw im Schriftsatz vom 22.4.03 die Auffassung, zur Vermeidung unrichtiger und sicher nicht gewollter Ergebnisse habe die österreichische Abschreibung auf die zuvor in Deutschland vorgenommene Bedacht zu nehmen. Sinnvoll sei es allein, "die Abschreibungen nach österreichischem Recht mit den am…
…Rente aus der zweiten Säule, Unterhaltsrente) in die Bemessungsgrundlage einbeziehen, ist jedenfalls nicht feststellbar. Abschließend wird der Bw nochmals darauf hingewiesen, dass die für die österreichische Steuer maßgeblichen Bemessungsgrundlagen, also auch die in Österreich zu erfassenden Auslandseinkünfte, stets nach inländischem Recht zu ermitteln sind. Hierin…
…das inländische Recht zu adaptieren und die Pflichtversicherungsbeiträge bei der Ermittlung der Auslandseinkünfte als Betriebsausgaben zu berücksichtigen. Denn Beiträge des Versicherten zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung sind kraft Gesetzes Betriebsausgaben gemäß § 4 Abs. 4 Z 1 lit. a EStG 1988 und nach obigen Ausführungen…
…der in Deutschland erzielten Einkünfte aus selbständiger Arbeit gemäß Art. 14 DBA-Deutschland in Deutschland liege und diese in Österreich lediglich zum Progressionsvorbehalt heranzuziehen seien. Die Anwendung des EStG 1988 bei der Berechnung des Progressionsvorbehaltes habe zur Folge, dass die ausländischen Einkünfte nach österreichischem Recht…
…2012 wiederholte der Bf. im Wesentlichen die Beschwerdeausführungen und verwies ergänzend auf die Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenats vom 24. September 2012 (RV/1109-W/12), worin seine Rechtsauffassung, der Anrechnungshöchstbetrag werde mit der Formel 'österreichische Einkommensteuer x (nach Tarif zu versteuernde) Auslandseinkünfte / (nach Tarif versteuertes…
…Pension gewesen sei. Unter KZ 453 erklärte er unter Progressionsvorbehalt steuerbefreite Auslandseinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, nach Abzug allfälliger Werbungskosten, von 10.729,00 €. Bei der Ermittlung der steuerbefreiten Auslandseinkünfte (KZ 453) seien Werbungskosten von 8.983,00 € berücksichtigt worden (KZ 493). Vom Abgabepflichtigen…
…im Inland bei der Ermittlung der steuerbefreiten Auslandseinkünfte (für Zwecke des Progressionsvorbehaltes) nicht berücksichtigt werden. Dies aus folgenden Gründen: Da das (Gesamt-)Einkommen - wie vorhin festgehalten - nach österreichischem Steuerrecht zu ermitteln ist, bleibt auch kein Platz für die Berücksichtigung von nach deutschem Recht steuerfreien Beträgen…
…dass nach der Rechtsprechung und Verwaltungspraxis - im Einklang mit der Rechtsauffassung der steuerlichen Vertreterin des Bf. - zur Berechnung des Anrechnungshöchstbetrages die Formel "Einkommensteuer x Auslandseinkünfte / Einkommen" heranzuziehen ist. Im Ergebnis führt die Formel dazu, dass der Durchschnittsteuersatz (Verhältnis der österreichischen Einkommensteuer zum Einkommen) ermittelt und…
…4a Abs. 6.“ Die Berechnungsbasis für den Grenzbetrag stellt also der sich nach Verlustausgleich ergebende Gesamtbetrag der Einkünfte dar. Dieser ist auch für § 18 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 von Bedeutung. Zur Ermittlung der dortigen Basis judizierte der VwGH in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa…
…der inländischen Einkünfte nach österreichischem Recht zu erfolgen hat, spielt es keine Rolle, ob die Sozialversicherungsbeiträge bei der Versteuerung in Deutschland nicht von der Lohnsteuerbemessungsgrundlage abgezogen werden. Wie bereits das Finanzamt in seiner Begründung ausgeführt hat, wurden die in Deutschland erzielten Einkünfte nach Abzug der…
…sind nach § 2 Abs. 8 Z 1 EStG 1988 für die Ermittlung der ausländischen Einkünfte die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes maßgebend. Die zwingende Anwendung des EStG 1988 für die Berechnung des Progressionsvorbehaltes hat zur Folge, dass die ausländischen Einkünfte stets nach österreichischem Recht zu ermitteln sind…
…sind nach § 2 Abs. 8 Z 1 EStG 1988 für die Ermittlung der ausländischen Einkünfte die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes maßgebend. Die zwingende Anwendung des EStG 1988 für die Berechnung des Progressionsvorbehaltes hat zur Folge, dass die ausländischen Einkünfte stets nach österreichischem Recht zu ermitteln sind…
…1988 für die Ermittlung der ausländischen Einkünfte die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes maßgebend. Die zwingende Anwendung des EStG 1988 für die Berechnung des Progressionsvorbehaltes hat zur Folge, dass die ausländischen Einkünfte somit sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach stets nach österreichischem Recht zu ermitteln…
…kann in Österreich für Zwecke des Progressionsvorbehaltes nicht als "Werbungskosten" abgezogen werden. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens wurde vom Finanzamt Neubrandenburg in den Streitjahren weiters ein Werbungskosten-Pauschbetrag von jeweils 102,00 € berücksichtigt. Dieser Betrag findet in dem nach österreichischem Recht gemäß …
…der Beurteilung einer Altersrente der damaligen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (VwGH 23.10.1997, 96/15/0234) folgende Regeln auf: Nur solche Pensionen aus einer ausländischen Sozialversicherung dürfen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erfasst werden, die auf Pflichtbeiträge zurückzuführen sind. Die sind nämlich nach österreichischem Recht…
…Bei der Ermittlung der anrechnungsbegünstigten Einkünfte seien die hiermit in erkennbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben (Werbungskosten) zu berücksichtigen. Im Zuge der Veranlagung seien seitens des Finanzamtes nur jene Steuern angerechnet worden, die einerseits mit den nach österreichischem Recht berechneten ausländischen Einkünften, die unter Abzug der…
…Der innerstaatlich zwingend vorzunehmende Verlustausgleich gemäß § 2 Abs. 8 EStG 1988 vermindert die inländische Steuerpflicht; diese kann durch ein Doppelbesteuerungsabkommen lediglich noch weiter eingeschränkt, nicht aber ausgeweitet werden. Rz 377: Auslandsverluste sind aber nur insoweit ausgleichsfähig, als sie nach österreichischem inländischen Recht ermittelt worden sind…
…aber Auslandseinkünfte stets nach österreichischem Recht zu ermitteln seien, blieben die im ausländischen Recht vorgesehenen Steuerbefreiungen in Österreich unmaßgebend (Loukota/Jirousek, IntStR 38. EL (I/1) Z00 Rz 51). Eine § 32b dEStG vergleichbare Bestimmung sei im österreichischen Steuerrecht nicht vorgesehen, weshalb die Vermietungseinkünfte bei der…
…konzessionierte Finanzdienstleistungsunternehmen). Verwaltung und Unterstützung der Vertriebspartner hinsichtlich Marketing für und in Zentraleuropa. Begründen die Regionalbüros 1 und 2 Betriebstätten in Österreich oder liegen bloße Vorbereitungs- bzw. Hilfstätigkeiten (vgl. EAS 2592, 24.03.2005) vor? 1.1.2. BMF/FB IStR Nach österreichischem nationalen Recht (…
…dass der Behörde nun diverse Mehrbelastungsrechnungen vorgelegt worden seien, mit denen den Anforderungen des § 103 EStG genüge getan worden sei, zumal die Gesetzesbestimmung keine eindeutige Vorgehensweise dazu vorgebe. Es werde weiterhin der Rechtsstandpunkt vertreten, dass die Beurteilung der steuerlichen Mehrbelastung ausschließlich nach österreichischem Recht – ohne…