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EAS 954Postzustellungen in das Ausland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 94/1-IV/4/9616.11.1996

…postalischer Schriftverkehr vorgenommen wird. Im Verhältnis zu EU-Staaten wird allerdings bei Ausübung dieses Ermessens mitzuberücksichtigen sein, dass sachlich nicht zu rechtfertigende Benachteiligungen von Steuerausländern gegenüber Steuerinländern nach der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes mit den Grundsätzen des in zahlreichen Bestimmungen des EG-Vertrages verankerten Staatsbürgerschaftsdiskriminierungsverbotes…

EAS 1089Internationale Amtshilfemöglichkeit entbindet nicht von der Erfüllung der Offenlegungspflicht
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/31-IV/4/9724.07.1997

…eine Überprüfung aller oder einzelner Angaben im Amtshilfeweg erfolgen soll, ist seitens der zuständigen Abgabenbehörde auf der Grundlage der einschlägigen Vorschriften über den internationalen Amtshilfeverkehr im Rahmen ihres Ermessens zu entscheiden. 24. Juli 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 3412Wegzugsbesteuerung bei Ansässigkeitsverlagerung nach Kanada
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0030-IV/8/201929.01.2019

…Wegzugs angesammelten stillen Reserven beschränken müsste. Zwecks späterer Wertermittlung für die Wegzugsbesteuerung nach Ablauf der Fünfjahresfrist muss der Abgabepflichtige geeignete Unterlagen über die gemeinen Werte der gehaltenen Kapitalanteile zum Zeitpunkt des physischen Wegzugs führen und auf Anfrage an die Abgabenbehörde übermitteln. Bundesministerium für Finanzen, 29…

EAS 1067Folgen einer ausländischen Verrechnungspreiskorrektur
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 66/4-IV/4/9728.04.1997

…ob diese Berichtigung zur Recht erfolgt ist. Hiebei wird auch das Verhalten der Steuerverwaltungen in den anderen beiden EU-Staaten mitzuberücksichtigen sein. Sollte sich erweisen, dass tatsächlich überhöhte Verrechnungspreise von der österreichischen Gesellschaft in Rechnung gestellt worden sind, dann wird auf österreichischer Seite eine entsprechende…

EAS 772Schenkung deutscher Liegenschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3469/1/1-IV/4/9506.12.1995

…wenn weiters entweder der Geschenkgeber oder der Geschenknehmer (oder beide) ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben. Denn in derartigen Fällen ist es Aufgabe Österreichs als Ansässigkeitsstaat, für eine Entlastung von einer internationalen Doppelbesteuerung Sorge zu tragen. Es besteht die Möglichkeit, bereits vor Durchführung der geplanten Schenkung…

EAS 768Schenkung deutscher Liegenschaften und deutscher Personengesellschaftsanteile
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/22-IV/4/9527.11.1995

…wenn weiters entweder der Geschenkgeber oder der Geschenknehmer (oder beide) ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben. Denn in derartigen Fällen ist es Aufgabe Österreichs als Ansässigkeitsstaat, für eine Entlastung von einer internationalen Doppelbesteuerung Sorge zu tragen. Es besteht die Möglichkeit, bereits vor Durchführung der geplanten Schenkung…

EAS 1471Bauplanung und Bauüberwachung in Rumänien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 266/3-IV/4/9905.07.1999

…Zeit lange dauern, würde es von österreichischen Kontrolleinrichtungen der öffentlichen Verwaltung vermutlich als Ermessensmissbrauch gewertet werden, wenn grundlos darauf verzichtet wird, österreichische DBA-Partnerstaaten im Rahmen des hiefür vorgesehenen internationalen Verständigungsverfahrens zur Vertragseinhaltung zu veranlassen und wenn anstelle dessen auf der Grundlage von § 48 BAO…

EAS 2336Schenkung deutscher Mitunternehmeranteile und von Geldvermögen aus deutschen Quellen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 238/2-IV/4/0325.08.2003

…übertragen, dann wäre eine Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Deutschland hinsichtlich des deutschen Betriebsvermögens durch Steuerfreistellung (unter Progressionsvorbehalt) möglich; hinsichtlich des Geldvermögens könnte die Doppelbesteuerung durch Anrechnung der deutschen Schenkungssteuer beseitigt werden. 25. August 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 2043Bescheidaufhebung gemäß § 299 Abs. 4 BAO im Fall von EU-Rechtswidrigkeit
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0670/8-IV/4/0229.04.2002

…muss, die ausschließlich abgabenrechtliche Belange regeln. Auch ein Widerspruch mit einem Amtssitzabkommen einer internationalen Organisation, das nur in einem kleinen Regelungsbereich abgabenrechtlich relevante Bestimmungen enthält, könnte auf der Grundlage von § 299 Abs. 4 BAO behoben werden. Aus diesem Grund wird daher auch die Anwendbarkeit von …

EAS 2109Fremdunübliche unverzinsliche Stundung von Lieferverbindlichkeiten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 690/1-IV/4/0202.09.2002

…dann ist die schweizerische Steuerverwaltung gemäß Artikel 9 DBA-Schweiz berechtigt, eine Gewinnerhöhung im Ausmaß der fremdunüblich nicht verrechneten Zinsen anzusetzen; die Abkommensbestimmung verpflichtet in einem solchen Fall Österreich den Gewinn korrespondierend gegenzuberichtigen. Wenn allerdings die eidgenössische Steuerverwaltung keine Gewinnberichtigung wegen Verstosses gegen den Fremdverhaltensgrundsatz…

EAS 2135Geltendmachung ausländischer Verluste für Zwecke des negativen Progressionsvorbehaltes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 272/1-IV/4/0201.10.2002

…österreichischem Recht berücksichtigungsfähig ist. Ob und gegebenenfalls welche weiteren amtlichen Ermittlungen in solchen Fällen im Rahmen des Zumutbaren noch getätigt werden sollen, muss dem zuständigen Finanzamt im eigenen Wirkungsbereich überlassen werden. 01. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 885Unentgeltliche Übertragung einer inländischen Kommanditbeteiligung durch den deutschen Gesellschafter an eine inländische Stadtgemeinde
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 36/3-IV/4/9623.05.1996

…begünstigt werden; angesichts der in § 15 Abs. 1 Z. 12 ErbStG vorgesehenen Steuerfreistellung für Vermögensanfälle aller Art an inländische Gebietskörperschaften steht aber auch dieser Aspekt einer positiven Ausübung des in § 48 BAO eingeräumten freien Ermessens in Fällen der vorliegenden Art nicht entgegen. 23. Mai 1996…

EAS 2433Geldschenkung aus Deutschland an die inländische Nichte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/2-IV/4/0415.03.2004

Nach der gegenwärtigen Verwaltungspraxis wird bei der Handhabung des nach § 48 BAO eingeräumten Ermessens im Regelfall das Freistellungssystem nur bei Erb- oder Schenkungsübergängen ausländischen Grund- und Betriebsvermögens angewendet; in anderen Fällen wird die Doppelbesteuerung nach der Anrechnungsmethode beseitigt, soferne nicht besondere Gegebenheiten eine abweichende Regelung…

EAS 2220Anwendung von § 48 BAO bei Schenkungen nach Hauptwohnsitzverlegung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/2-IV/4/0203.02.2003

…Ermessensausübung nötig sein, die nicht in generalisierender Weise im EAS-Auskunftsverkehr getroffen werden kann. Ob die Kapitalvermögenswerte im Inland oder im Ausland angelegt werden, spielt in diesem Zusammenhang keine entscheidende Rolle. 03. Februar 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 3329DBA-steuerfreie Einkünfte und die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0387-IV/4/201302.07.2013

…die nach § 102 EStG 1988 veranlagungspflichtigen Einkünfte durch ein DBA von der Besteuerung freigestellt sein können. EAS 3322 lässt erkennen, dass Eigenbeurteilungen der Rechtsfolgen eines Doppelbesteuerungsabkommens durch den Steuerpflichtigen nicht schlechthin der Kontrolle durch die Abgabenbehörde entzogen werden dürfen. Andererseits ist einzuräumen, dass eine undifferenzierte…

EAS 1069Ermäßigter Erbschaftssteuersatz für britische charitative Einrichtungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 202/2-IV/4/9726.05.1997

…BAO eingeräumten Ermessens u.a. auch von dem Umstand leiten, dass Diskriminierungen innerhalb des EU-Binnenmarktes nach Möglichkeit vermieden werden sollten. Wenn daher inländischer Liegenschaftsbesitz einer in Großbritannien ansässigen Erblasserin im Erbweg auf zwei britische Organisationen übergeht, die im Bereich der Krebsforschung und der Bekämpfung…

EAS 2597Altbescheide nach § 48 BAO und die Voraussetzung der vergleichbaren Auslandsbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0264-IV/4/200524.03.2005

Durch Einzelbescheide nach § 48 BAO, die vor dem Wirksamkeitsbeginn der Doppelbesteuerungsverordnung, BGBl. II Nr. 474/2002, erlassen worden sind, sollte für Auslandsaktivitäten österreichischer Unternehmen unilateral eine Rechtslage herbeigeführt werden, die sich möglichst eng an die Rechtslage annähert, die bei Bestand eines DBA vorliegt. Daher wurde…

EAS 523Nachweisproblematik bei internationalen Steuerfällen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 615/1/1-IV/4/9411.11.1994

…Angesichts der von der Judikatur bestätigten "erhöhten Mitwirkungspflicht" bei Auslandsbeziehungen kann darin allerdings keine Unbilligkeit gesehen werden. Welche Beweismittel im Einzelfall für die Untermauerung des dem inländischen Besteuerungsverfahren zugrunde gelegten Sachverhaltes benötigt werden, muss im allgemeinen von der zuständigen Abgabenbehörde entschieden werden und ist mit…

EAS 1577Sondervergütungen von einer Immobilien-KEG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 201/12-IV/4/9905.01.2000

…deutscher Seite - käme nur dann in Beracht, wenn der deutsche Anwalt seine Leistungen in einer inländischen "ständigen Einrichtung" oder das deutsche Bauunternehmen seine Leistungen im Rahmen einer inländischen Betriebstätte erbracht hätte. 05. Jänner 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 1779Zinsennachbelastung bei unverzinsten konzerninternen Lieferforderungen im Gefolge einer deutschen Betriebsprüfung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 670/1-IV/4/0012.01.2001

…eines in Deutschland einzubringenden Antrages auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens eine grenzüberschreitende Fallabklärung herbeizuführen. Die Einleitung eines solchen Verfahrens hindert im Übrigen nicht den Abschluss des österreichischen Betriebsprüfungsverfahrens betreffend das Jahr 1997. 12. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: