…versetzt würden, Bestellungen bzw. Reklamationen an der Wiener Adresse zu tätigen, wenn sonach die US-Gesellschaft den Ost-Markt von Österreich aus in gleicher Weise wie bei Eröffnung einer (echten) Betriebstätte betreut. 12. Mai 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…das schweizerische Großhandelshaus hiedurch in die Lage versetzt wird, den österreichischen Markt in gleicher Weise wie bei Eröffnung einer kleinen Vertriebsniederlassung zu betreuen. In diesem Fall müsste das Vorliegen einer inländischen Betriebstätte bejaht werden. Es wird empfohlen, die Frage auf der Grundlage der vorstehend mitgeteilten…
…Tierarztpraxis aus betreibt, dann ändert dies zunächst nichts daran, dass das grundsätzliche Besteuerungsrecht an den Einkünften dem Ansässigkeitsstaat (Österreich) zugesprochen wird (Art. 14 bzw. 7 der DBA mit der Schweiz und mit Liechtenstein). Kommt im Zuge der finanzamtlichen Ermittlungen hervor, dass in Liechtenstein lediglich eine…
…die für das Verlagsgeschäft einen bloß unterstützenden Charakter haben. Diesfalls wäre das Kontaktbüro gemäß Artikel 5 Abs. 4 lit. d und e DBA-USA für abkommensrechtliche Belange nicht als Betriebstätte anzusehen. Man könnte in der Eröffnung dieses Kontaktbüros aber auch eine der Umsatzausweitung dienende Strategie…
…Eine solche Auslegung würde dem Ziel und Zweck des Abkommens nicht gerecht werden und ist daher unzulässig. Denn Ziel und Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens ist auf Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung, nicht aber auf Eröffnung von Möglichkeiten zur Steuerumgehung ausgerichtet. Werden vom Wortlaut eines Doppelbesteuerungsabkommens zwei Auslegungen…
…sondern zusätzlich noch eine Steuerentlastung des steuerpflichtigen Inlandseinkommens ermöglichte; eine solche Auslegung würde dem Ziel und Zweck des Abkommens nicht gerecht werden und ist daher unzulässig. Denn Ziel und Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens ist auf Vermeidung eben dieser internationalen Doppelbesteuerung, nicht aber auf Eröffnung von Möglichkeiten…
…e DBA-Thailand, eine Betriebsstätte dar. Durch die Eröffnung eines solchen unternehmerischen Hilfsstützpunktes in Österreich kann das thailändische Unternehmen sonach gemäß Artikel 7 nicht zur inländischen Körperschaftsbesteuerung herangezogen werden. Auch von der bis einschließlich 1993 erhobenen Gewerbesteuer (einschließlich der Lohnsummensteuer) ist das thailändische Unternehmen gemäß…