…Nach § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 gelten Umstände, die zu einer Einschränkung des Besteuerungsrechts der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten führen, als Veräußerung der Beteiligung. Durch die Schenkung liegt keine steuerpflichtige Veräußerung gemäß § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 vor…
…erst bei einem "Verlust", sondern bereits bei einer "Einschränkung" des Besteuerungsrechts verwirklicht wird. Ein ab dem 1.1.2016 erfolgender Ansässigkeitswechsel in das Ausland stellt daher nach innerstaatlichem Recht bereits dann einen Umstand dar, der zur Einschränkung des Besteuerungsrechts hinsichtlich eines Wirtschaftsgutes gemäß § 27 Abs…
…des Art. 3 Abs. 2 dieses Abkommens das Besteuerungsrecht hinsichtlich eines eingetretenen Wertzuwachses nur bedingt verloren gehe. Mit dem AbgÄG 2015 erfolgte jedoch eine Änderung des Konzepts der Wegzugsbesteuerung, sodass der Wegzugsbesteuerungstatbestand nunmehr nicht erst bei einem "Verlust", sondern bereits bei einer "Einschränkung" des Besteuerungsrechts…
…13 Abs. 5 des DBA Argentinien der Höhe nach begrenzt. Der Abschluss des DBA Argentinien führt jedoch nicht zu einer Einschränkung des Besteuerungsrechts der Republik Österreich an den bis zu dessen Wirksamkeitsbeginn entstandenen stillen Reserven an der Beteiligung. Denn sowohl Österreich als auch Argentinien vertreten…
…72). Dennoch ist es aufgrund desr Neuabschlusses des DBA-Japan insofern zu keiner Einschränkung des Besteuerungsrechts Österreichs in Hinblick auf das japanische Betriebsstättenvermögen gekommen, als aufgrund einer Bemerkung ("observation") Österreichs gegen die im Jahr 2014 neu eingeführte Rz 3.1 des OECD-MK zu Art…
…wie § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 auf die "Einschränkung" des Besteuerungsrechts der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten abstellt; EStR 2000 Rz 2518 und 6148a). Das Besteuerungsrecht für Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalvermögen wird derzeit in Art. XVIII DBA Japan geregelt…
…27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 wird eine Wegzugsbesteuerung durch Umstände ausgelöst, die im Hinblick auf eine Beteiligung zu einer Einschränkung des österreichischen Besteuerungsrechts im Verhältnis zu anderen Staaten führen. Solche Umstände können auch aufgrund eines anwendbaren DBA eintreten (vgl etwa EAS 3157, EAS…
…die zu einer Einschränkung des österreichischen Besteuerungsrechts diesbezüglich führen. Sofern aufgrund eines inländischen Wohnsitzes weiterhin unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich besteht, wird das österreichische Besteuerungsrecht hinsichtlich des Kapitalvermögens durch innerstaatliche Bestimmungen nicht eingeschränkt. Gemäß Art. 13 Abs. 5 DBA Kanada wird das Besteuerungsrecht für Gewinne aus…
…1.000). Dieser Vorgang lässt im Geltungsbereich des Artikels II UmgrStG keine Aufwertung der übernommenen KG-Beteiligung auf 1.000 zu. Denn dies wäre in § 7 Abs. 2 UmgrStG nur dann vorgesehen, wenn das Besteuerungsrecht der Republik Österreich hinsichtlich der stillen Reserven von 900 durch…
Seit dem VwGH-Erkenntnis vom 25.9.2001, 99/14/0217, gilt nunmehr ohne jegliche Einschränkung die Grundregel, dass ein Doppelbesteuerungsabkommen keine Besteuerungsrechte begründen kann, die im innerstaatlichen Recht nicht vorgesehen sind. Ausländische Vorjahresverluste sind daher in Österreich im Verhältnis zu DBA-Partnerstaaten in gleicher…
…dass die Besteuerungsrechte an Arbeitnehmern von Kapitalgesellschaften stets nach den Bestimmungen des Artikels 15 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) zwischen den beiden Staaten aufgeteilt werden; und zwar ungeachtet des Umstandes, dass nach dem Abschluss des Doppelbesteuerungsabkommens die Bezüge der Gesellschafterdienstnehmer auf österreichischer Seite als solche aus…
…Wiener Diplomatenkonvention erfasst, sondern gemäß § 98 Abs. 1 Z 4 1. TS EStG 1988 nach nationalem Recht in Österreich steuerpflichtig. Dieses Besteuerungsrecht wird auch auf Ebene des Abkommensrechts gemäß Art. 15 Abs. 1 iVm Abs. 2 OECD-MA Österreich zugeteilt. Ungeachtet dessen, ob eine Betriebsstätte…
…das Besteuerungsrecht an den hiefür bezogenen Vergütungen erlangt und Österreich folglich Steuerfreistellung zu gewähren hat. Da das russische Bauvorhaben der ARGE über drei Jahre gedauert hat, kann sich aus Art. 11 Abs. 3 DBA-Russland keine andere Beurteilung ergeben, so dass (angesichts der Steuerausländereigenschaft des…
…500.000,00 erleidet, hat im Jahr 1 zwar S 2,000.000,00 in die österreichische Besteuerungsgrundlage einzubeziehen, doch ist darauf infolge des "negativen Progressionsvorbehaltes" ein Steuersatz von 0% anzuwenden, so dass im Jahr 1 in Österreich keine Steuer anfällt. Wenn sodann im Jahr…
…ermitteln. Daran vermag auch das DBA-Großbritannien nichts zu ändern, da es keine Einschränkung im Hinblick auf die Ermittlung des Veräußerungsgewinns für die Grundstücke vorsieht: Artikel 13 OECD-MA ist grundsätzlich bezogen auf den Veräußerungszeitpunkt anzuwenden. Dies leitet sich einerseits aus dem zeitpunktbezogenen Begriff der…
…kommen, die als Mitunternehmerschaften behandelt werden, was wiederum im Bereich der stillen Gesellschaften eine Einschränkung auf atypische stille Beteiligungen zur Folge haben müsste. Für Zwecke des DBA Russland steht dieser Auslegung nach Ansicht des BMF jedoch die Protokollbestimmung zu Art. 7 DBA Russland entgegen, wonach…
…dann wird Österreich - ungeachtet des Umstandes, daß Österreich die Einkünfte nach seinem innerstaatlichen Recht unter Artikel 7 subsumiert - durch den Methodenartikel nicht das Besteuerungsrecht entzogen. Ob Spanien in einem solchen Fall von der abkommensrechtlich zugestandenen Möglichkeit der Erhebung einer Quellensteuer in seinem innerstaatlichen Recht Gebrauch…
…8 EStG 1988 ergibt sich, dass nur im Ausland unberücksichtigt gebliebene Verluste, nicht jedoch im Ausland berücksichtigte Verluste in die Bemessungsgrundlage des Welteinkommens einzubeziehen sind. Ein in Deutschland im Verlustrücktragsweg berücksichtigter Veräußerungsverlust einer deutschen Betriebstätte darf daher nach österreichischem inländischem Recht die österreichische Besteuerungsgrundlage nicht…
…Die solcherart in Österreich und in den USA besteuerten Einkünfte werden nach den Regelungen des Artikels 22 Abs. 2 von der Doppelbesteuerung entlastet. Hierbei wird das primäre Besteuerungsrecht Österreichs an diesen Einkünften bestätigt und es wird daher bei der Besteuerung in den USA die gesamte…
…Artikel 11 DBA-Deutschland der ausschließlichen österreichischen Besteuerung, die durch den 22%igen Steuerabzug abgegolten ist. Das Abkommen steht einer Erfassung solcher nach Begründung des österreichischen Hauptwohnsitzes zufließenden Zinsenerträgnisse durch eine deutsche Steuerveranlagung entgegen; und zwar auch dann, wenn in Deutschland ein Zweitwohnsitz beibehalten wird…