…dem Ergebnis, dass die deutsche KESt-Vorbelastung im Fall einer nachfolgenden Gewinnausschüttung der Ö-GmbH an A anrechenbar ist. Es ist aber zu beachten, dass Deutschland bei dem fiktiven Durchgriff auf A nur berechtigt ist, 15% des Bruttobetrages der Gewinnausschüttung einer Quellenbesteuerung zu unterziehen. Dieser…
Schließt ein österreichischer gemeinnütziger Verein als Konzertveranstalter mit einer italienischen Agentur (die keine Betriebstätte in Österreich unterhält) einen Vertrag, auf Grund dessen sich diese verpflichtet, einen in Italien ansässigen Künstler für ein österreichisches Konzert zur Verfügung zu stellen, so unterliegen die hiefür an die…
Ist an einer österreichischen GMBH & Co KG eine deutsche KG als Kommanditist beteiligt, dann ist bei der Besteuerung der österreichischen KG-Gewinnanteile auf die hinter der deutschen Mutter-KG stehenden Gesellschafter durchzugreifen. Dies gilt auch im Fall des Verkaufes des österreichischen KG-Anteiles durch die…
…Abzugssteuer hinsichtlich des offengelegten Honoraranteils. Hierbei handelt es sich aber nicht um eine Abzugsbesteuerung der US-Gesellschaft (auch wenn der an sie fließende Vergütungsbetrag hierdurch gekürzt wird), sondern um eine Abzugsbesteuerung der Einkünfte des Vortragenden ("echter" Durchgriff gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988…
…98 wurde ausgeführt, dass im Bereich der Erbschaftsbesteuerung die im Bereich der Einkommensbesteuerung entwickelten Grundsätze der Bilanzbündeltheorie nicht angewendet werden, sodass kein steuerlicher "Durchgriff" auf die hinter der deutschen KG stehenden Gesellschafter erfolgt. In diesem Fall ging es um eine deutsche KG, die an einer…
…ein. Denn im Bereich der Erbschaftsbesteuerung werden die Grundsätze der im Bereich der Einkommensbesteuerung entwickelten Bilanzbündeltheorie nicht angewendet, so dass kein steuerlicher "Durchgriff" auf die hinter der deutschen KG stehenden Gesellschafter erfolgt. 12. März 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung werden nach der bisherigen Verwaltungspraxis in Fällen dieser Art die Grundsätze der im Bereich der Einkommensbesteuerung entwickelten Bilanzbündeltheorie nicht angewendet, so dass kein steuerlicher "Durchgriff" auf die hinter der deutschen Personengesellschaft stehenden Gesellschafter erfolgt. 28. November 1994 Für den Bundesminister: Dr…
… 99 Abs. 1 Z 2 EStG (20%iger Steuerabzug) im allgemeinen keine Anwendung (EAS 64). Dieser Durchgriff auf die hinter der deutschen Mutter-GmbH & Co KG stehenden Gesellschafter (eine deutsche Komplementär-GmbH und ein deutscher Kommanditist) wird nicht durch den Umstand ausgeschlossen, dass an der…
In Übereinstimmung mit der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27 S. 73 und des BFH vom 17.7.1968, BStBl. II S. 695) ist auch in Österreich die Entscheidung über die einkommensteuerrechtliche Behandlung einer ausländischen juristischen Person bzw…
Wird ein in den USA ansässiger Arbeitnehmer mit US-Staatsbürgerschaft von seinem US-Arbeitgeber für die Dauer von zwei Jahren zu einer österreichischen Konzerngesellschaft entsandt, so kann in Bezug auf seine Beteiligung an einer amerikanischen S-Corporation eine internationale Doppelbesteuerung eintreten. Denn auf der Grundlage…
In Übereinstimmung mit der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27 S. 73 und des BFH vom 17.7.1968, BStBl. II S. 695) ist auch in Österreich die Entscheidung über die einkommensteuerrechtliche Behandlung einer ausländischen juristischen Person bzw…
Ist an einer österreichischen Beratungsgesellschaft, die in der Rechtsform einer KG betrieben wird, ein französischer Kommanditist beteiligt, dann wird grundsätzlich davon auszugehen sein, dass Frankreich - das ähnlich wie Österreich im allgemeinen die Transparenzmethode bei der Besteuerung der Personengesellschaften anwendet - die Gewinnanteile des französischen Kommanditisten der…
Die Frage, ob eine amerikanische Limited Liability Company (LLC) einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, kann derzeit im EAS-Verfahren nicht mit genereller Wirkung beantwortet werden. Grundsätzlich wird weiterhin an der in der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27…
…die deutschen Anleger dar. Denn diese waren infolge des Durchgriffes durch die deutsche KG schon bisher steuerliche Mitunternehmer der österreichischen GmbH & Co KG und bleiben dies auch nach Liquidation der deutschen Investment-KG. Sollte die österreichische KG keine operativ tätige Gesellschaft, sondern eine bloß vermögensverwaltende…
…II 2003, 631). Dem Transparenzprinzip bei der Besteuerung von Personengesellschaften folgend wird sonach bei der steuerlichen Sachverhaltsbeurteilung auf den Gesellschafter der deutschen Muttergesellschaft "durchgegriffen". Es sind daher die (anteiligen) stillen Reserven einschl. Firmenwert aufzudecken, der Freibetrag nach § 24 EStG bzw alternativ der ermäßigte Steuersatz nach…
…Fonds eingehen. Sie unterliegen damit im Wege der Durchgriffsbesteuerung bei den in Deutschland ansässigen Anteilscheininhabern gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 lit. d EStG 1988 der beschränkten Steuerpflicht. Diese zur Durchgriffsbesteuerung führende steuerliche Konzeption bleibt auch bei Zwischenschaltung einer die Immobilie haltenden inländischen Grundstücksgesellschaft iSv §…
In Übereinstimmung mit der deutschen Rechtsprechung und Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27 S. 73 und des BFH 17.7.1968, BStBl II S. 695) ist auch in Österreich die Entscheidung über die einkommensteuerrechtliche Behandlung einer ausländischen juristischen Person bzw. ihrer…
Eine Zurechnung von Einkünften an eine andere Rechtsperson setzt eine gesetzliche Rechtsvorschrift voraus, die dieses anordnet. Eine solche Vorschrift enthält § 9 Abs. 5 KStG; danach sind die Einkünfte der Organgesellschaft dem Organträger zuzurechnen. Der Anwendungsbereich dieses Besteuerungsdurchgriffes auf den hinter der Organgesellschaft stehenden Organträger ist…
…Quellenbesteuerung auf Dividenden besitzt, hängt davon ab, ob diese Stiftung nach niederländischem Recht als "Steuerpflichtiger" anzusehen ist, oder ob in Anwendung der "Transparenzmethode" steuerlich auf die dahinterstehenden Begünstigten durchgegriffen wird. Die Hinweise, die in der als EAS 1976 behandelten Anfrage eingelangt sind, sprechen für die…
…ein. Denn im Bereich der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung werden nach der bisherigen Verwaltungspraxis in Fällen dieser Art die Grundsätze der im Bereich der Einkommensbesteuerung entwickelten Bilanzbündeltheorie nicht angewendet, sodass kein steuerlicher "Durchgriff" auf die hinter der deutschen Personengesellschaft stehenden Gesellschafter erfolgt; und zwar unabhängig davon…