Gemäß Artikel 26 DBA-Liechtenstein findet dieses Abkommen auf steuerfreie liechtensteinische Gesellschaften nur insoweit Anwendung, als daran in Liechtenstein ansässige natürliche Personen oder Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des liechtensteinischen öffentlichen Rechts unmittelbar beteiligt sind. Eine Abkommensberechtigung kann daher für eine steuerfreie liechtensteinische Domizilgesellschaft nicht…
Gemäß Artikel 26 des DBA-Liechtenstein sind die in Liechtenstein steuerfreien "Domizilgesellschaften" aus dem persönlichen Anwendungsbereich des Abkommens ausgeschlossen. Dies allerdings nur insoweit, als nicht an solchen Gesellschaften in Liechtenstein ansässige natürliche Personen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. Sind an den unter Artikel…
Das BMF hält die Ansicht für verfehlt, dass ein Verstoß gegen Artikel 4 EWR-Vertrag (entspricht Art. 6 EG-Vertrag) vorliegt, wenn Art. 26 DBA-Liechtenstein die steuerfreien Domizilgesellschaften insoweit aus dem persönlichen DBA-Anwendungsbereich ausschließt, als daran nicht in Liechtenstein ansässige natürliche Personen…
Werden die Anteile an einer österreichischen Kapitalgesellschaft von einer in der Schweiz (Zug) errichteten Kapitalgesellschaft gehalten, der bloßer Domizilcharakter zuzumessen ist, und befindet sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung nach den Feststellungen der deutschen Steuerbehörden in Deutschland, dann handelt es sich nach dem deutsch-schweizerischen…
Frage der Arbeitgebereigenschaft: Die Frage, ob bei einer 183 Tage nicht überschreitenden Arbeitskräftegestellung durch ein liechtensteinisches Unternehmen an österreichische Bauunternehmen den inländischen Gestellungsnehmern die steuerliche Stellung eines lohnsteuerabzugspflichtigen Arbeitgebers der gestellten Arbeitskräfte zukommt oder nicht, ist eine Sachverhaltsfrage, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens…
Eine in Liechtenstein ansässige Anstalt, die nicht als steuerfreie Domizilgesellschaft nach Artikel 26 DBA-Liechtenstein aus dem Anwendungsbereich des DBA ausgeschlossen ist, und die Aktien an einer österreichischen Kapitalgesellschaft an eine andere österreichische Kapitalgesellschaft verkauft, ist mit dem dabei erzielten Veräußerungsgewinn nach Maßgabe des…
Die Frage, ob im Zusammenhang mit der Finanzierung eines deutschen Unternehmenserwerbes die Einschaltung einer Zwischen-Tochtergesellschaft auf der als Steueroase bekannten britischen Kanalinsel Jersey durch eine österreichische Kapitalgesellschaft Rechtsmissbrauch darstellt, ist als Sachverhaltsfrage durch die zuständige Abgabenbehörde zu klären und kann nicht im Rahmen…
Übernimmt ein portugiesisches Unternehmen die Reinigung von einigen österreichischen Hotels (Zimmerreinigung, Toiletten- und Nasszellenreinigung, Bettwäsche und Handtuchwechsel, Reinigung der Stiegenhäuser, des Restaurantbereiches, der Hallenbäder, Saunaanlagen usw.) und wird das Personal hiezu aus Portugal nach Österreich entsandt (6 Monate Aufenthalt in der Sommersaison und 4…
…Erwerbstätigkeit zuzurechnen (VwGH 10.12.1997, 93/13/0185). Es ist daher auch zulässig, bei einer ausländischen Holdinggesellschaft mit Domizilcharakter, deren Funktion ausschließlich im Halten einer Beteiligung an einer österreichischen Gesellschaft besteht, zu prüfen, wer wirtschaftlich hinter dieser Gesellschaft steht; fehlende Mitwirkung bei der Aufklärung…
Hat ein im Ausland Erwerbstätiger in einem österreichischen Appartementhaus ein Appartement angemietet, das ihm als (einzige) Wohnmöglichkeit dient, dann stellt dies einen steuerlichen Wohnsitz im Sinn des § 26 BAO dar, der einerseits zur unbeschränkten Steuerpflicht und andererseits zur "Ansässigkeit" im Sinn der Doppelbesteuerungsabkommen führt. Der…
Artikel 4 Abs. 3 DBA-Liechtenstein sieht vor, dass eine ständige Wohnstätte nur dann einen Wohnsitz im Sinn des DBA begründet, wenn die "fremdenpolizeilichen Voraussetzungen für einen dauernden Aufenthalt" erfüllt sind. Hiedurch soll sichergestellt werden, dass durch bloße faktische (aber illegale) Wohnsitznahmen in Liechtenstein keine…
Ein deutscher Staatsbürger, der in der Schweiz den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen unterhält und der dort einer "modifizierten Pauschalbesteuerung" unterliegt, nach der seine Einkünfte aus österreichischen Quellen in die schweizerische Besteuerungsgrundlage einzuschließen sind, erfüllt die in Artikel 4 Abs. 4 DBA-CH geforderte Ansässigkeitsvoraussetzung, so dass…
Verlegt ein Steuerpflichtiger seinen Hauptwohnsitz in die Schweiz und befindet sich dort der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen, führt dies grundsätzlich dazu, dass die Schweiz hiedurch die Stellung des Ansässigkeitsstaates im Sinn des DBA-Schweiz erlangt. Dies hat zur Folge, dass Österreich nach Maßgabe des DBA…
Ein deutscher Staatsbürger, der in der Schweiz den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen unterhält und der dort einer "modifizierten Pauschalbesteuerung" unterliegt, nach der seine Einkünfte aus österreichischen Quellen in die schweizerische Besteuerungsgrundlage einzuschließen sind, erfüllt die in Artikel 4 Abs. 4 DBA-CH geforderte Ansässigkeitsvoraussetzung, so…
Wurde ein Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens für mehrere Jahre zur Dienstleistung in das Ausland entsandt, behält er aber seinen österreichischen Wohnsitz als Zweitwohnsitz bei, dann kann vom zuständigen Wohnsitzfinanzamt bei Bedarf eine österreichische Ansässigkeitsbescheinigung ausgestellt werden, wenn der Dienstnehmer auf Grund seines Zweitwohnsitzes der unbeschränkten…
Eine in der Schweiz ansässige Persönlichkeit, die in Österreich eine Hochschulprofessur übernimmt, hat nur dann ihr schweizerisches Kapitalvermögen der österreichischen Vermögensbesteuerung und die daraus fließenden Erträgnisse der österreichischen Einkommensbesteuerung zu unterwerfen, wenn der Mittelpunkt der Lebensinteressen aus der Schweiz nach Österreich verlagert wird. Ein…
Übersiedelt die Familie eines in Vorarlberg wohnhaften Grenzgängers, dessen schweizerischer Arbeitsort sich in dem etwa 30 km entfernten Buchs befindet, an einen 370 km entfernten Wohnort in Deutschland, so ist ernstlich zweifelhaft, ob angesichts der Beibehaltung des schweizerischen Arbeitsortes eine Verlegung des Mittelpunktes der Lebensinteressen…
Erwirbt ein holländischer Staatsbürger, der als EDV-Berater für seinen zypriotischen Arbeitgeber in zahlreichen Drittstaaten tätig ist, nach Verlegung des Hauptwohnsitzes von Ungarn in die USA in Österreich ein Feriendomizil, das er als Zweitwohnsitz nutzen wird (wobei keine Inlandseinkünfte erzielt werden), dann muss Österreich ab…
Verlegt ein österreichischer Steuerpflichtiger, der an einer inländischen Kommanditgesellschaft beteiligt ist und der bisher einen Doppelwohnsitz in Österreich und Italien hatte, den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen aus Österreich nach Monaco (er hält sich fortan mit seiner Gattin mehr als 183 Tage in Monaco auf und betreibt…
Nehmen deutsche und französische Staatsbürger Beschäftigungen bei schweizerischen Firmen an und mieten sie hiezu Wohnungen im grenznahen Raum Vorarlbergs, um von dort aus als Pendler ihrer Arbeit in der Schweiz nachzugehen, so wird sehr eingehend zu untersuchen sein, ob sich hiedurch nicht der Mittelpunkt ihrer…