Schließt eine niederländische Kapitalgesellschaft mit ihrer österreichischen Tochtergesellschaft einen Lizenzvertrag, auf Grund dessen ein von der niederländischen Gesellschaft entwickeltes und urheberrechtlich geschütztes Computerprogramm (betr. Inkasso von Kundenforderungen) dieser zur Nutzung überlassen wird, dann unterliegen die hiefür in angemessener Höhe an die niederländische Muttergesellschaft zu zahlenden…
Hat die inländische X-Muttergesellschaft des in zahlreichen Oststaaten vertretenen X-Konzerns gegen eine Einmalzahlung für den Gesamtkonzern ein immaterielles Wirtschaftsgut (ein Computerprogramm) erworben, das vom Veräußerer in der Folge entgeltlich gewartet wird (technischer Support und Zurverfügungstellung von Weiterentwicklungen) dann könnte dieses Sachverhaltsbild darauf hindeuten…
…behebbare Doppelbesteuerung ein, wenn ein amerikanischer Staatsbürger in Österreich ansässig ist und für seinen US-Arbeitgeber - der in Österreich über keine Betriebstätte verfügt - in Ungarn, Russland und Polen als Verkäufer von Computerprogrammen tätig ist. Denn die "Quelle" von Arbeitseinkünften ist grundsätzlich dort gelegen, wo die…
…sondern überhaupt Steuerfreistellung zur Folge hätte, bezieht sich nur auf Urheberrechte an literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken, nicht aber auf kommerziell nutzbare Computerprogramme. Vorsorglich ist aber anzumerken, dass das DBA-Malta nicht anwendbar wäre, wenn ein Fall von "Treaty-Shopping" vorliegt, wenn also der Umstand…
…2.5.1991, 90/13/0274). Allerdings besagt Art. 1 Abs. 1 der EU-Richtlinie 2009/24/EG über den Rechtsschutz von Computerprogrammen, dass seitens der Mitgliedstaaten "Computerprogramme urheberrechtlich als literarische Werke" zu schützen seien. § 2 iVm § 40a UrhG trägt dieser Richtlinienbestimmung Rechnung. Daher sind…