RIS AI
3 228 Treffer518 msnur geltende Fassungen
EAS 1881Schweizerische Briefkasten-Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 712/1-IV/4/0117.07.2001

…dass er nicht als Träger einer Erwerbstätigkeit in Betracht kommen kann. Müssen die Einkünfte der Briefkasten-Tochtergesellschaft der inländischen Muttergesellschaft zugerechnet werden, dann stellt die von der Tochtergesellschaft nachfolgend vorgenommene Ausschüttung dieser bei der österreichischen Muttergesellschaft bereits besteuerten Gewinne keinen ertragsteuerlich erfassbaren Vorgang mehr dar…

EAS 1599Veräußerung einer Auslandsholding mit Inlandsbeteiligungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 484/1-IV/4/0014.02.2000

…der ausländischen Tochtergesellschaft und nicht möglicherweise weiterhin der inländischen Muttergesellschaft steuerlich zuzurechnen sind. Dies könnte beispielsweise dann notwendig werden, wenn erkennbar wird, daß die Transaktionen zur Vermeidung einer inländischen Veräußerungsgewinnbesteuerung getätigt wurden und die Beteiligungen an den österreichischen Gesellschaften einer ausländischen Briefkasten-Tochtergesellschaft übertragen worden…

EAS 1001Transfer slowenischer Gewinne über Österreich nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1481/1-IV/4/9727.01.1997

Schüttet eine österreichische Tochtergesellschaft Gewinne an ihre deutsche Muttergesellschaft aus, dann unterliegt diese Gewinnausschüttung nach Maßgabe des § 94a EStG keiner österreichischen Abzugsbesteuerung. Mit § 94a EStG wurde auf österreichischer Seite die EU-"Mutter-Tochter-Richtlinie" umgesetzt; diese Bestimmung wird nicht dadurch unanwendbar, dass die nach Deutschland…

EAS 1155Steuerliche Behandlung luxemburgischer Basisgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/26-IV/4/9731.10.1997

…luxemburgischen Tochtergesellschaft der österreichischen Besteuerung unterliegen. Ein solches Besteuerungserfordernis kann sich insbesondere dann ergeben, wenn das zuständige Finanzamt bei der Sachverhaltsbeurteilung zu einem der folgenden Ergebnisse gelangt: der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung liegt in Österreich (z.B. in den Räumen der Muttergesellschaft); die luxemburgische Tochtergesellschaft…

EAS 984Einschaltung einer Investitionsgesellschaft auf den Kanalinseln
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2181/2-IV/4/9609.12.1996

Errichtet eine österreichische Kapitalgesellschaft auf einer als Steueroase bekannten britischen Kanalinsel eine Investitions-Tochtergesellschaft und werden dieser namhafte Finanzierungsmittel zur Verfügung gestellt, wobei die vereinnahmten Zinserträge in dieser Gesellschaft thesauriert und solcherart der österreichischen Besteuerung entzogen werden, so ist zunächst zu prüfen, ob es sich…

EAS 1664Abkommensberechtigung einer zypriotischen IBC 3
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/7-IV/4/0029.05.2000

…Österreich ansässig. Dies wird idR zu vermuten sein, wenn es sich bei der zypriotischen Gesellschaft um eine Briefkasten-Tochtergesellschaft einer österreichischen Kapitalgesellschaft handelt. Der Umstand, dass die zypriotische Gesellschaft mit ihrem Welteinkommen in Zypern nur mit einem extrem niedrigen Steuersatz (4,25%) besteuert wird, berechtigt…

EAS 838Inländische Briefkastentochtergesellschaft einer schweizerischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 45/1-IV/4/9612.03.1996

  Hat eine schweizerische Kapitalgesellschaft in Österreich eine Vertriebstochtergesellschaft gegründet, die jedoch nach Insolvenz des österreichischen Hauptkunden ihren Betrieb Ende 1995 eingestellt hat, wobei sich in Österreich nur mehr eine Geschäftsadresse und ein Telefonanschluß mit direkter Telefonumleitung in die Schweiz befindet, dann unterliegt eine derartige…

EAS 598Doppelansässige Kapitalgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 366/79/1-IV/4/9516.03.1995

…fehlender steuerlicher Vorbelastung der Gewinnausschüttung im Ausland und bei Zutreffen der übrigen Tatbestände der Verordnung BGBl. Nr. 57/1995 (schädliche Passiveinkünfte der Tochtergesellschaft, Inländerbeteiligung an der Muttergesellschaft) diese Steuerbefreiung verloren gehen kann. 16. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 1028Tochtergesellschaft mit Agenturfunktion
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 93/2-IV/4/9728.02.1997

…zwar auch dann nicht, wenn ihr tatsächlich ausgeübter Betriebsgegenstand das "Handelsvertretergewerbe" ist und sie hiebei bloß als Geschäftsvermittler tätig wird. Es ist zwar richtig, dass auch eine Tochtergesellschaft dann betriebstättenbegründend für ihre Muttergesellschaft wirken kann, wenn sie als "ständige Vertretung" der Muttergesellschaft auftritt; doch setzt…

EAS 910Gewinnausschüttung an eine deutsche Briefkastengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 49/1-IV/4/9615.06.1996

  Wird von einer österreichischen Kapitalgesellschaft eine Gewinnausschüttung an eine deutsche Muttergesellschaft geleistet, die nicht in der Lage ist, eine schriftliche Erklärung über ihre Unbedenklichkeit im Sinn von § 2 der Durchführungsverordnung zu § 94a EStG (BGBl. Nr. 56/1995) auszustellen, so kann nach Maßgabe dieser Verordnung…

EAS 569Österreichische Zwischengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2294/1/1-IV/4/9507.02.1995

  Wird von einer Gesellschaft (Muttergesellschaft) eines DBA-Partnerstaates in Österreich eine Zwischengesellschaft (Tochtergesellschaft) errichtet, deren Aufgabe lediglich im Halten einer Beteiligung an einer in einem anderen DBA-Partnerstaat gegründeten weiteren Gesellschaft (Enkelgesellschaft) besteht, so lässt eine derartige Konstruktion für sich alleine betrachtet noch keinen…

EAS 746Gewinnausschüttung an eine deutsche Briefkastengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/98/1-IV/4/9531.10.1995

  Wird von einer österreichischen Kapitalgesellschaft eine Gewinnausschüttung an eine deutsche Muttergesellschaft geleistet, die nicht in der Lage ist, eine schriftliche Erklärung über ihre Unbedenklichkeit im Sinn von § 2 der Durchführungsverordnung zu § 94a EStG (BGBl. Nr. 56/1995) auszustellen, so kann im Rückerstattungsweg eine Vollentlastung…

EAS 355Begriff der "Tochtergesellschaft" in Art. VI DBA-USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 82/40/1-IV/4/9303.12.1993

…dass nicht mehr als 25% des Rohgewinnes der die Dividendenausschüttung vornehmenden US-Tochtergesellschaft aus Passiveinkünften (Dividenden und Zinsen) der ausschüttenden Gesellschaft stammen; Passiveinkünfte von Tochtergesellschaften der ausschüttenden US-Gesellschaft sind hierbei unschädlich. Als Tochtergesellschaften in diesem Sinn werden auf US-Seite im Allgemeinen Gesellschaften angesehen…

EAS 3079Gewinnausschüttungen inländischer "Briefkastengesellschaften"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1383-IV/4/200905.07.2009

Die künstliche Zwischenschaltung ausländischer funktionsloser Holdinggesellschaften kann nicht bewirken, dass Einkünfte stets der Holdinggesellschaft und nicht dem dahinter stehenden Gesellschafter zuzurechnen sind (EAS 2892). Die dieser Aussage zu Grunde liegenden und im österreichischen Steuerrecht entwickelten Zurechnungsgrundsätze gelten sowohl für ausländische wie für inländische Zwischengesellschaften. Bezieht…

EAS 1870DBA-Schachtelbefreiung im DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/24-IV/4/0102.07.2001

Anders als das DBA-Deutschland-2000 verknüpft Art. 15 Abs. 2 Satz 3 des DBA-Deutschland-1954 die Befreiung von Gewinnausschüttungen deutscher Tochtergesellschaften an ihre österreichische Muttergesellschaft nicht mit den Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 KStG. Formell steht daher die Steuerbefreiung der österreichischen Muttergesellschaft auch…

EAS 730Mehrheitlich von deutschen Gebietskörperschaften gehaltene deutsche Bank und § 10 Abs. 3 KStG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/95/1-IV/4/9506.10.1995

… Wählt eine deutsche Bank-AG, deren Anteile zu 70% von zwei deutschen Gebietskörperschaften gehalten werden, Österreich als Standort für die Errichtung einer Tochtergesellschaft, die ihrerseits in zahlreichen ausländischen Staaten weitere Kapitalgesellschaften einrichtet, die das "Forfaitierungsgeschäft" (ein Geschäftszweig, der dem unechten Factoring gleichzuhalten sein dürfte) betreiben…

EAS 846Briefkastenlizenzgebühren und DBA-switch-over
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 48/1-IV/4/9625.03.1996

Wird im Zuge einer Betriebsprüfung aufgedeckt, dass die an eine schweizerische AG gezahlten Lizenzgebühren einer Briefkastengesellschaft gegenüber geleistet wurden und wird nun von Parteienseite eingewendet, dass der wahre Lizenzgebührenempfänger eine operative britische Gesellschaft ist, dann ist nicht auszuschließen, dass der stattgefundene Lizenzgebührenfluss nach dem österreichisch…

EAS 636Operative Tätigkeit einer Bermuda-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2240/1/1-IV/4/9509.05.1995

  Wird von zwei Österreichern und zwei Staatsbürgern arabischer Staaten in Österreich eine im Mehrheitseigentum der Österreicher stehende GmbH gegründet, die ihrerseits auf den Bermuda-Inseln eine Tochterkapitalgesellschaft errichtet, deren Aufgabe im Aufspüren und Heben von historischen Schiffswracks im Atlantik besteht, dann sind Gewinnausschüttungen der…

EAS 1888Bloße "Büroadresse" in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/61-IV/4/0119.07.2001

Beabsichtigt eine österreichische Unternehmensberatungs-GmbH aus Serviceüberlegungen gegenüber den deutschen Kunden bei einem deutschen Steuerberater eine "Büroadresse" einzurichten, wobei die an dieser Adresse einlangende Post von dem Steuerberater nach Österreich weitergeleitet wird, dann wird hiedurch allein keine örtliche Betriebstätte in Deutschland begründet. Denn das österreichische…

EAS 76Tochtergesellschaft als Betriebstätte eines US-Unternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 182/5/1-IV/4/9216.01.1992

…1 lit. f DBA-USA nicht als betriebstättenbegründend anzusehen sein; allerdings müsste der Aufwand der Tochtergesellschaft, der aus einer solchen Tätigkeit erwächst, von dem amerikanischen Mutterunternehmen nach den Grundsätzen des Artikels IV des Abkommens (Fremdverhaltensgrundsatz) entsprechend abgegolten werden. 16. Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr…