Überträgt eine deutsche Kapitalgesellschaft ihre Beteiligung an einer österreichischen Kommanditgesellschaft auf eine österreichische (oder in einem EU-Staat oder einem anderen DBA-Staat ansässige) Kapitalgesellschaft, dann kann eine derartige Transaktion nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes gewinnneutral erfolgen. Die in EAS 269 am 25.5.1993…
Im europäischen Binnenmarkt müssen Gewinnausschüttungen zwischen grenzüberschreitend verbundenen Körperschaften nach Maßgabe der Mutter-Tochterrichtlinie quellensteuerfrei getätigt werden. Die durch die Richtlinie begünstigten Körperschaften sind im Anhang der Richtlinie aufgezählt. Auf österreichischer Seite fallen auch die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften darunter. Im Interesse einer richtlinienkonformen Auslegung von…
… 48 BAO eingeräumten Ermessens u.a. auch von dem Umstand leiten, dass Diskriminierungen innerhalb des EU-Binnenmarktes nach Möglichkeit vermieden werden sollten. Wenn daher inländischer Liegenschaftsbesitz einer in Großbritannien ansässigen Erblasserin im Erbweg auf zwei britische Organisationen übergeht, die im Bereich der Krebsforschung und der…
…zahlreichen Bestimmungen des EG-Vertrages verankerten Staatsbürgerschaftsdiskriminierungsverbotes unvereinbar ist. Aus diesem Gesichtswinkel betrachtet, wird daher Steuerpflichtigen in Staaten des EU- und EWR-Binnenmarktes ein Anrecht auf einen unmittelbaren Schriftverkehr mit den österreichischen Abgabenbehörden zuzubilligen sein, vorausgesetzt, dass hiedurch für die jeweils betroffene österreichische Abgabenbehörde nicht…
…für Österreich nicht erforderlich war, auch auf dem Ausschluss der liechtensteinischen Investoren zu bestehen. Dass sich Staaten vor Missbräuchen und Umgehungshandlungen schützen dürfen, ist auch in einem Binnenmarkt anerkannt (siehe zB die Antimissbrauchsklausel in der Mutter-Tochter-Richtlinie, Art. 1 Abs. 2) und kann nicht…
…der Pensionslasten nur mehr die Gewinne der ausländischen Muttergesellschaft und nicht mehr jene der österreichischen Tochtergesellschaft belasten darf. Bezüglich der zweiten Frage, ob die Nichtabzugsfähigkeit von Zahlungen an ausländische Pensionskassen "mit den Grundgedanken des Binnenmarktes" vereinbar ist, kann nicht im EAS-Verfahren Stellung genommen werden…