…und die andererseits auch den Kriterien des Artikels 5 des DBA-Polen entspricht. Dass der Betriebstättendefinition des Artikels 5 des Doppelbesteuerungsabkommens nicht nur für gewerbliche, sondern auch für freiberufliche Einkünfte Bedeutung zukommt, wurde zumindest in Bezug auf Bauausführungen bereits in EAS 832 zum Ausdruck gebracht…
…stattfindet. Denn entscheidend ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, wobei das Überwiegen der Beziehungen zum einen oder anderen Staat den Ausschlag gibt. Wirtschaftlichen Beziehungen kommt idR eine geringere Bedeutung zu als persönlichen Beziehungen (VwGH 22.3.1991, 90…
…ÖStZB 1991, 530, folgendes: Entscheidend ist das Gesamtbild der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, wobei das Überwiegen der Beziehungen zum einen oder anderen Staat den Ausschlag gibt. Wirtschaftlichen Beziehungen kommt idR eine geringere Bedeutung zu als persönlichen Beziehungen. Darunter sind all jene zu verstehen, die einen…
…ist gemäß § 6 Z 5 EStG 1988 mit den Anschaffungskosten zu bewerten (wenn diese niedriger sind als der "Teilwert") und führt daher nicht zu einer Versteuerung der darin bisher angesammelten stillen Reserven. Erfolgt der zivilrechtliche Beteiligungstransfer zunächst in eine vermögensverwaltende K.S., oder findet der…
…oder mittelbar gesichert ist. Nach Auffassung des BM für Finanzen ist damit zum Ausdruck gebracht, dass eine Besicherung einer Kapitalforderung durch inländisches "unbewegliches Vermögen" die für den Eintritt in die beschränkte Steuerpflicht maßgebende territoriale Verknüpfung mit dem Inland herstellt. Zum unbeweglichen Vermögen zählen der nackte…
…amerikanischen und einer englischen Zweigniederlassung (Betriebstätte) in die inländische Stammhausbetriebstätte überführt, muss dieser Vorgang auf der Grundlage von Artikel 7 der DBA mit den USA und mit Großbritannien sowie auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG 1988 für steuerliche Belange in gleicher Weise abgewickelt…
…verknüpfte Rechtsfolge der Aufwertungsverpflichtung einsetzt. Ob hiebei die ausländischen Konzerngesellschaften nach ausländischem Recht zu einem Organverbund zusammengeschlossen sind oder nicht, ist im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung ebenfalls ohne Belang. Seitens des Bundesministeriums für Finanzen wird allerdings nicht verkannt, dass eine derartige aus den Grundsätzen des …
…späteren Zeitpunkt veräußert, dann unterliegt nur jener Betrag als Veräußerungsgewinn der Besteuerung, der sich als Unterschied zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und dem gemeinen Wert der Beteiligung am 1. Jänner 2003 andererseits ergibt. 07. Jänner 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…sondern dem zuständigen Finanzamt vorbehalten bleiben muss. Angesichts des Umstandes, dass den persönlichen Verhältnissen größeres Gewicht beizumessen ist als den wirtschaftlichen (VwGH 22.03.1991, 90/13/0073) wird von Bedeutung sein, ob sich weiterhin der Schwerpunkt des persönlichen Lebens am deutschen Familienwohnsitz abspielt und…
…österreichische Bank der formell den Kredit aufnehmenden inländischen OHG vorschreibt von dieser an die deutsche GesmbH & Co KG weiterbelastet werden. In diesem Fall hätte der Vorgang in wirtschaftlicher Betrachtungsweise für die österreichische OHG lediglich Durchlaufcharakter und würde weder als Entnahme- noch als Darlehensvergabe anzusehen sein…
…Regelungen weltweit das Verrechnungspreissystem auch für die Altverträge in einer Weise umstellen, dass sie den Landesgesellschaften eine nach der TNMM-Methode ermittelte angemessene EBIT-Marge von den durch die Altverträge vermittelten Umsätzen gewähren, dann könnte einer solchen Systemumstellung auf österreichischer Seite durchaus im Gleichklang mit…
… Wurden von der österreichischen Vertriebstochtergesellschaft wegen schlechter Wirtschaftslage in den Jahren 1990 bis 1995 die von der deutschen Konzernmutter fakturierten Lieferungen erst nach ca. 400 Tagen bezahlt und anerkennt in der weiteren Folge die deutsche Betriebsprüfung nur ein zinsenfreies Zahlungsziel von 120 Tagen als…
…Anwendbarkeit von Artikel 15 Abs. 4 des Abkommens, ist der Vorgang auf bulgarischer Seite steuerfrei zu stellen. Wenn aber Bulgarien solcherart anerkennt, dass es nach der zitierten Abkommensbestimmung den Veräußerungsgewinn nicht besteuern darf, dann impliziert dies, dass Bulgarien damit auch anerkennt, dass das Abkommen das…
…kann mithin keine französische Steuer anfallen, die - wegen der Nichtbesteuerung auf österreichischer Seite - die Gefahr einer Doppelbesteuerung nach sich zieht. Die Bewertung der ungarischen Beteiligung in den Büchern der französischen Tochtergesellschaft hat sich hiebei allerdings nach französischem Recht zu richten. Sollte auf französischer Seite die…
…zurechnet. Angesichts der nunmehr eindeutig geklärten Rechtslage in Österreich wird es der Durchführung eines internationalen Verständigungsverfahrens bedürfen, um im Fall einer davon abweichenden Einkünftezurechnung die nach EAS 707 und EAS 2945 erforderliche korrespondierende Vorgangsweise zwischen den beiden DBA-Partnerstaaten ausreichend sicherzustellen. Bundesministerium für Finanzen, 21…
…steuerlich erfassbaren Wertzuwachs. Daher kann auch nicht im Fall einer späteren Veräußerung durch den in Österreich ansässigen Gesellschafter der Veräußerungsgewinn durch Gegenüberstellung des Veräußerungspreises zu dem nach italienischem Recht berechneten höheren Wertansatz ermittelt werden. Wenn daher im Aufwertungsjahr keine italienischen Einkünfte erzielt werden, die österreichische…
…Durch Untergang der zu Marktpreisen in den Büchern der ausländischen Banken-AG angesetzten Beteiligung kann in deren steuerlichen Rechenwerk ein Buchverlust eintreten; dann nämlich, wenn an die Stelle des Beteiligungsmarktwertes die niedrigeren Buchwerte des österreichischen Bankbetriebes treten. Nach österreichischem Recht wäre die Firmenwertkomponente des Buchwertverlustes…
…Sacheinlagewert anzusetzen ist. Nach § 20 Abs. 2 UmgrStG gilt der steuerlich maßgebende Sacheinlagewert, also im konkreten Fall der (negative) Mitunternehmeranteil laut Einbringungsbilanz, als Anschaffungskosten des einbringungsgeborenen GmbH-Anteiles und zwar unabhängig davon, wie der Anteil in den Büchern der einbringenden GmbH dargestellt wird. Sollte der…
Verlegt ein Steuerausländer seinen Wohnsitz nach Österreich und tritt er damit in die unbeschränkte Steuerpflicht in Österreich ein, dann unterliegen alle ab Zuzug zufließenden Auslandseinkünfte der österreichischen Besteuerung. Der Zuflusszeitpunkt richtet sich nach § 19 EStG 1988. Zinsen, die zum Fälligkeitszeitpunkt gutgeschrieben werden, fließen damit in…
…Einzelfall nach den leitenden Gedanken des österreichischen EStG bzw. KStG zu treffen. In erster Linie kommt es darauf an, ob die ausländische Gesellschaft sich mit einer Gesellschaft des österreichischen Rechts vergleichen lässt. Ergibt sich dabei eine weitgehende Übereinstimmung mit dem Aufbau und der wirtschaftlichen Bedeutung…