Wohnt ein nach Österreich einpendelnder deutscher Grenzgänger innerhalb einer von der Grenze nach "Luftlinie" berechneten 30 km Zone, dann ist insoweit das Grenzgängererfordernis auch dann erfüllt, wenn die tägliche Straßenentfernung zum österreichischen Arbeitsort rund 100 km beträgt. 28. Februar 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota…
…beantwortet werden, da hiefür eine nähere Auseinandersetzung mit den Sachverhaltsgegebenheiten erforderlich wäre, die den finanzamtlichen Ermittlungen vorzubehalten ist. So wäre zB festzustellen, ob der Salzburger Betrieb die einzige Einkunftsquelle des Deutschen ist, welcher Art diese gewerbliche Tätigkeit ist, ob, und wenn ja in welcher Art…
…deren Ansässigkeit in Hongkong anzunehmen, sofern sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung nicht in Österreich befindet. Ob dies der Fall ist, muss nach den Umständen des Einzelfalls im Rahmen der freien Beweiswürdigung unter Berücksichtigung des OECD-Kommentars zu Art. 4 des OECD- bzw. UN-Musterabkommens…
…eine bloße Bewerbung des österreichischen Marktes schließen. Ob allerdings unter "Kundenakquisition" noch der Fall einer bloß vorbereitenden Geschäftsanbahnung oder doch bereits die Aushandlung der wesentlichen Vertragselemente zu verstehen ist, bedarf einer näheren Auseinandersetzung mit den tatsächlichen Sachgegebenheiten und ihrer Beurteilung im Rahmen der "freien Beweiswürdigung"…
…ohne Haftungsrisiko unterlassen kann, wäre einerseits eine dementsprechende amtliche Erklärung des zuständigen italienischen Wohnsitzfinanzamtes über die Grenzgängereigenschaft erforderlich und andererseits müsste vom italienischen Dienstnehmer seinem österreichischen Arbeitgeber gegenüber belegmäßig einwandfrei dokumentiert werden, dass er tatsächlich täglich zwischen Innsbruck und Bozen pendelt. 27. Mai 2005 Für…
…Wohnung an ein Kind (auch wenn dieses bereits volljährig ist) im Rahmen der freien Beweiswürdigung als Aufgabe des inländischen Wohnsitzes gewertet werden kann; denn der Steuerpflichtige müsste sich hiezu sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht dauerhaft jeglicher weiterer Verfügungsmöglichkeiten über diese Wohnung begeben. …
…Verhältnis zu Deutschland vorgesehen sind (AÖF Nr. 283/1986), entfalten im Geltungsbereich des DBA-Schweiz keine Wirkung. Aus österreichischer Sicht werden alle Arbeitsorte noch als in Grenznähe gelegen anzusehen sein, die unter Berücksichtigung der modernen Verkehrsverhältnisse es erlauben, unter Zugrundelegung einer vertretbaren Wegzeit den Arbeitsort…
…tatsächliche und nicht auf formalrechtliche Verhältnisse ab. Solange daher Deutschland nachweisbar eine Besteuerung als Grenzgänger vornimmt (mag dies auch durch ein in Deutschland unzuständiges Amt, nämlich jenes des ehemaligen Hauptwohnsitzes geschehen), wird dies auf österreichischer Seite als gewichtiges Indiz dafür zu werten sein, dass tatsächlich…
…Ob die Vergütungen des französischen Unternehmens tatsächlich solche aus gewerblicher Tätigkeit und nicht solche aus nichtselbständiger Arbeit sind, kann im ministeriellen EAS-Verfahren nicht beurteilt werden, da hiefür eine umfassende Untersuchung aller maßgebenden Umstände unter Ausübung der den nachgeordneten Abgabenbehörden eingeräumten freien Beweiswürdigung erforderlich wäre…
…GesmbH in Österreich oder in Deutschland befindet, nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens geklärt werden. Denn die Entscheidung dieser Frage hängt von den Sachverhaltsgegebenheiten ab, die im Rahmen der freien Beweiswürdigung von der zuständigen österreichischen Abgabenbehörde zu würdigen sind. Hierbei besteht aber keine rechtliche Bindung…
…Beweiswürdigung nicht in der Lage sein, ohne Abstimmung mit der israelischen Seite in der Leistung des Einmalbetrages einen in Österreich von der Besteuerung freizustellenden Veräußerungsvorgang zu erblicken. Eine Vorabklärung der steuerlichen Konsequenzen setzt daher jedenfalls eine eingehendere Sachverhaltsdurchleuchtung voraus, die aber nicht im Rahmen des…
…konkreten Einzelfall tatsächlich von solcher Relevanz sind, dass hiedurch kein steuerlicher Zufluss des mit dem verbilligten Erwerb verbundenen Sachbezuges eingetreten ist, kann im ministeriellen Auskunftsverfahren nicht beantwortet werden, da dies eine umfassende Erhebung aller im konkreten Fall vorliegenden Sachverhaltsgegebenheiten sowie den Einsatz der "freien Beweiswürdigung"…
…besteuert werden (vgl. sinngemäß EAS 3121). Es wird jedoch angemerkt, dass die abschließende Beurteilung des Falles von Sachverhaltsmerkmalen abhängig ist, deren Beurteilung im Rahmen der freien Beweiswürdigung nicht auf ministerieller Ebene im Rahmen des EAS-Verfahrens vorgenommen werden kann. Bundesministerium für Finanzen, 22. Mai 2018
…Einrichtung" tatsächlich nicht besteht, nicht im ministeriellen EAS-Verfahren klären. Der Umstand, dass nicht immer dasselbe Zimmer in dem betreffenden Hotel angemietet wird, sowie die jährlich unter 6 Monaten liegende Zimmernutzung schließen den Bestand einer "festen Einrichtung" (deren Kriterien im Grunde jenen des OECD-Betriebstättenbegriffes…
…unterhalten und findet daher tatsächlich üblicherweise eine arbeitstägliche Rückkehr zum österreichischen Wohnsitz statt, dann wird die Grenzgängereigenschaft zu bejahen sein. Im Fall der EAS 839 ging es um einen 70 km von der Grenze entfernten Arbeitsort. Diese Überlegungen werden nach Auffassung des BM für Finanzen…
Beschäftigt ein in 10km Grenznähe befindlicher österreichischer Betrieb einen ausschließlich in Deutschland wohnhaften Pendler, dessen Wohnsitz 40km (Luftlinie) von der österreichischen Grenze entfernt und damit außerhalb der für die Grenzgängereigenschaft maßgebenden 30km-Zone liegt, besteht Lohnsteuerabzugspflicht für den österreichischen Arbeitgeber. 27. Oktober 1992 Für…
…täglich zu seinem grenznahen Arbeitsplatz nach Österreich, dann liegt für ihn keine Grenzgängereigenschaft vor, wenn sein Wohnsitz außerhalb der in Ziffer 24 des Schlussprotokolls zu Artikel 9 Abs. 3 DBA-Deutschland (1954) genannten 30-km-Zone gelegen ist. Die Zonengrenze wird hiebei nicht durch die…
…Klausel des Abs. 2 ist in einem derartigen Fall nicht anwendbar, weil kein deutscher, sondern ein österreichischer Arbeitgeber gegeben ist. Es muss in Fällen dieser Art für Nachweise gesorgt werden, mit denen dargelegt werden kann, dass die Lohnsteuerfreistellung in Österreich durch die Vorschriften des DBA…
…6 des Abkommens die "Lage in einer Zone von 30 km beiderseits der Grenze". Ist daher beispielsweise der Dienstnehmer einer Salzburger Firma in der Ortsgemeinde Übersee in Deutschland wohnhaft, dann ist unerheblich, dass seine tatsächlich bis zur österreichischen Grenze mit dem PKW zurückgelegte Entfernung 40…
…6 des Abkommens die "Lage in einer Zone von 30 km beiderseits der Grenze". Ist daher der Dienstnehmer einer Salzburger Firma in der Ortsgemeinde Übersee in Deutschland wohnhaft, dann ist unerheblich, dass seine tatsächlich bis zur österreichischen Grenze mit dem PKW zurückgelegte Entfernung 40,1…