…Beweiswürdigung vorgenommenen Erwägungen schlüssig sind (VwGH 24.6.2010, 2006/15/0226; VwGH 28.10.2010, 2009/15/0011; VwGH 30.3.2011, 2005/13/0166; VwGH 27.6.2012, 2008/13/0148), also den Denkgesetzen und dem allgemeinen menschlichen Erfahrungen bzw. den Erfahrungen des…
…freien Beweiswürdigung nur so verstanden werden, dass das AMS nicht sagen kann, wie lange Lehrstellensuchende auf eine Lehrstelle als "Maler/in und Beschichtungstechniker/in" derzeit bzw. im Jahr 2017 durchschittlich suchen bzw. suchten. Das AMS konnte konkret letztlich nur sagen, dass die tatsächliche Suches des…
…tatsächlichen Kosten zusteht. Darüber hinaus stehen Werbungskosten in Form des Pendlerpauschales gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 nur dann zu, wenn entweder der Arbeitsweg eine Entfernung von mindestens 20 Kilometer umfasst ("kleines Pendlerpauschale") oder die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich des halben Arbeitsweges…
…in jeglicher Hinsicht, somit auch in finanzeilen Belangen, verantwortlich. ***3*** hätte ihren Wohnsitz in ***4***, in ihrem Großelternhaus, aufgrund des verkürzten Arbeitsweges, da sie als DGKP im ***5*** tätig wäre. Außerdem würde ihr ihr Großelternhaus überschrieben werden. Für Nachfragen würde ***3*** unter der Tel. Nr. *…
…Oktober 2016). 3.) Beweiswürdigung: Der entscheidungswesentliche Sachverhalt ergibt sich im Wesentlichen aus der unstrittigen Aktenlage, insbesondere aus den von der Abgabenbehörde unwidersprochenen Beschwerdevorbringen sowie den oben näher bezeichneten Unterlagen. Der Beschwerdeführer hat weder seine überwiegend tatsächlichen Arbeitszeiten des Jahres 2015 im Arbeitsplatz_Bezeichnung erklärt noch…
…dass die Führung von Arbeitszeitaufzeichnungen nach § 26 AZG gesetzlich verpflichtend ist. Der Unabhängige Finanzsenat kann aus der Nichtbekanntgabe des tatsächlichen Arbeitsbeginns und des tatsächlichen Arbeitsendes im Rahmen der Beweiswürdigung nur den Schluss ziehen, dass an der überwiegenden Zahl der Arbeitstage die Arbeitszeiten eben nicht so…
…tatsächliche Weglänge. Tageskilometerzähler von Autos, aber auch von LKWs, geben auf Grund verschiedener Faktoren nicht immer exakt die gefahrene Strecke an. So setzte sich die UFS-Entscheidung GZ RV/2733-W/10 vom 3.5.2011, bei der es ebenfalls um die Länge des Arbeitsweges…
…Nachweise, welche weder die belangte Behörde noch die Bf vorlegen konnte, ermittelte das Gericht näherungsweise die geschätzte Fahrtdauer unter Berücksichtigung des üblichen Verkehrsaufkommens zu den tatsächlichen Fahrzeiten. Hierzu nahm das Gericht für den Zeitraum von April bis Dezember 2016 stichprobenartige Abfragen mittels Google-Maps vor…
…wobei in der weitaus überwiegenden Zahl jeweils 3 Tage einer Woche angegeben sind. Damit mit einem Fahrtenbuch der Nachweis des tatsächlichen Pendelns erbracht ist, ist die laufende Aufzeichnung der beruflich veranlassten Fahrten mit jeweiliger Angabe auch von Kilometer-Anfangs- und -Endstand (bei jeder dieser Fahrten…
…bloße Möglichkeit zur Nutzung des Werkverkehrs der Geltendmachung des Pendlerpauschales (Pendlereuros) nicht entgegen. Die Ermittlung der tatsächlichen Verhältnisse (konkret: die Feststellung der Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) ist keine Rechtsfrage, sondern eine Frage der Beweiswürdigung und somit des Sachverhaltes…
…tatsächlichen Kosten zusteht. Werbungskosten in Form des Pendlerpauschales gemäß § 16 Abs 1 Z 6 EStG 1988 stehen grundsätzlich nur dann zu, wenn - entweder der Arbeitsweg eine Entfernung von mindestens 20 Kilometer umfasst (sog. kleines Pendlerpauschale) oder - die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich des halben Arbeitsweges…
…nur dann zu erfolgen hat, wenn eine private Nutzung durch den Arbeitnehmer auch (tatsächlich) erfolgt (vgl. VwGH 7.8.2001, 97/14/0175). Ein Sachbezugswert ist jedenfalls dann zuzurechnen, wenn nach der Lebenserfahrung auf Grund des Gesamtbildes der Verhältnisse anzunehmen ist, dass der Arbeitnehmer die…
…Resultat erbringt, das den tatsächlichen Ergebnissen im mehrjährigen Durchschnitt entspricht (VfGH 14.3.2012, V113/11). 3.5. Wenn nun der Bf in der Nichtgewährung des Pendlerpauschales eine Ungleichbehandlung gegenüber Arbeitnehmern, die für die Zurücklegung ihres Arbeitsweges ein eigenes Kfz oder öffentliches Verkehrsmittel benutzen, deswegen…
…hält die Angaben des Berufungswerbers, dass der Tageskilometerzähler seines Autos eine Arbeitswegstrecke von 60,1 km ausweist bzw. sich bei Heranziehung eines LKW-Tachometers Abweichungen zu Kilometerangaben von Routenplanern für dieselbe Wegstrecke ergeben, für durchaus glaubwürdig. Allerdings beweist der Tageskilometerzähler noch nicht die tatsächliche Weglänge…
…tatsächlichen Kosten zusteht. Werbungskosten in Form des Pendlerpauschales gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 stehen grundsätzlich nur dann zu, wenn - entweder der Arbeitsweg eine Entfernung von mindestens 20 Kilometer umfasst (sog. kleines Pendlerpauschale ) oder - die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich des halben Arbeitsweges…
…tatsächlichen Kosten zusteht. Werbungskosten in Form des Pendlerpauschales gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 stehen grundsätzlich nur dann zu, wenn - entweder der Arbeitsweg eine Entfernung von mindestens 20 km umfasst (sog. kleines Pendlerpauschale) oder - die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich des halben Arbeitsweges…
…sondern verwendet er den eigenen PKW, steht die bloße Möglichkeit zur Nutzung des Werkverkehrs der Geltendmachung der Pendlerpauschale nicht entgegen. Die Ermittlung der tatsächlichen Verhältnisse ist keine Rechtsfrage, sondern eine Frage der Beweiswürdigung und somit des Sachverhaltes. Die Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist daher unzulässig…
…Beweiswürdigung und Rechtslage 1. Festgestellter Sachverhalt: a. Das Bundesfinanzgericht geht davon aus, dass dem Bf. ein Pkw für private und dienstliche Fahrten zur Verfügung gestellt wurde, wobei die Betriebskosten der ersten 15.000 km vom Dienstgeber getragen wurden. Ein Kostenersatz in Höhe des Sachbezuges wurde…
…zur Arbeit gefahren. Dies war gut zu erkennen an der Motorrad-Lederjacke und dem Helm sowie am Rennradoutfit." 2. Beweiswürdigung Grundlage für diese Feststellungen sind vom BFG getätigte Abfragen im Abgabeninformationssystem sowie die seitens des Finanzamtes übermittelten Akten, insbesondere der am 14. Juli 2010 zwischen…
…denen im Sinne des Art. 133 Abs. 4 B-VG grundsätzliche Bedeutung zukäme. Die Ermittlung der tatsächlichen Verhältnisse (konkret: die Feststellung der Zumutbarkeit der Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) ist keine Rechtsfrage, sondern eine Frage der Beweiswürdigung und somit des Sachverhaltes. Die Revision…