Hat die ungarische Tochter-GmbH (C-Kft) einer österreichischen BeteiligungsgmbH (S-GmbH) Liegenschaften in Ungarn erworben und darauf Fachmarktzentren errichtet und diese in der Folge durch Abschluss von (verlängerbaren) Generalmietverträgen der ungarischen Zweigniederlassung (Betriebstätte) einer anderen (verbundenen) österreichischen Gesellschaft (S-GmbH & Co KG) zur Nutzung…
…Nach § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 gelten Umstände, die zu einer Einschränkung des Besteuerungsrechts der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten führen, als Veräußerung der Beteiligung. Durch die Schenkung liegt keine steuerpflichtige Veräußerung gemäß § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 vor…
…in § 7 Abs. 2 UmgrStG nur dann vorgesehen, wenn das Besteuerungsrecht der Republik Österreich hinsichtlich der stillen Reserven von 900 durch die Umgründung verloren ginge. Es ist wohl richtig, dass eine steuerliche Erfassung der im ausländischen KG-Anteil enthaltenen stillen Reserven durch Artikel 13 Abs…
…durch "Umstände, die zum Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten führen" ausgelöst. In EAS 3242 wurde vor dem Hintergrund dieser Wendung vertreten, dass der Tatbestand der Wegzugsbesteuerung erst bei einem unbedingten Verlust des österreichischen Besteuerungsrechts verwirklicht wird. Vor dem Hintergrund…
…Investorin geworden. Nach Artikel 7 DBA-Kroatien steht das Besteuerungsrecht an den durch diese Betriebstätten generierten Einkünften Kroatien zu. Wenn Kroatien für steuerliche Belange das Rechtsinstitut einer stillen Gesellschaft nicht kennt und die Beteiligung der österreichischen Steuerpflichtigen als Eigenkapital der kroatischen Kapitalgesellschaft wertet, mit dem…
…stillen Reserven, die während der Ansässigkeit in der Schweiz entstanden sind, nach den Regelungen des österreichischen nationalen Rechts bei einer späteren Veräußerung der Steuerpflicht in Österreich. Das aus dem Ansatz mit den ursprünglichen Anschaffungskosten entstehende österreichische Besteuerungsrecht wird jedoch durch Art. 13 Abs. 4 zweiter…
…österreichischen Besteuerungsrechts im Verhältnis zu anderen Staaten führen. Solche Umstände können auch aufgrund eines anwendbaren DBA eintreten (vgl etwa EAS 3157, EAS 3434, EStR 2000 Rz 2518 und Rz 6148). Diesfalls manifestiert sich der "Umstand" in jenem Zeitpunkt, mit dem ein anwendbares DBA das Besteuerungsrecht…
… 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 führt der Eintritt von Umständen, welche das Besteuerungsrecht der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten einschränken, zu einer Realisierung der Wertsteigerungen an Kapitalvermögen (Wegzugsbesteuerung). Davon sind auch rechtliche Vorgänge wie etwa der Abschluss eines DBA umfasst (siehe…
…der Veräußerung von Vermögen noch keine Wegzugsbesteuerung ausgelöst. Zu einer Wegzugsbesteuerung kommt es unter anderem dann, wenn sonstige Umstände eintreten, die hinsichtlich der Wirtschaftsgüter eines Betriebs zu einer Einschränkung des Besteuerungsrechts Österreichs im Verhältnis zu anderen Staaten führen (§ 6 Z 6 lit. b EStG 1988)…
…für die Veräußerung von Kapitalanteilen und Wertpapieren. Jedoch ergibt sich aufgrund des Art. 13 Abs. 6 DBA Kanada ein auf fünf Jahre befristetes Besteuerungsrecht Österreichs als Wegzugsstaat, wenn binnen fünf Jahren ab der Ansässigkeitsverlagerung Vermögen iSd Art. 13 Abs. 5 DBA Kanada veräußert wird und…
…27 Abs. 3 iVm § 27 Abs. 6 Z 1 EStG 1988 idF AbgÄG 2015 führt der Eintritt von Umständen, welche das Besteuerungsrecht der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten einschränken, zu einer Realisierung der Wertsteigerungen an Kapitalvermögen (Wegzugsbesteuerung). Der Tatbestand des § 27 Abs. 6…
…seinen Wohnsitz in die Schweiz, tritt damit ein Umstand ein, der bereits nach inländischem Recht (Wechsel in die beschränkte Steuerpflicht) zum Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich führt. Dies zieht gemäß § 31 EStG 1988 hinsichtlich der eingetretenen Wertsteigerung (Wert im Zeitpunkt des Wegzuges 150) die…
…oder um eine vom ehemaligen Arbeitgeber geleistete Pension handelt. Im erstgenannten Fall fällt die Pensionsleistung unter Artikel 18 Abs. 2 DBA-Kanada. Diese Bestimmung teilt Kanada an den Sozialversicherungspensionen das ausschließliche Besteuerungsrecht zu (siehe die Verwendung des Wortes "nur" in Abs. 2). Da Artikel 23…
…kein Wechsel des Besteuerungsrechtes nach Österreich ein. Dies gilt allerdings nur dann, wenn sich Deutschland auch weiterhin auf Grund des Abkommens als steuerberechtigt erachtet; denn gemäß Art. 15 Abs. 1 DBA-Deutschland ist Österreich nur dann zur Steuerfreistellung verpflichtet, wenn das Besteuerungsrecht auf Grund des…
…März 1997 (SWI 1997, 204) wurde dem deutschen Verlangen Rechnung getragen, das Besteuerungsrecht für die Bezüge der eingetragenen Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften stets dem Sitzstaat der Gesellschaft zu übertragen. Diese an sich nur für unter Art. 9 DBA-Deutschland fallende Dienstnehmer-Geschäftsführer getroffene Regelung wird aber…
…wenn Teile der remunerierten Tätigkeit nicht auf norwegischem Staatsgebiet, sondern in Österreich ausgeführt worden wären, müsste eine Aufteilung der Besteuerungsrechte vorgenommen werden. Die (bekannte) Argumentation der norwegischen Steuerverwaltung, der Arbeitgeberbegriff des Artikels 15 gestatte es, auch in Fällen der vorliegenden Art das norwegische Unternehmen als…
…der Ansässigkeit in Deutschland bei "Variante c" die 183-Tage-Klausel zu beachten, die bewirkt, dass bei einem 183 Tage im jeweiligen Jahr unterschreitenden österreichischen Aufenthalt das Besteuerungsrecht bei Deutschland liegt. 17. Juni 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…ein in Deutschland ansässiger und in Österreich beschränkt steuerpflichtiger deutscher Staatsbürger über ein österreichisches Schürfrecht, welches er einer österreichischen Kapitalgesellschaft gegen eine quartalsweise im nachhinein abzurechnende "Tonnagegebühr" überlässt, so steht aus vermögensteuerlicher Sicht das Besteuerungsrecht an diesem Schürfrecht entsprechend der Belegenheitsregel gem. Art. 14 Abs…
…im Zuzugsstaat. Diese Regelung gilt auch dann, wenn der Wegzugsstaat einen Besteuerungsaufschub gewährt und die im Wegzugsjahr festgestellte Steuerschuld erst im Jahr der tatsächlichen Veräußerung festsetzt. Allerdings ist zu beachten, dass durch ein DBA österreichische Besteuerungsrechte nur eingeschränkt, nicht aber begründet werden können. Wird im…
Ein österreichisches Unternehmen, das im Jahr 1 in seinen österreichischen Betriebstätten einen Gewinn von S 2,000.000,00 erzielt und in einer deutschen Betriebstätte einen Verlust von S 2,500.000,00 erleidet, hat im Jahr 1 zwar S 2,000.000,00 in…