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EAS 1343Anwendung von § 48 BAO bei familieninternem wiederholten Nachlassübergängen im Ausland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2622/1-IV/4/9830.09.1998

…werden, wenn Vermögenswerte im Ausland auch tatsächlich einer Besteuerung unterzogen worden sind, die eines Besteuerungsausgleiches auf österreichischer Seite bedarf. Wird daher - aus welchen Gründen auch immer - im Ausland keine Erbschaftssteuer (oder Nachlasssteuer) erhoben, fehlt es an der erforderlichen Rechtsvoraussetzung für die Steuerentlastungsmaßnahme. Der Umstand, dass…

EAS 3099Steuerliche Behandlung des deutschen ATZ-Aufstockungsbetrages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2826-IV/4/200928.10.2009

Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung unterliegen gemäß Art. 18 Abs. 2 DBA-Deutschland der ausschließlichen Besteuerung im Staat der öffentlichen Kasse. Unter EAS 1674 (betr. mit der österreichischen Sozialversicherung rückverrechenbare Entgeltfortzahlungen eines österreichischen Arbeitgebers) wurde diese Abkommensbestimmung im Jahr 2000 so interpretiert, dass sie nicht…

EAS 2645Steuerliche Behandlung eines deutschen "schuldrechtlichen Versorgungsausgleiches"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0528-IV/4/200516.08.2005

Erhält die in Österreich ansässige geschiedene Gattin von ihrem in Deutschland ansässigen und gesetzlich zum Unterhalt verpflichteten ehemaligen Ehegatten einen monatlichen nachehelichen Unterhalt von 4.000 Euro, dann unterliegen diese wiederkehrenden Bezüge keiner österreichischen Einkommensbesteuerung. Wird auf deutscher Seite nach Pensionierung des geschiedenen Ehegatten eine…

EAS 732Bezug deutscher Aktiendividenden durch eine österreichische Gemeinde
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/17-IV/4/9506.10.1995

Wurden einer österreichischen Gemeinde deutsche Aktiendividenden unter Abzug einer 25%igen deutschen Kapitalertragsteuer und eines deutschen Solidaritätszuschlages von 7,5% der deutschen KESt überwiesen, dann ist die Gemeinde berechtigt, gemäß Artikel 10a des DBA-Deutschland die den Grenzbetrag von 15% übersteigende deutsche KESt (einschließlich Solidaritätszuschlag…

EAS 2240Italienisches Aufwertungswahlrecht für Beteiligungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 332/2-IV/4/0324.03.2003

…eine solche innere Verknüpfung besteht, dass auf der Grundlage von § 48 BAO ein Besteuerungsausgleich gewährt werden kann, vermag nicht in verallgemeinender Form beantwortet zu werden, sondern müsste im Rahmen einer finanzamtlichen Prüfung näher untersucht werden. 24. März 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…

EAS 2553Rentenbezüge aus einer deutschen Lebensversicherung nach Zuzug nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0087-IV/4/200502.02.2005

…mit einem "Ertragsanteil" bereits ab 1995 bis zum Wohnsitzwechsel der Besteuerung unterworfen hat, dann tritt hierdurch eine - zeitverschobene - Doppelbelastung ein, die einen Besteuerungsausgleich auf der Grundlage von § 48 BAO rechtfertigen kann. Über entsprechenden Antrag könnte daher die nachweisbar in Deutschland entrichtete Steuer auf die österreichische…

EAS 181Vercharterung von Offshorebooten im Mittelmeerraum
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftO 448/1/1-IV/4/9224.10.1992

…keine Besteuerungsansprüche erwachsen. Mit Kroatien besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen; sollte dieser Staat Besteuerungsansprüche geltend machen, könnte in Österreich auf der Grundlage von § 48 BAO, BGBl. Nr. 161/1964, ein Besteuerungsausgleich herbeigeführt werden. 24. Oktober 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

EAS 1852Auf deutscher Seite verunglückte Kapitalbeteiligungseinbringung in eine österreichische GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 229/1-IV/4/0118.05.2001

…im Ausschüttungsjahr sein Ansässigkeitsstaat geworden ist, wäre denkbar, dass erforderlichenfalls auf österreichischer Seite auf der Grundlage von § 48 BAO ein Besteuerungsausgleich herbeigeführt wird. Allerdings kann über die Erfolgsaussichten eines auf § 48 BAO gestützten Antrages nicht im EAS-Verfahren entschieden werden, weil die näheren Umstände (insb…

EAS 66Legale Keinmalbesteuerung im Verhältnis zu Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 2947/1/1-IV/4/9207.01.1992

Ein österreichisches Unternehmen, das im Jahr 1 in seinen österreichischen Betriebstätten einen Gewinn von S 2,000.000,00 erzielt und in einer deutschen Betriebstätte einen Verlust von S 2,500.000,00 erleidet, hat im Jahr 1 zwar S 2,000.000,00 in…

EAS 237Horizontaler Verlustausgleich bei negativem Progressionsvorbehalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 781/4/1-IV/4/9327.02.1993

  Nach österreichischem innerstaatlichen Recht ist zunächst der horizontale Verlustausgleich (innerhalb einer Einkunftsart) und erforderlichenfalls erst danach der vertikale Verlustausgleich (zwischen den Einkunftsarten) vorzunehmen (vgl. VwGH 20.6.1958, 1626/1957). Hat daher ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger im zeitlichen Geltungsbereich des EStG 1972 in…

EAS 2480Besteuerung anteiliger Anleihezinsen bei Wohnsitzverlegung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/35-IV/4/0415.07.2004

Gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland dürfen Zinsen, die aus Österreich stammen und an eine in Deutschland ansässige Person gezahlt werden, ausschließlich in Deutschland besteuert werden. Dieser Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden…

EAS 767Deutscher Solidaritätszuschlag
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 1493/1/1-IV/4/9527.11.1995

  Der deutsche Solidaritätszuschlag fällt gemäß Artikel 2 Abs. 2 DBA-Deutschland in den sachlichen Anwendungsbereich des Doppelbesteuerungsabkommens. Wird er als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen deutscher GesmbHs an österreichische Gesellschafter (natürliche Personen) erhoben, ist daher die deutsche Kapitalertragsteuer samt Zuschlag insoweit auf die österreichische…

EAS 1815Steuerliche Behandlung des deutschen ATZ-Aufstockungsbetrages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/18-IV/4/0106.03.2001

In Deutschland wird durch das Altersteilzeitgesetz vom 23. Juli 1996, deutsches BGBl. I S 1078, zuletzt geändert durch das 2. Gesetz für Fortentwicklung der Altersteilzeit vom 27. Juni 2000, dBGBl. I S. 910, bei älteren Arbeitnehmern ein gleitender Übergang vom Erwerbsleben in die Altersrente gefördert…

EAS 3227Urlaubsentgeltzahlungen der BUAK an in Deutschland eingesetzte deutsche Leiharbeiter eines liechtensteinischen Arbeitskräfteverleihers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1161-IV/4/201115.07.2011

In einer österreichisch-deutschen Verständigung aus dem Jahr 1977 ist Übereinstimmung erzielt worden, dass der in Artikel 10 Abs. 2 Z 1 des DBA-Deutschland ex 1954 (entspricht Art. 18 Abs. 2 des DBA ex 2000) verwendete Begriff "Sozialversicherung" dahingehend auszulegen ist, dass er alle…

EAS 3293Besteuerung anteiliger Anleihezinsen bei Wohnsitzverlegung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0440-IV/4/201224.08.2012

Gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland dürfen Zinsen, die aus Österreich stammen und an eine in Deutschland ansässige Person gezahlt werden, ausschließlich in Deutschland besteuert werden. Dieser Tatbestand stellt auf den Zeitpunkt der Zahlung, nicht aber auf den Zeitraum ab, für den die Zinsen gezahlt worden…

EAS 2953Arbeitnehmerveranlagung versus Steuerrückerstattung durch das FA BEO
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0892-IV/4/200828.03.2008

Gemäß § 240 BAO iVm § 13a AVOG hat die Rückzahlung einer Abzugssteuer auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen durch das Finanzamt Bruck-Eisenstadt-Oberwart zu erfolgen. Allerdings werden durch § 240 Abs. 3 lit. c BAO jene Besteuerungsfälle aus diesem Rückzahlungsverfahren herausgelöst, in denen "ein Ausgleich im Wege der…

EAS 3117Nachzahlung einer Arbeitnehmergewinnbeteiligung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3396-IV/4/200915.01.2010

Erhält ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger für eine in den Jahren 1998 und 1999 stattgefundene Beschäftigung bei einem französischen Arbeitgeber nach Durchfechtung in Gerichtsverfahren eine bisher vorenthaltene Gewinnbeteiligung ("participation au bénéfice"), dann stellt dies einen nachträglich zugeflossenen Vorteil aus dem seinerzeitigen Dienstverhältnis dar, der nach…

EAS 445DBA-Auswirkung auf die Kommunalsteuer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 1395/1/1-IV/4/9408.06.1994

  Jene österreichischen DBAs, die die Gewerbesteuer in ihren sachlichen Anwendungsbereich eingeschlossen haben, sind nicht nur auf die Stammelemente dieser Abgabe, sondern auch auf deren Ergänzungselemente anzuwenden; solche DBAs gelten daher nicht nur für die Gewerbesteuer und die Bundesgewerbesteuer, sondern auch für die Kammerumlagen und…

EAS 1782Sonderzuständigkeit des Finanzamtes Eisenstadt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/46-IV/4/0105.02.2001

    Gemäß § 13a AVOG obliegt dem Finanzamt Eisenstadt für den Bereich des gesamten Bundesgebietes die auf Grund völkerrechtlicher Verträge vorgesehene Rückzahlung von Abgaben, soweit diese nicht anderen Behörden übertragen ist. Die Zuständigkeit des Finanzamtes Eisenstadt umfasst demnach die Durchführung aller Quellensteuerrückerstattungen, die auf Grund…

EAS 3347Deutsche Durchgriffsbesteuerung nach § 50d dEStG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0597-VI/8/201424.09.2014

Ist eine in Österreich ansässige vermögensverwaltende GmbH (Ö-GmbH), an der eine in Österreich ansässige natürliche Person (A) zu 100% beteiligt ist, ihrerseits zu 93% an einer deutschen GmbH (D-GmbH) beteiligt und wird eine Gewinnausschüttung der D-GmbH an die Ö-GmbH in Höhe…