Ein österreichischer Bauunternehmer, der als Generalunternehmer eine über 12 Monate andauernde Bauausführung in der CSFR ausschließlich durch Subunternehmer erbringen lässt und selbst nur gelegentliche Tätigkeiten durch Mitarbeiter in den Büros der Subunternehmer entfaltet, hat dennoch - so wie seine Subunternehmer - eine Betriebstätte in der CSFR…
…Z 19 des OECD-Kommentars legt im Gegenteil fest, dass die Bauzeiten der vom Bauunternehmer (Generalunternehmer) mit dem Bau beauftragten Subunternehmer dem Generalunternehmer zuzurechnen sind. Es ist einzuräumen, dass in Fällen dieser Art der Baubetriebstätte des Generalunternehmers nach den Grundsätzen der Funktionsanalyse nur ein minimaler…
…Bauabnahmen, Endabrechnungskontrolle inkl. Buchhaltung) und wird die Bauausführung einem österreichischen Bauunternehmen als Generalunternehmer übertragen, dann lässt sich auf Grund dieser Sachverhaltsgegebenheiten nicht mit Sicherheit eine Aussage darüber machen, ob das schweizerische Unternehmen hiedurch eine Baubetriebstätte in Österreich begründet oder nicht. Es ist wohl so, dass…
…zu keiner Betriebstättenbegründung. Denn nach Z. 17 des Kommentars zu Artikel 5 (Fassung 1992) wirkt eine reine Planungs- und Überwachungstätigkeit nur dann betriebstättenbegründend, wenn sie vom Bauunternehmer durchgeführt wird. Ausdrücklich wird in der Kommentarstelle hiezu ausgeführt: "Planungs- und Überwachungstätigkeit wird jedoch nicht erfasst, wenn sie…
Nach dem derzeit geltenden OECD-Kommentar zum OECD-Musterabkommen wird die Bauüberwachung, wenn sie nicht vom Generalunternehmer betrieben wird, nicht als Mitwirkung an der Bauführung gewertet. Beauftragt daher der Generalunternehmer, der die Errichtung von Fabrikhallen und Verwaltungsgebäuden in Österreich übernommen hat, einen in…
Hat eine österreichische GmbH mit einer litauischen Firma einen Vertrag über die Lieferung und Montage einer Industrieanlage abgeschlossen und wird die Auftragsausführung zur Gänze einer slowenischen GmbH (d.o.o.; druzba z omejeno odgovornostjo) übertragen, dann wird durch die Auftragsausführung nach Maßgabe des DBA-Slowenien…
Wird aus Anlass der Errichtung einer inländischen Betriebsanlage samt Betriebsgebäuden und Nebengebäuden vom deutschen Bauherren einer deutschen Arbeitsgemeinschaft (ARGE-Partner sind zwei deutsche Kapitalgesellschaften und eine deutsche Personengesellschaft) der Auftrag erteilt, ausschließlich in seinem Interesse die ordnungsgemäße Anlagenerrichtung begleitend zu kontrollieren, dann erscheint nach Auffassung…
Schließt eine in Italien ansässige Gesellschaft ("IT-Generalunternehmer") mit einer österreichischen Konzerngesellschaft ("Ö-GmbH") Dienstleistungsverträge über Bau- und Montageleistungen im Sinne des Art. 5 Abs. 2 lit. g DBA-Italien ab und beauftragt in der Folge der IT-Generalunternehmer eine Tochtergesellschaft ebenfalls mit Sitz in…
Erhält eine deutsche KG (D-KG) den Generalauftrag für die mehrjährige Errichtung eines deutschen Bauwerkes und gibt die D-KG einen Subauftrag an eine österreichische Baufirma weiter, dann ist es richtig, dass der österreichische Subauftragnehmer keine deutsche Baubetriebstätte unterhält, wenn seine Mitwirkung an dem deutschen…
Erhält ein in Deutschland ansässiger Bauingenieur (Ziviltechniker) von österreichischen Baufirmen Aufträge mit dem Inhalt, Mehrkostenforderungen und Nachträge aus zusätzlichen oder geänderten Leistungen festzustellen und zu bewerten sowie Vorschläge für Nachbelastungen bei gestörten Bauabläufen zu erstellen, so liegt hierbei eine Mitwirkung an den Bauausführungen vor. Mit…
Zurzeit gibt es noch keine international anerkannte umfassende Definition für den in Doppelbesteuerungsabkommen verwendeten Begriff der "Bauausführungen". Nach Auffassung des BM für Finanzen ist der Begriff nicht eng auszulegen. Er bezieht sich daher einerseits nicht nur auf Unternehmer, die ein komplettes Bauwerk errichten, sondern auch…
…solchen Beurteilung auch dann im Recht, wenn die Fertigstellung aus Gründen verzögert wird, die nicht von dem österreichischen Bauunternehmen zu vertreten sind, weil der Auftraggeber zusätzliche Leistungen in Auftrag gibt und sich zudem weitere Entscheidungen über den Bauablauf noch vorbehält, oder weil zwei Lieferanten mangelhafte…
Der Begriff der Bauausführung wird in einem sehr weiten Sinn verstanden und umfasst nicht nur die physische Bauführung, sondern auch die damit im Zusammenhang stehende Bauüberwachung. Unter EAS 2867 wurden als Mitwirkung an der Bauausführung auch Aufträge angesehen, deren Inhalt bloß darauf ausgerichtet war, Mehrkostenforderungen…
Werden von einer inländischen GmbH in Kooperation mit einer deutschen GmbH diverse Bauvorhaben in Österreich abgewickelt, wobei zu diesem Zweck für die Kurzbaustellen (Bauausführung unter 12 Monaten) ein eigener ARGE-Vertrag abgeschlossen wird, auf Grund dessen mit eigenen Bankkonten, eigener Steuernummer und Geschäftsanschrift bei der…
In einem im Jahr 2001 mit Liechtenstein geführten Verständigungsverfahren wurde offenkundig, dass Liechtenstein - so wie auch die Schweiz aber entgegen der seinerzeitigen OECD-Auslegung - Artikel 3 Abs. 2 des DBA nicht dynamisch, sondern statisch auslegt. Der in dieser Abkommensbestimmung vorgesehene Rückgriff auf nationales Recht gilt…
Übernimmt ein österreichischer Architekt als Generalunternehmer ein Bauprojekt in Deutschland, wobei die ausschließlich von Subauftragnehmern ausgeführten Bauleistungen 2 Jahre beanspruchen, dann entsteht für den österreichischen Architekten hiedurch eine Betriebstätte in Deutschland. Dies gilt auch dann, wenn sämtliche Pläne und Arbeiten des Architekten im österreichischen Architekturbüro…
Übernimmt eine in Österreich ansässige Planungs-GmbH vom Generalunternehmer ausländischer Bauprojekte Generalplanungsaufträge für die Errichtung von Geschäftsgebäuden und werden die überwiegenden Leistungen der Planungs-GmbH in Österreich erbracht, für einen Teil der Planungen sowie für vor Ort zu erledigende Leistungen aber fallweise im Ausland ansässige…
…hierbei erzielten Gewinnen gemäß § 48 BAO von der inländischen Besteuerung freigestellt werden, wenn dies zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung der Gewinne erforderlich ist. Wird das österreichische Bauunternehmen bloß als Subunternehmer eines Generalunternehmers tätig und wird nur der Generalunternehmer, nicht aber der Subunternehmer, im Ausland besteuert…
Gemäß Ziffer 19 des OECD-Kommentars zum OECD-Musterabkommen bleibt eine Bauausführung im Allgemeinen so lange bestehen, "bis die Arbeit abgeschlossen oder endgültig eingestellt ist"; es wird hiebei auf die Dauer der faktischen Bauarbeiten abgestellt (EAS 1025; EAS 1259). Rechtsakte sind bei der Berechnung der…
Errichtet eine österreichische Baufirma in Russland ein Bauwerk mit verschiedenen technischen Anlagen, deren Bauführung 20 Monate dauert, so wird hiedurch keine Betriebstätte in Russland begründet. Die betriebstättenbegründende Baudauer beträgt gemäß Art. 4 Abs. 2 DBA-UdSSR 24 Monate. Gemäß Ziffer 19 des OECD-Kommentars…