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5 Treffer1320 msnur geltende Fassungen
EAS 2018Erbanfall bei einer deutschen gemeinnützigen Stiftung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/15-IV/4/0203.04.2002

…auf eine inländische gemeinnützige Einrichtung bevorzugt. Eine Benachteiligung inländischer gemeinnütziger Einrichtungen gegenüber ausländischen müsste aber als fehlerhafte Übung des durch § 48 BAO eingeräumten Ermessens angesehen werden. Eine Ausscheidung von Vermögenswerten gemäß § 48 BAO aus der inländischen Bemessungsgrundlage in dem Maße, dass hierdurch die österreichische Steuer…

EAS 1787Büro zur Akquirierung von Werbern für Fundraising
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/4-IV/4/0105.02.2001

…Aktivität unter lit. a oder b fällt, spricht der Wortlaut des DBA 1954 jedenfalls für den Bestand einer inländischen Betriebstätte. Sollte allerdings der Gesamtgewinn der deutschen GmbH nachweisbar bisher in Deutschland ohne Ausscheidung eines österreichischen Betriebstättengewinnes steuerlich erfasst worden sein, dann erscheint vorstellbar, dass unter…

EAS 997Ausländische sonstige Bezüge und Progressionsvorbehalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/72-IV/4/9612.01.1997

…vierten Schritt ist nun das Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten und die gemäß dem DBA in Österreich erfassbare Besteuerungsgrundlage zu ermitteln; es geschieht dies durch Ausscheidung der von der DBA-Steuerfreistellung betroffenen ausländischen Einkünfte; es scheiden sonach sowohl die laufende deutsche Rente als auch die Sonderzahlungen aus…

EAS 1003Einkünfte einer inländischen Konzertdirektion auf Grund von Gastspielen deutscher Theater in der Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 162/1-IV/4/9620.01.1997

…hiefür korrespondierend ebenfalls insgesamt Steuerfreistellung zu gewähren; eine Anrechnung der schweizerischen Steuer auf die österreichische ist nicht vorgesehen. Diese Ausscheidung der schweizerischen Einkünfte aus der inländischen Steuerbemessungsgrundlage betrifft allerdings nicht nur die erzielten Betriebseinnahmen, sondern auch die damit im Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben; mit anderen Worten…

EAS 1434Stille Beteiligung nach spanischem Recht
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/6-IV/4/9912.04.1999

…7 zielt daher auf eine Erweiterung des Anwendungsbereiches durch Einbeziehung der österreichischen echten stillen Gesellschaften ab und ist nicht auf seine Einschränkung durch Ausscheidung der durch Rechtsvergleich als Mitunternehmerschaft zu qualifizierenden stillen Gesellschaften des spanischen Rechtes ausgerichtet. Dennoch kann auch bei diesem Rechtsverständnis keine Steuerfreistellung…