…der Erträge auf der Ebene des DBA-Deutschland enthält Artikel 10A Abs. 3 des Abkommens die Anordnung, dass Gewinnverteilungen auf Grund von Genussrechten dann als "Dividenden" im Sinn des Abkommens zu werten sind, wenn es sich bei diesen Genussrechten nicht um Forderungen handelt. Der Umstand…
…versprochen, wobei je nach Rating der KG eine untere und obere Bandbreite (rd. 9,5% bis 12,2%) festgelegt wird, so kann daraus noch keine "schädliche" Gewinnabhängigkeit abgeleitet werden. Wird allerdings von der deutschen Finanzverwaltung den Genussscheinen der Charakter einer "Forderung mit Gewinnbeteiligung" deshalb zugeordnet…
…DBA oder von § 48 BAO ausländische Steuern auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen, dann kann diese Anrechnung immer nur auf jene österreichische Steuer erfolgen, die auf die betreffenden ausländischen Einkünfte entfällt. Verbucht ein österreichisches Unternehmen eine im Jahr 2000 erbrachte Leistung als gewinnerhöhende Forderung und wird…
…dies jedenfalls nicht ausreichend, die Verrechnungspreise mit der ungarischen Tochtergesellschaft auf österreichischer Seite zu revidieren. Findet auch auf österreichischer Seite eine Außenprüfung in Bezug auf die in Ungarn geprüften Jahre statt und sollte der österreichische Außenprüfer tatsächlich überhöhte Verrechnungspreise nach Ungarn feststellen, dann setzt die…
…die Türkei dieses Besteuerungsrecht auf Grund besonderer, nach türkischem Recht zur Förderung der türkischen Wirtschaftsentwicklung vorgesehenen Maßnahmen nicht wahr, so hat sich Österreich in Artikel 23 Abs. 3 DBA-Türkei zur Anrechnung einer fiktiven Steuer von 10% verpflichtet, damit der türkische Steuerverzicht dem österreichischen Investor…
…DBA, eine "Matching-Credit"-Bestimmung vor, derzufolge Österreich zur Anrechnung einer Fiktivquellensteuer vor allem bei Dividenden und Zinsen verpflichtet wird, falls Brasilien auf die tatsächliche Erhebung einer Quellensteuer von diesen Erträgen verzichten sollte. Die Höhe dieser fiktiv anzurechnenden Steuer beträgt gemäß Artikel 23 Abs. 5…
… Wurden von der österreichischen Vertriebstochtergesellschaft wegen schlechter Wirtschaftslage in den Jahren 1990 bis 1995 die von der deutschen Konzernmutter fakturierten Lieferungen erst nach ca. 400 Tagen bezahlt und anerkennt in der weiteren Folge die deutsche Betriebsprüfung nur ein zinsenfreies Zahlungsziel von 120 Tagen als fremdverhaltenskonform…
…in korrespondierender Weise von den Auslandsgewinnen abzugrenzen. Die Bestimmung soll auf diese Weise den Eintritt sowohl internationaler Doppelbesteuerungen als auch internationaler Keinmalbesteuerungen vermeiden. Eine inländische Gewinnminderung durch Ansatz fremdüblicher fiktiver Zinsen kann daher nur dann als im Sinn des Art. 9 DBA-Schweiz und des …
…bei einer amerikanischen Kapitalgesellschaft festgestellt, dass für Produktions-Know-How der österreichischen Tochtergesellschaft in den Jahren 1994 und 1995 keine fremdüblichen Know-How-Vergütungen verrechnet worden sind und wird demzufolge der Gewinn der US-Muttergesellschaft entsprechend erhöht, dann ist Österreich auf der Grundlage von Bestimmungen…
…Bescheidberichtigung auf der Grundlage von § 295a BAO möglich (EStR 2000 Rz 7586). Die Anrechnungsverpflichtung des Artikels 22 DBA-USA erstreckt sich nach Auffassung des BM für Finanzen auch auf Verzugszinsen zur US-Einkommensteuer. Denn es entspricht dem österreichischen Rechtssystem, bei Abgaben und ihren Nebenansprüchen eine…
…Rest an belgischer Quellensteuer von 1.010.000 EUR (1.350.000 - 340.000). Die Anrechnung konnte in Österreich deshalb nur mit 340.000 EUR erfolgen, weil die Zinseneinkünfte nur im Ausmaß von 1 Mio. EUR die Verluste überstiegen haben und daher angesichts der damaligen…
…von der Eidgenössischen Steuerverwaltung rückerstatten lassen. Ansässigkeitsnachweis: Es muss ein Nachweis über die inländische Ansässigkeit (im Sinn des jeweils anzuwendenden DBAs) des Bankkunden vorliegen. Steuerausländer, die nicht aus der Anonymität hervortreten und sich mit dem Steuerabzug abfinden, können keine Anrechnung ausländischer Steuern auf Grund von…
…gleicher Höhe ein fixer Zinsaufwand gegenübersteht, sodass der Saldo der Einkünfte Null beträgt), läuft die Fiktivsteueranrechnung ins Leere. Denn solange zwischen Betriebsausgaben und ausländischen Betriebseinnahmen ein "erkennbarer wirtschaftlicher Zusammenhang" besteht, kürzen diese die ausländischen Einkünfte (AÖFV.Nr.49/1991). Fällt durch eine Auslandstransaktion keine inländische…
…GesmbH und einer deutschen AG einer österreichischen Personengesellschaft im Kalenderjahr 1990 zu und wird dieser Dividendenertrag im Jahresabschluss über das Wirtschaftsjahr 1990/91 erfasst und folglich erst im Veranlagungsjahr 1991 in Österreich besteuert, dann sind die in der Schweiz im Jahr 1990 erhobene Verrechnungssteuer und…
…auf österreichischer Seite zu Gegenberichtigungen Anlass geben, dann kann eine solche Berichtigung im Wege einer Aufhebung der inländischen einheitlichen und gesonderten Einkünftefeststellung auf der Grundlage von § 299 Abs. 4 BAO und gegebenenfalls im Wege einer Verfahrenswiederaufnahme herbeigeführt werden. Solche Maßnahmen sind allerdings nur innerhalb der…
…österreichische Bank der formell den Kredit aufnehmenden inländischen OHG vorschreibt von dieser an die deutsche GesmbH & Co KG weiterbelastet werden. In diesem Fall hätte der Vorgang in wirtschaftlicher Betrachtungsweise für die österreichische OHG lediglich Durchlaufcharakter und würde weder als Entnahme- noch als Darlehensvergabe anzusehen sein…
…B e i s p i e l: Eine österreichische Bank veräußert am 31.12.1995 schweizerische Anleihen mit einem zum 1.7.1996 fälligen Zinskupon von 100 an einen in Österreich ansässigen privaten Anleger; die Schweiz erhebt eine Abzugssteuer von 35 und ist gem…
…erwirkt werden kann, für eine Anrechnung in Österreich ungeeignet; denn sie erzeugen keine Doppelbesteuerung. Ist daher ein österreichischer Abgabepflichtiger an einer amerikanischen "Limited partnership" beteiligt und ergibt sich nach österreichischem Recht in einem bestimmten Jahr ein positiver zur Besteuerung in Österreich führender Gewinnanteil, wohingegen das…
…allerdings im jeweiligen Einzelfall einer von Parteienseite herbeizuführenden Abstimmung mit der deutschen Steuerverwaltung. Sollte auf deutscher Seite Zinsenaufwand mit gewinnmindernder Wirkung angesetzt werden, müsste unter Berücksichtigung der dem BFH-Urteil 27.2.1991, BStBl II 1991, 444, zugrunde liegenden Überlegungen von einer korrespondierenden Steuerpflicht in…
Gerät ein international tätiges Unternehmen durch eine auf österreichischer Seite vorgenommene Verrechnungspreiskorrektur unverschuldet in einen grenzüberschreitenden Besteuerungskonflikt mit der Wirkung einer Doppelbesteuerung und kann eine Konfliktklärung nur im Wege eines lang andauernden internationalen Verständigungsverfahrens herbeigeführt werden, so besteht auf österreichischer Seite die Möglichkeit, die…