…derzeitigen Fassung des § 299 Abs. 4 BAO können Bescheide von der Oberbehörde innerhalb der 5jährigen Verjährungsfrist aufgehoben werden, wenn sie mit zwischenstaatlichen abgabenrechtlichen Vereinbarungen im Widerspruch stehen. "Zwischenstaatliche Vereinbarungen" sind nach Auffassung des BM für Finanzen in diesem Zusammenhang alle Formen völkerrechtlicher Verträge. Ein "völkerrechtlicher…
Gemäß Artikel VII des 3. AbgÄG 1994, BGBl. Nr. 21/1995, endet die Steuerbefreiung für Zinsen aus spanischen Staatsanleihen nach Artikel 11 Abs. 3 DBA-Spanien für alle derartigen Zinsen, die auf Zeiträume nach dem 31. Dezember 1994 entfallen. Zinsen, die zB am 1…
… 97 Abs. 2 Einkommensteuergesetz 1988 bis zum 30. Juni 1995 erteilt werden." Bezüglich der weiteren Frage, ob infolge der Aufhebung der Anwendbarkeit von Art. 11 Abs. 3 DBA-Spanien durch eine österreichische sondergesetzliche Maßnahme nunmehr auch auf spanischer Seite ab 1.1.1995 keine Quellensteuer…
…Seite Gewinnberichtigungen vorgenommen, die auf österreichischer Seite zu Gegenberichtigungen Anlass geben, dann kann eine solche Berichtigung im Wege einer Aufhebung der inländischen einheitlichen und gesonderten Einkünftefeststellung auf der Grundlage von § 299 Abs. 4 BAO und gegebenenfalls im Wege einer Verfahrenswiederaufnahme herbeigeführt werden. Solche Maßnahmen sind…
…Sie können daher nicht auf der Grundlage von § 299 Abs. 4 BAO (innerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist) sondern nur auf der Grundlage von § 299 Abs. 2 BAO (innerhalb der einjährigen Frist) der neuen Rechtslage angepasst werden. Eine Aufhebung der heute als rechtswidrig erkannten Bescheide wird bei…
…und damit in seiner "Eigenschaft als Vorstandsmitglied" Vergütungen erhält. Liegt aber lediglich eine Vertragszusage auf Einberufung in den Gesellschaftsvorstand vor und wird diese - noch bevor die Bestellung zum Vorstandsvorsitzenden erfolgt ist - unter Leistung einer außergerichtlichen Vergleichssumme in Höhe von weit über 1 Mio. Euro aufgehoben…
…an. Art. 1 Abs. 1 DBA(Erb)-USA umfasst in der lit. b "Schenkungen von natürlichen Personen, die im Zeitpunkt der Schenkung einen Wohnsitz in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten hatten". Ob die österreichische Stiftungseingangssteuer vom Anwendungsbereich des DBA(Erb)-USA erfasst ist, richtet…
…Vater in Österreich lebt, sie aber von der Besteuerung vollständig freizustellen, wenn der Vater in Italien lebt. Wird daher Wertapiervermögen von dem in Italien lebenden Vater an seine in Österreich lebende Tochter schenkungsweise übertragen, dann ist die italienische Aufhebung der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung grundsätzlich kein…