…Beurteilung, ob eine Betriebsstätte vorliegt, grundsätzlich eine subjektbezogene Betrachtung anzustellen ist. Eine steuersubjektübergreifende Attraktivkraft der Betriebsstätte ist Art. 7 DBA Deutschland nicht beizumessen (zur mangelnden Attraktivkraft einer Betriebsstätte vgl. Rz 10 des OECD-MK zu Art. 7 OECD-MA idF vor 22.7.2010). Solange…
…der inländischen Betriebstätte gehören. Denn das DBA-USA aus dem Jahr 1956 beruht noch auf dem Prinzip der "Attraktivkraft der Betriebstätte", demzufolge einer Betriebstätte sämtliche im Betriebstättenstaat erzielten Einkünfte zuzurechnen sind. Dieses Betriebstättenattraktionsprinzip ist im DBA aus dem Jahr 1996 aufgegeben worden, sodass nach Art…
…OECD-Musterabkommen beruhenden Abkommen - im DBA-USA noch als Betriebstätten gewertet werden. Allfällige in Österreich zur Erhebung gelangende Körperschaftsteuern wären nach den Bestimmungen des DBA-USA in den USA anrechenbar. Auf die sich aus Artikel III DBA-USA ergebende "Attraktivkraft" der Betriebstätte wird besonders hingewiesen…
…Auch aus der in Artikel 7 Abs. 1 lit. c normierten (beschränkten) Attraktivkraft der Betriebstätte ist im vorliegenden Fall kein unbeschränktes Quellenbesteuerungsrecht Indonesiens abzuleiten. Denn diese Attraktivkraft erfasst nur Einkünfte aus Tätigkeiten, die gleicher oder ähnlicher Art sind, wie die durch die Betriebstätte ausgeübten Tätigkeiten…
…einen Geschäftsbetrieb unterhält. Einen Geschäftsbetrieb in dem hier verstandenen Sinn bildet allerdings nicht jede Betriebstätte des ausländischen Versicherungsunternehmens; denn eine Betriebstätten-Attraktivkraft (Zurechnung aller Inlandsgeschäfte des ausländischen Versicherers an die inländische Betriebstätte) ist dem österreichischen Steuerrecht fremd. Sonderausgabenbegünstigt sind daher nur Prämienzahlungen zu jenen Versicherungsverträgen…
…die sich an österreichischen Personengesellschaften beteiligen, müssen damit die nachteiligen Folgen, die das derzeitige DBA-USA an den Bestand einer inländischen Betriebstätte knüpft (insb. "Attraktivkraft der Betriebstätte"), hinnehmen. Eine Änderung könnte nur im Rahmen einer Abkommensrevision herbeigeführt werden. 29. Mai 1992 Für den Bundesminister: Dr…
…Tatbestandsmerkmales (EAS 388). Einen Geschäftsbetrieb in dem hier verstandenen Sinn bildet allerdings nicht jede Betriebstätte des ausländischen Versicherungsunternehmens; denn eine Betriebstätten-Attraktivkraft (Zurechnung aller Inlandsgeschäfte des ausländischen Versicherers an die inländische Betriebstätte) ist dem österreichischen Steuerrecht fremd. Sonderausgabenbegünstigt sind daher nur Prämienzahlungen zu jenen Versicherungsverträgen…