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EAS 1597Manpower-Leasing nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 250/1-IV/4/0007.02.2000

Tritt ein österreichisches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen nicht bloß als Arbeitskräftevermittler, sondern als Arbeitgeber der überlassenen Arbeitskräfte auf (LSt-RL 1999, RZ 923), dann steht bei einer kurzfristigen (183-Tage nicht überschreitenden) Arbeitnehmerüberlassung an einen deutschen Arbeitskräfteentleiher das Besteuerungsrecht gemäß Artikel 9 Abs. 2 DBA-Deutschland Österreich zu…

EAS 1407Personalleasing über eine Kanalinsel-Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftO 79/1-IV/4/9904.02.1999

…Verfahrens vorgenommen werden. Falls das österreichische Personal in der wirtschaftlichen Realität unmittelbar in die Dienste des Donau-Schiffahrtsbetreibers tritt, sei es weil die Kanalinselgesellschaft als reine Briefkastengesellschaft zwischengeschaltet ist oder bloß die wirtschaftliche Funktion eines Arbeitskräftevermittlers hat, dann wird hinsichtlich der Gesamtbezüge inländische Lohnsteuerabzugspflicht bestehen…

EAS 2078Kurzfristige Arbeitskräfteüberlassung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/24-IV/4/0217.06.2002

…Dienstnehmer in Österreich einstellt. Denn in wirtschaftlicher Betrachtung wird in diesem Fall im österreichisch-deutschen Abkommensverhältnis in der Funktion des österreichischen Unternehmens lediglich jene eines Arbeitskräftevermittlers gesehen. Diese auf der wirtschaftlichen Betrachtungsweise aufbauende Sicht verliert auch im Geltungsbereich des Abkommens vom 24. August 2000 nicht…

EAS 2589Ungarische Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0181-IV/4/200525.04.2005

…sollte, besonderes Augenmerk darauf zu legen ist, ob die ungarische Kapitalgesellschaft auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Arbeitgeber zu werten ist oder ob ihre Funktion nicht eher jener eines Arbeitskräftevermittlers entspricht. Im letztgenannten Fall würde den österreichischen Firmen die Rolle des steuerlichen Arbeitgebers zufallen. 25. April…

EAS 2107Indische Fleischverarbeitungsleistungen durch eine luxemburgische Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/30-IV/4/0226.08.2002

…Unternehmens die bisherigen Dienstnehmer des österreichischen Betriebes sind oder wenn Verdacht auf Briefkasteneigenschaft der luxemburgischen Gesellschaft aufkommt oder wenn die luxemburgische Gesellschaft in wirtschaftlicher Realität lediglich die Funktion eines Arbeitskräftevermittlers einnimmt usw. Handelt es sich hingegen bei dem luxemburgischen Unternehmen tatsächlich um eine operative Gesellschaft…

EAS 3284Arbeitskräftegestellung aus Polen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0366-IV/4/201215.06.2012

…vorstehenden Überlegungen sind allerdings hinfällig, wenn kein steuerlich anzuerkennender Arbeitsgestellungsvertrag vorliegt, sei es weil das Personalverleihunternehmen als reine Briefkastengesellschaft zwischengeschaltet ist oder bloß die wirtschaftliche Funktion eines Arbeitskräftevermittlers hat, denn dann wird hinsichtlich der Gesamtbezüge inländische Lohnsteuerabzugspflicht bestehen (EAS 1407). Denn maßgebend für die Beurteilung…

EAS 2682Arbeitskräftegestellung begründet keine Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0768-IV/4/200514.12.2005

Das Vorliegen einer Betriebstätte setzt voraus, dass in den betreffenden Räumlichkeiten die "Tätigkeit eines Unternehmens" ganz oder teilweise ausgeübt wird (Art. 5 Abs. 1 OECD-MA). Eine bloße Vermietung erweist sich als eine bloß passive Unternehmensleistung und nicht als aktive betriebliche Tätigkeit. Daher bilden jene…

EAS 2366Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/32-IV/4/0327.10.2003

Durch Artikel 15 Abs. 3 DBA-Deutschland-2000 sollte die alte Streitfrage zwischen Österreich und Deutschland beigelegt werden, ob es abkommensrechtlich zulässig ist, im Fall einer steuerlich anzuerkennenden Arbeitskräftegestellung den Gestellungsnehmer als Arbeitgeber zu werten. Denn aus österreichischer Sicht darf sich kein Staat - wenn zwischen…

EAS 3178Arbeitskräftegestellung nach Tschechien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2285-IV/4/201020.08.2010

Artikel 5 Abs. 3 lit. b DBA-Tschechien sieht vor, dass im Verhältnis zu Tschechien lang andauernde Dienstleistungen eine Betriebstätte begründen können (Dienstleistungsbetriebstätte). Die zitierte Bestimmung lautet "Der Ausdruck "Betriebsstätte" umfasst ......... Dienstleistungen einschließlich Beratungs- und Geschäftsführungstätigkeiten, die von einem Unternehmen eines Vertragsstaats, oder Arbeitnehmern oder…

EAS 3368Entsendung von Leiharbeitskräften zur Arbeitsausübung nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0691-VI/8/201519.11.2015

Überlässt ein in Österreich ansässiges gewerbliches Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen in Österreich ansässige Arbeitskräfte an ein ebenfalls in Österreich ansässiges Unternehmen, welches das entliehene Personal auf einer Betriebsstätte iSd Art. 5 Abs. 3 DBA Deutschland in Deutschland einsetzt, ist für die Beurteilung der Frage, ob Deutschland hinsichtlich der…

EAS 1532Arbeitskräfteverleih von Deutschland an eine österreichische Baustelle
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 541/1-IV/4/9927.09.1999

Am 23. Juni 1999 ist in Abschnitt C Z. 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche folgendes festgehalten worden : "Werden von einem österreichischen Bau- und Montageunternehmen Arbeitskräfte von einem österreichischen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen geleast und an diversen Montagebaustellen mit einer zwölf Monate nicht überschreitenden Dauer in Deutschland…

EAS 2360Arbeitskräfteverleih nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/106-IV/4/0314.10.2003

Die strittige Frage, ob im Fall des kurzfristigen Arbeitskräfteverleihs durch österreichische Manpowerleasingfirmen an deutsche Unternehmer die "183-Tage-Klausel" zur Anwendung gelangt (die bei Nichtüberschreiten der Frist das Besteuerungsrecht bei Österreich belässt), ist durch das ab 1. Jänner 2003 anzuwendende DBA-Deutschland-2000 in bejahender…

EAS 2686Sub-Arbeitsgestellung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0025-IV/4/200623.01.2006

Bei der Anmietung von ausländischen Arbeitskräften besteht seit 1. Juli 2005 die Verpflichtung, eine DBA-konforme Steuerentlastung des ausländischen Arbeitsgestellungsunternehmens ausschließlich im Rückzahlungsverfahren herbeizuführen. Bei konzerninternen Personalgestellungen gilt dies allerdings nur bei der Überlassung von Arbeitern. Ist die deutsche Aktiengesellschaft "A" zu 100% an der…

EAS 2795Entsendung einer teilweise überlassenen Arbeitskraft in die schweizerische Betriebstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0015-IV/4/200729.12.2006

Wird ein Mitarbeiter einer österreichischen Kapitalgesellschaft (GM-GmbH) teilweise (mit 1/5 seiner Arbeitszeit) einer österreichischen Enkelgesellschaft (T-GmbH) gegen fremdübliches Entgelt vermietet (Arbeitskräftegestellung) und von dieser ausschließlich auf einer schweizerischen Betriebstätte eingesetzt, dann steht das Besteuerungsrecht an den darauf entfallenden Gehältern gemäß Artikel 15…

EAS 2826Arbeitskräfteüberlassung an die eigene ARGE
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0084-IV/4/200719.02.2007

Ist eine österreichische und eine deutsche GmbH je zu 50% an einer österreichischen Arbeitsgemeinschaft (Mitunternehmerschaft) beteiligt und werden von den beiden GmbHs Arbeitskräfte an die ARGE abgestellt, dann kann darin in Bezug auf den deutschen Partner kein Fall einer internationalen Arbeitskräftegestellung gesehen werden, die zu…

EAS 3375Grenzüberschreitende konzerninterne Arbeitskräftegestellung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0321-VI/8/201631.10.2016

Die D-GmbH (Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Deutschland), deren Unternehmensgegenstand die Unternehmensberatung (Entwicklung, Vertrieb und Implementierung von IT-Lösungen) ist, gründet zum Aufbau des österreichischen Teilmarkts die Ö-GmbH (Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Österreich). Die durch die Ö-GmbH zu erbringenden…