RIS AI
5 Treffer1508 msnur geltende Fassungen
EAS 2244"Holzrückearbeiten" in österreichischen Forstrevieren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 35/1-IV/4/0303.03.2003

…Betriebstätte; auch dann nicht, wenn dem jeweiligen Arbeiter ein Container zur Verfügung gestellt wird, der nach Maßgabe des Arbeitsfortschrittes von Revier zu Revier transportiert wird. Nur dann, wenn die Containeraufstellung an ein und demselben Ort für einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten erfolgt, wäre…

EAS 2686Sub-Arbeitsgestellung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0025-IV/4/200623.01.2006

…unter den Begriff der "Gestellung von Arbeitskräften", sodass die Weiterbelastung der Gestellungskosten durch die "A" an die "G" dazu führt, dass die "G" von den zu leistenden Entgelten den Steuerabzug nach § 99 Abs. 1 Z 5 EStG vorzunehmen hat, wenn Arbeiter nach Österreich verleast werden…

EAS 3415Homeoffice als Betriebsstätte
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0323-IV/8/201827.06.2019

  Übt ein in Österreich ansässiger Arbeitnehmer eines in Deutschland ansässigen Unternehmens seine Tätigkeit (auch) an seinem inländischen Wohnsitz (Homeoffice) aus, so kann dadurch für das deutsche Unternehmen eine beschränkte Steuerpflicht ausgelöst werden. Inländische Steuerpflicht des ausländischen Unternehmens ist gemäß § 98 Abs. 1 Z 3…

EAS 1763Internet-Heimarbeitsleistungen für ein US-Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 332/1-IV/4/0005.12.2000

…seinem eigenen Dienstnehmer für die Erbringung der betrieblichen Leistungen zur Verfügung gestellt werden. Allerdings verdient im gegebenen Zusammenhang noch folgende Erwägung Beachtung: nach herrschender Auffassung wird im Fall der bloßen Vergabe von Heimarbeit in der Wohnung des Heimarbeiters keine Betriebstätte für den Arbeitgeber begründet (Ritz…

EAS 1683Liechtensteinische Personalgestellung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 25/3-IV/4/0010.07.2000

…anzuerkennen ist, oder ob als wahrer Arbeitgeber das österreichische Unternehmen und nicht das liechtensteinische Personalgestellungsunternehmen anzusehen ist. Zu dieser sachverhaltsabhängigen Frage kann im EAS-Verfahren nicht Stellung genommen werden. Sollte tatsächlich der (unwahrscheinliche) Fall vorliegen, dass das liechtensteinische Unternehmen als steuerlicher Arbeitgeber anzusehen ist, dann…