…auch auf Überlegungen, wie sie § 3 Z 4 der VO zu Grunde liegen, denen zufolge Unterschiede in den nationalen Bestimmungen über die Verlustverwertung nicht als Anlass für den Methodenwechsel zu werten sind. Denn nach § 3 Z 4 der VO soll es unschädlich sein, wenn die…
…Bankbetriebs-AG unter Anwendung der Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes und des Art. II UmgrStG. auf die deutsche Muttergesellschaft umgewandelt und in der Folge als Zweigniederlassung (Betriebstätte) der deutschen Gesellschaft in Österreich weitergeführt, dann ist die beschränkt steuerpflichtige deutsche Muttergesellschaft hinsichtlich der Verlustvorträge den einschränkenden Bestimmungen des …
…Bankbetriebs-AG unter Anwendung der Bestimmungen des Umwandlungsgesetzes und des Art. II UmgrStG. auf die deutsche Muttergesellschaft umgewandelt und in der Folge als Zweigniederlassung (Betriebstätte) der deutschen Gesellschaft in Österreich weitergeführt, dann ist die beschränkt steuerpflichtige deutsche Muttergesellschaft hinsichtlich der Verlustvorträge den einschränkenden Bestimmungen des …
…von Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts entfalten können; so z.B. der deutsche BFH im Montageurteil (BFH 21.4.1999, BStBl. II, 1999,694), in dem er in Bezug auf den Beginn einer Montagebetriebstätte auf abkommensrechtliche Kriterien verweist und beifügt, dass "deren Übertragung auf das nationale…
…Muttergesellschaft) eingebracht worden sind. Nur dann, wenn ein Fall von Abkommensmissbrauch vorliegen sollte, wäre die Schweiz nicht gehindert, in ihrem nationalen Steuerrecht vorgesehene Antimissbrauchsbestimmungen zur Anwendung zu bringen (Z 22.1 des OECD-Kommentars zu Artikel 1 OECD-MA). Bundesministerium für Finanzen, 22. Februar 2008
…Hotelneubaues und die anschließende Vermietung an eine Hotelbetriebsgesellschaft ist, wobei die hierbei erzielten Gewinne in der Bahamas-Gesellschaft während der Zeit der nationalen Steuerbefreiung (10 Jahre) thesauriert werden und in der Folge durch Verkauf der Gesellschaftsanteile bzw. durch Liquidation der Gesellschaft in die Hände des…
…in den Fällen von Aktivleistungen der Leistungsempfänger nicht als wirtschaftlicher Arbeitgeber der leistungserbringenden Dienstnehmer angesehen werden kann, dass sich aber in den Fällen der Arbeitskräfteüberlassung (Passivleistungen) aus dem Abkommen keine Anhaltspunkte für eine Bestimmung des Begriffes "Arbeitgeber" entnehmen lassen. Daher ist in solchen Fällen Art…
…von § 22 EStG 1988 erfasst werden. Angesichts der fehlenden Abkommensdefinition findet Artikel 3 Abs. 2 des DBA Anwendung; zufolge dieser Bestimmung ist - soferne sich aus dem Abkommenszusammenhang nichts Anderes ergibt ("Kontextklausel") - von dem das DBA anwendenden Staat auf das nationale Steuerrecht zurückzugreifen. Daraus ergibt sich…
…der steuerlichen Gewinnermittlung der die Zinsen zahlenden Gesellschaft nicht zum Abzug zugelassen werden, weil sie als Dividenden oder Gewinnausschüttungen anzusehen sind." Nach dem insoweit klaren Wortlaut dieser Bestimmung wird ein Rückgriff auf nationales Sonderrecht untersagt, das eine Umqualifizierung von Zinsenzahlungen in Gewinnausschüttungen zum Inhalt hat…
…aber auf Qualifikations- oder Zurechnungskonflikte, die sich im Fall hybrider Personengesellschaften aus Artikel 3 Abs. 2 des Abkommens durch einen nach dieser Bestimmung zulässigen Rückgriff auf (unterschiedliches) nationales Recht ergeben (Hinweis auf Z 56.1 OECD-Kommentar zu Art. 23A). Im vorliegenden Fall tritt ein…
Die Anwendung der Grenzgängerregelung nach Art. 15 Abs. 6 DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002 idF BGBl. III Nr. 12/2024, setzt unter anderem voraus, dass der Steuerpflichtige seine unselbständige Tätigkeit üblicherweise in der Nähe der Grenze ausübt. Die Tätigkeit wird üblicherweise in der…
…der Überschrift des Artikels 23 entnehmen lässt - bloß die Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung. Ergeben sich daher bei der Auslegung dieser Bestimmung unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten, dann ist jener Interpretation der Vorzug zu geben, die am ehesten diesem Ziel und Zweck der Abkommensbestimmung gerecht wird (Hinweis auf Art…
Die Anwendung der Grenzgängerregelung nach Art. 15 Abs. 6 DBA-Deutschland, BGBl. III Nr. 182/2002 idF BGBl. III Nr. 12/2024, setzt unter anderem voraus, dass der Steuerpflichtige seine unselbständige Tätigkeit üblicherweise in der Nähe der Grenze ausübt. Die Tätigkeit wird üblicherweise in der…
…183-Tage-Regel" des Artikels 9 Abs. 2 des Abkommens, die bei kurzfristiger Entsendung nach Deutschland Österreich als Hauptwohnsitzstaat auch hinsichtlich der deutschen Arbeitstage das Besteuerungsrecht belassen würde, kommt nicht zur Anwendung. Dies deshalb, weil sie erfordert, dass der Arbeitgeber im gleichen Staat seinen Wohnsitz…
Werden von einem liechtensteinischen Personalgestellungsunternehmen in Deutschland ansässige Arbeitskräfte, denen in Österreich ein Zweitwohnsitz zur Verfügung gestellt wird, in Österreich sowie (als Tagespendler) in Liechtenstein und in der Schweiz eingesetzt, dann steht gemäß Artikel 9 Abs. 1 des derzeit noch anzuwendenden DBA-Deutschland aus dem…
Es ist richtig, dass die Verordnung BGBl. II Nr. 474/2002 verlangt, dass die von der Doppelbesteuerung zu entlastenden Einkünfte aus dem Nicht-DBA-Ausland "stammen" müssen. Einkünfte "stammen" aus dem Ausland, wenn ihre Quelle im Ausland gelegen ist. Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist…
…Progressionsvorbehalt) in Österreich. Die "183-Tage-Klausel" des Artikels 9 Abs. 2 des Abkommens, deren Anwendung zu keiner Unterbrechung der österreichischen Steuerpflicht führen würde, kommt allerdings nicht zur Anwendung, da die Arbeitsausübung im Rahmen einer deutschen Betriebstätte des inländischen Arbeitgebers erfolgt. Analoge Gegebenheiten bestehen bei…
…RO. Rumänien kann daher bei der Beurteilung der rumänischen Steuerpflicht des in Österreich ansässigen Dienstnehmers nur das DBA-Ö/RO anwenden und dieses sieht das Entstehen einer Betriebstätte im Fall von Bauausführungen erst nach Ablauf einer Frist von 18 Monaten vor. Wird ein anderer, in…
Wirkt ein in Österreich ansässiger und auf selbständiger Basis arbeitender Filmproduzent im November und Dezember als Kameramann an einer deutschen Filmherstellung mit, wobei die hiefür erzielten Einkünfte nach deutschem Steuerrecht als Einkünfte aus unselbständiger Arbeit gewertet und in Deutschland besteuert werden, dann sind…
…für den Einsatz des italienischen Bordpersonals auf den österreichischen Inlandsflügen (Artikel 15 Abs. 1 DBA-Italien; die Freistellungsverpflichtung nach Abs. 2 kommt wegen der Beschäftigung bei einem inländischen Arbeitgeber nicht zur Anwendung). 07. Jänner 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: