RIS AI
3 228 Treffer290 msnur geltende Fassungen
EAS 2591Kein Anrechnungsvortrag
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0263-IV/4/200524.03.2005

Gemäß Artikel 23 Abs. 1 lit. b DBA-Kroatien ist die Anrechenbarkeit kroatischer Zinsenquellensteuern mit der österreichischen Einkommen/Körperschaftsteuer begrenzt, die auf die kroatischen Zinseneinkünfte entfällt. Reicht die österreichische Körperschaftsteuer wegen der Berücksichtigung von Verlustvorträgen nicht zur Gegenverrechnung mit den kroatischen Quellensteuern aus, entfällt sonach…

EAS 3327Commercial Activity Tax des US-Bundesstaates Ohio
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0299-IV/4/201302.07.2013

…BGBl. Nr. 474/2002, eine Anrechenbarkeit für "Steuern vom Einkommen" lokaler Gebietskörperschaften vor. Als "Steuer vom Einkommen" können indessen nur Abgaben angesehen werden, die den wesentlichen systemischen Merkmalen der österreichischen Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer entsprechen. Aus den vom Ohio Department of Taxation veröffentlichten Informationsblättern [http://www…

EAS 2302Russisches Theatergastspiel vor Kundmachung des neuen DBA-Russland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/8-IV/4/0323.06.2003

…österreichischen Besteuerung unterliegen; eine echt verbösernde Wirkung tritt allerdings nur dann ein, wenn die österreichische Steuer - wie im Fall von nicht auf Gewinnerzielung ausgerichteten Theatergastspielen - keine Aussicht auf Anrechenbarkeit auf eine russische Einkommensteuer aufweist. Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes verstoßen gesetzliche Vorschriften, die nachträglich an…

EAS 1436Österreichische KG mit britischer Betriebstätte und deutschen Gesellschaftern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 13/1-IV/4/9912.04.1999

…Für jene deutschen Gesellschafter, die in Österreich über einen Zweitwohnsitz verfügen, ergibt sich die Anrechenbarkeit der britischen Steuer bereits aus dem DBA-Ö/Großbritannien und die Verwertbarkeit der britischen Verluste aus der inländischen unbeschränkten Steuerpflicht. 12. April 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…

EAS 1523Treuhandveranlagungen in Brasilien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1442/2-IV/4/9913.09.1999

…den abgabensparenden Effekt wegdenkt, oder dass er ohne das Resultat der Steuerminderung einfach unverständlich ist." Lässt man in einem solchen Fall die sich aus dem österreichischen innerstaatlichen Recht möglicherweise ergebenden Rechtsmissbrauchskonsequenzen beiseite und untersucht man lediglich die Frage der Anrechenbarkeit brasilianischer Fiktivsteuern, so ergibt sich…

EAS 42Steueranrechnung bei abweichendem Wirtschaftsjahr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 1766/4/1-IV/4/9118.11.1991

  Ausländische Steuern sind nach Maßgabe der Bestimmungen der in Betracht kommenden Doppelbesteuerungsabkommen auf jene österreichische Einkommensteuer (Körperschaftsteuer) anzurechnen, die auf die anrechnungsbegünstigten ausländischen Einkünfte entfällt. Dies hat u.a. zur Folge, dass Einkünfteidentität nicht aber Steuerzeitraumidentität bestehen muss. Fließen daher Gewinnausschüttungen einer schweizerischen GesmbH…

EAS 3065Anrechnungsvortrag im Wege des § 48 BAO
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1201-IV/4/200922.05.2009

Vergibt eine österreichische Muttergesellschaft Darlehen an ihre belgische Tochtergesellschaft und erzielt sie daraus in den Jahren 2000 bis 2004 Zinsenerträge (=Zinseneinkünfte) in Höhe von 9 Mio. EUR, von denen in Belgien in Übereinstimmung mit dem DBA-Belgien eine Abzugssteuer von 15% sonach 1.350.000…

EAS 440Auslandssteueranrechnung auf die KESt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 177/83/1-IV/4/9404.05.1994

  Forderungswertpapiere, für deren Kapitalerträge Österreich durch ein Doppelbesteuerungsabkommen die Verpflichtung zur Anrechnung ausländischer Steuern auferlegt ist (z.B. kuponauszahlende Stelle schweizerischer Anleihen ist eine österreichische Bank) bleiben in dem Endbesteuerungsystem eingebunden (Pkt. 1.3.4 des BMF-Erlasses vom 8. April 1994, GZ 14…

EAS 257Kosten einer Auslandskreditabteilung und Wertberichtigungsaufwand bei Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 82/38/2-IV/4/9309.04.1993

  Bei Ermittlung des Höchstbetrages, bis zu dem Auslandssteuern auf die österreichische Körperschaftsteuer angerechnet werden können, sind die durch Anrechnung begünstigten ausländischen "Einkünfte" gemäß BMF Erlass vom 27. Dezember 1990, AÖF Nr. 49/1991, um alle Aufwendungen zu kürzen, die hiezu in einem "erkennbaren wirtschaftlichen…

EAS 2527Berechnung des Anrechnungshöchstbetrages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0272-IV/4/200406.12.2004

  Ausländische Steuern sind nach den Vorschriften von Doppelbesteuerungsabkommen bis zur Höhe jener österreichischen Einkommensteuer anzurechnen, die auf die Auslandseinkünfte entfällt (Anrechnungshöchstbetrag). In welcher Höhe Auslandseinkünfte bei der Besteuerung im Ausland angesetzt worden sind, ist hierbei ohne Belang. Beteiligt sich daher ein in Österreich ansässiger…

EAS 3113Anrechnungsvortrag - Frage einer Ausgleichsmaßnahme nach § 48 BAO
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3393-IV/4/200922.01.2010

Es ist einzuräumen, dass ein österreichischer Steuerpflichtiger, der aus einem inländischen Gewerbebetrieb hohe Verluste erlitten hat und zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes in den Jahren 2007 bis 2009 als Grenzgänger eine zweijährige Beschäftigung bei einem schweizerischen Arbeitgeber aufgenommen hat, die in der Schweiz erhobene Quellensteuer in…

EAS 2117Zur Frage der Anrechnung von US-Steuervorauszahlungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 21/5-IV/4/0216.09.2002

Wird in den österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen das Anrechnungsverfahren zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung angewendet, dann ist die in den Abkommen enthaltene Wendung, es müsse jener Betrag angerechnet werden, "der der im anderen Staat gezahlten Steuer vom Einkommen entspricht" so zu verstehen, dass es sich hierbei um…

EAS 890Anrechnungshöchstbetrag bei Vollorganschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftU 57/1-IV/4/9603.06.1996

Ist die österreichische A-GMBH Organträger der österreichischen Organgesellschaft B-GMBH, wobei die B-GMBH operativ tätig ist und in Großbritannien eine Betriebstätte unterhält, während die A-GMBH Beteiligungserträge von einer britischen Tochtergesellschaft und britische Zinsen bezieht, dann ergibt sich gemäß dem DBA-Großbritannien für…

EAS 332Anrechnung der amerikanischen "Alternative Minimum Tax"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2270/1/1-IV/4/9304.11.1993

  Ist ein amerikanischer Staatsbürger nach Österreich zugezogen und durch den österreichischen Wohnsitz in Österreich und durch die US-Staatsbürgerschaft auch in den USA mit dem Welteinkommen steuerpflichtig, so sind nach Artikel XV des DBA-USA beide Vertragstaaten berechtigt, ungeachtet fast aller anderen Abkommensbestimmungen das…

EAS 2055Zur Vortragsfähigkeit inländischer Betriebstättenverlustüberhänge
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 170/1-IV/4/0214.05.2002

Hat ein in Deutschland ansässiger Abgabepflichtiger in den Jahren 1993 bis 1997 Verluste aus einer inländischen Kommanditbeteiligung erlitten, die mit seinem positiven Welteinkommen in diesen Jahren in Deutschland zwar nicht formell ausgeglichen wurden, die aber im Wege des negativen Progressionsvorbehaltes den gleichen Effekt bewirkt haben…

EAS 491Anrechnung ausländischer Erbschaftssteuern bei der inländischen Veräußerungsgewinnbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 1193/1/1-IV/4/9412.08.1994

  Veräußert eine in Österreich ansässige Person einen im Jahr 1992 im Erbweg erworbenen 22,5-prozentigen Anteil an einer deutschen GesmbH innerhalb der in § 31 Abs. 4 EStG vorgesehenen dreijährigen Frist, so steht kein Anspruch auf Anrechnung der deutschen Erbschaftssteuer auf die vom Veräußerungsgewinn…

EAS 1931Fiktivsteueranrechnung auf die Stiftungs-Zwischensteuer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 60/4-IV/4/0121.09.2001

Die gemäß § 22 Abs. 3 KStG zu erhebende Zwischensteuer ist keine Steuer des Begünstigten, sondern eine Steuer der Privatstiftung (EAS 1930). Die Privatstiftung ist daher berechtigt, bei Ermittlung dieser Körperschaftsteuer ausländische Steuern nach Maßgabe der jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen (insb. unter Beachtung des Anrechnungshöchstbetrages) anzurechnen; dies…

EAS 3056Darlehensrückzahlungen einer in Deutschland lebenden österreichischen Landeslehrerin für ein deutsches Eigenheim
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0898-IV/4/200924.04.2009

Der Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechtes gegenüber dem nationalen Recht hat insbesondere zur Folge, dass gemeinschaftsrechtswidrige Vorschriften des nationalen Steuerrechts nicht anzuwenden sind (BFH 17.07.2008, X R 62/04), wobei eine normerhaltende Tatbestandsreduzierung (zB durch Nichtbeachtung des Merkmals "inländisch") zulässig ist (BFH 22.07.2008…

EAS 2962Auslandssteueranrechnung in Verlustfällen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1131-IV/4/200830.04.2008

Gemäß Artikel 22 Abs. 3 DBA-USA ist Österreich verpflichtet, zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung abkommenskonform erhobene US-Steuern auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen. Der anzurechnende Betrag darf jedoch den Teil der österreichischen Steuer vom Einkommen nicht übersteigen, der auf die in den USA besteuerten Einkünfte…

EAS 124Nichtanrechenbare niederländische Dividendensteuern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 588/9/1-IV/4/9205.05.1992

  Eine österreichische GesmbH, die niederländische Aktien in ihrem Betriebsvermögen hält, ist berechtigt, die Anrechnung einer 15%igen niederländische Quellensteuer auf die österreichische Körperschaftsteuer, die auf die niederländischen Aktiendividenden entfällt, geltend zu machen. In Veranlagungsjahren, in denen keine österreichische Körperschaftsteuer auf die niederländischen Dividenden entfällt…