…wenn darin der beschränkten Steuerpflicht unterliegende Unterhaltungsentgelte enthalten sind. Es ist wohl richtig, dass sowohl die Zahlung der Diskothek als auch die Zahlung der österreichischen Agentur anteilige Unterhaltungsentgelte beschränkt steuerpflichtiger Künstler beinhaltet und damit die Steuerabzugsvoraussetzung erfüllt. Doch kann es nicht Sinn der Künstlerdurchgriffsklausel sein…
…werden; hier ist nur soviel dazu anzumerken, dass die einkommensteuerliche und umsatzsteuerliche Beurteilung über die "Vermittlereigenschaft" deckungsgleich sein muss. Treten die ausländischen Agenturen bloß als Vermittler auf, kommen sonach Leistungsbeziehungen unmittelbar zwischen den deutschen und britischen Filmschauspielern einerseits und dem österreichischen Filmproduktionsunternehmen andererseits zustande, und…
…ist hingegen jener Fall zu beurteilen, in dem eine dänische Agentur eine dänische Schauspielerin verpflichtet. Da das DBA-Ö/DK keine dem Artikel 17 Abs. 2 OECD-MA nachgebildete Regelung enthält, ist die dänische Agentur von der österreichischen Besteuerung freizustellen, sodass die Filmgesellschaft keine Abzugssteuerpflicht…
…ausländischen Künstleragenturen, deren Inhalt darin besteht, dass sich die ausländische Agentur verpflichtet, im eigenen Namen dafür zu sorgen, dass bestimmte Künstler in Österreich Gastspiele absolvieren, dürfen die von der ausländischen Agentur hiefür bezogenen Einkünfte in Österreich nicht besteuert werden, wenn mit dem betreffenden ausländischen Staat…
…ausländische Künstleragentur darf nicht als "Agentur", also nicht bloß als Vermittler auftreten, sondern muss die Verträge sowohl mit dem inländischen Veranstalter als auch mit dem ausländischen Künstler jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abschließen. Hat eine solche Agentur auf Grund des DBA Anrecht…
Wirken eine ungarische und eine deutsche Agentur in der Weise an inländischen Unterhaltungsdarbietungen mit, dass sie sich im eigenen Namen vertraglich gegenüber einem österreichischen Festivalveranstalter verpflichten, dafür zu sorgen, dass eine amerikanische und eine kubanische Tanzgruppe in Österreich Gastspiele absolvieren, unterliegen die von dem inländischen…
Gemäß Artikel 5 Abs. 4 lit. d DBA-Deutschland wird eine Geschäftseinrichtung, die ausschließlich zu dem Zweck unterhalten wird, für das Unternehmen Güter oder Waren einzukaufen, nicht als Betriebstätte behandelt, weil darin für die unternehmerische Gewinnerzielung eine bloße unterstützende bzw. vorbereitende Tätigkeit gesehen wird. Diese…
…dann ist ernstlich fraglich, ob der Modelagentur tatsächlich nur die Position eines Vermittlers zukommt. Denn wenn die Modelagentur der Filmproduktionsfirma nicht ausreichend klarlegt, dass nicht die Agentur, sondern das Model der Vertragspartner der Filmproduktionsgesellschaft ist, dann kann der Schluss gerechtfertigt sein, dass in Wahrheit die…
…Großbritannien in Österreich begründet; und zwar auch dann nicht, wenn die britische Spedition der einzige Auftraggeber dieses österreichischen Transportunternehmens ist. Die vom Agenten angemieteten Räumlichkeiten sind seine eigenen Betriebstätten, nicht aber jene des vertretenen britischen Unternehmens. 27. Mai 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…durch einen Makler, Kommissionär oder einen anderen unabhängigen Vertreter ausübt, sofern diese Personen im Rahmen ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit handeln. Schließt daher ein französisches Produktionsunternehmen mit einem österreichischen Handelsvertreter eine als "Agenturvertrag" bezeichnete Vereinbarung ab, auf Grund der der österreichische Handelsvertreter das Exklusivrecht erhält, im Vertragsgebiet…
…dann trifft die als bloßer Vermittler auftretende Agentur keine Steuerabzugspflicht nach § 99 EStG 1988. Denn gemäß § 100 Abs. 2 EStG 1988 ist die Haftung für den Steuerabzug dem "Schuldner" der Künstlereinkünfte auferlegt. Der bloße Umstand, dass die Agentur namens des ausländischen Künstlers die Auftrittsgage vom…
Wird die Österreich-Werbung für eine österreichische Tochtergesellschaft eines deutschen Konzerns von einer deutschen konzerninternen Werbeagentur besorgt, dann erbringt diese deutsche Konzernwerbegesellschaft dem im Konzernverbund befindlichen österreichischen Schwesterunternehmen eine Dienstleistung, die von der österreichischen Gesellschaft fremdverhaltenskonform abzugelten ist. Hiebei kann durchaus die Kostenaufschlagsmethode angewendet werden…
Errichtet ein in der Rechtsform einer GMBH geführtes österreichisches Produktionsunternehmen in Deutschland eine Tochtergesellschaft, dann unterliegt diese Tochtergesellschaft mit den von ihr nach dem "Fremdverhaltensgrundsatz" erwirtschafteten Gewinnen der deutschen Besteuerung. Im allgemeinen wird sie nicht als Betriebstätte der österreichischen Muttergesellschaft eingestuft werden dürfen; und zwar…
…beschränken. Ob die Dienstnehmer Einkaufsagenten oder Gebietsleiter genannt werden, ist im gegebenen Zusammenhang ebenso wenig relevant wie der Umstand, dass die in EAS 2508 genannten Ladeninhaber als "Agenturpartner" bezeichnet werden. Es ist auch unerheblich, ob den Dienstnehmern im Rahmen der Einkaufsaktivitäten Büros zur Verfügung stehen…
Basierend auf der Rechtsauffassung des BFH (BFH 20.6.1984, BStBl. II 1984, 828) wurde Artikel 17 Abs. 1 des OECD-MA so ausgelegt, dass diese Bestimmung nicht gestattet, die von einer ausländischen Künstleragentur bezogenen Einkünfte im Inland zu besteuern. Denn in dem zitierten BFH…
Nach der Rechtsprechung des BFH (30.4.75, BStBl. 1975 II, 626) handelt ein unabhängiger Versicherungsmakler, dessen Vollmacht den Branchengepflogenheiten entsprechend darauf gerichtet ist, Versicherungen aller Art für ein ausländisches Versicherungsunternehmen abzuschließen, Prämien einzukassieren, Schäden zu regulieren, Prozesse zu führen, Vergleiche zu schließen und dgl…
…ihren Mitgliedern) vor, wobei der Zahlungsstrom durchaus über die deutsche Agentur laufen mag. In diesem ersten Fall sind sonach die vom österreichischen Veranstalter gezahlten Vergütungen als Einkünfte der australischen Musikgruppe (ihrer Mitglieder) zu werten und es wird das Besteuerungsrecht an diesem Einkünftefluss nach Artikel 17…
…im gegebenen Zusammenhang ohne Relevanz. Maßgebend ist vielmehr, dass die ggstl. Agenturtätigkeiten des russischen Unternehmens seinen wesentlichen Betriebsgegenstand bilden und dass diese wesentlichen Tätigkeiten von diesem Unternehmen auch in der österreichischen Repräsentanz ausgeübt werden. 24. Februar 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…Die Vornahme des echten Künstlerdurchgriffes, sonach die den Künstler selbst treffende Abzugsbesteuerung, die am weitergereichten Teil des Agenturhonorares vorgenommen wird, ist bereits nach den dem Artikel 17 Abs. 1 OECD-MA entsprechenden Abkommensbestimmungen zulässig (siehe Z 8 letzter Satz des OECD-Kommentars zu Artikel 17…
Bedient sich eine schweizerische operativ tätige Handelsgesellschaft einer österreichischen Schwestergesellschaft, um Handelsgeschäfte mit landwirtschaftlichen Produkten im Verhältnis zu den Reformstaaten zu tätigen, dann sind gemäß Artikel 9 des DBA-Schweiz die Funktionen der österreichischen Gesellschaft fremdüblich abzugelten. Die inländische Gesellschaft wird hiebei nicht als…