…solcher Zusammenhang aber nicht nur bei Refinanzierungsaufwendungen für die in der Absicht der Weitergabe in das Ausland aufgenommenen Mittel; ein erkennbarer Aufwandzusammenhang ist z.B. auch bei den den italienischen Zinsenertrag belastenden Zuführungen zur Gewerbesteuerrückstellung gegeben. Allgemeine Kosten der Geschäftsleitung ("Overheads") lassen indessen idR keinen…
…Als Rechtsmissbrauch anzusehen ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes "eine rechtliche Gestaltung, die im Hinblick auf den angestrebten wirtschaftlichen Erfolg ungewöhnlich und unangemessen ist und ihre Erklärung nur in der Absicht der Steuervermeidung findet. Es ist zu prüfen, ob der gewählte Weg noch sinnvoll erscheint…
…und geht in der Folge US-Liegenschaftsvermögen im Erb- oder Schenkungsweg auf seine Ehegattin über, so ist Österreich entweder gemäß Artikel 5 in Verbindung mit Artikel 9 Abs. 5 DBA(Erb)-USA oder gemäß Artikel 7 DBA(Erb)-USA verpflichtet, den Vermögensübergang von der Erbschafts-…
…8 des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung in Frankreich von der Besteuerung freizustellen, und zwar auch dann, wenn die Heiratsgutbestellung auf österreichischer Seite ebenfalls keiner Besteuerung unterliegt. 21. Oktober 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Ein österreichischer Staatsbürger, der 1988 seinen inländischen Wohnsitz anlässlich einer Auswanderung nach Vorderasien aufgegeben hat, ist dadurch aus der österreichischen unbeschränkten Steuerpflicht ausgeschieden. Hat nun dieser Österreicher im Jahr 1993 eine Österreicherin geheiratet, die auch nach ihrer Verehelichung in Österreich lebt, dann wird davon…
…Ist daher ein Begriff des innerstaatlichen Steuerrechts mehreren Auslegungen zugänglich, wird jener Auslegungsvariante der Vorzug zu geben sein, durch die im internationalen Verhältnis keine Besteuerungslücken erzeugt werden; denn es kann dem Gesetzgeber nicht die Absicht unterstellt werden, solche Besteuerungslücken herbeiführen zu wollen. In EAS 2681…
…auf Artikel 31 der Wiener Vertragsrechtskonvention, BGBl. Nr. 40/1980. Denn dort ist als geradezu selbstverständliche Auslegungsrichtschnur festgeschrieben, dass jeder internationale Vertrag, sonach auch ein Doppelbesteuerungsabkommen, "...im Lichte seines Ziels und Zweckes..." auszulegen ist. Es kann den Unterhändlern eines Doppelbesteuerungsabkommens nicht die Absicht unterstellt werden…
…Beteiligungen an operativ tätigen polnischen Kapitalgesellschaften im Wege einer zypriotischen Tochter-Holdinggesellschaft und besteht die Absicht, dass die zypriotische Tochtergesellschaft die polnischen Beteiligungen (mindestens 10-prozentige Beteiligungen) 2004 gewinnbringend veräußert, um in der weiteren Folge den solcherart lukrierten Gewinn an die österreichische Bank-Mutterkapitalgesellschaft auszuschütten…
…weil das deutsche Ehepaar die Absicht einer Betriebsveräußerung aufgab und an Stelle dessen in eine Betriebsüberlassung an die Belegschaftsmitglieder (unter Gründung der erwähnten inländischen GmbH) einwilligte. Damit dürfte die Aufgabe eines inländischen Teilbetriebes der deutschen GmbH und das Erfordernis der steuerlichen Erfassung eines Aufgabegewinnes vorliegen…
…verantwortlichen Managern der Gesellschaft die Absicht bekundet wird, in Österreich nicht mehr erwerbstätig werden zu wollen und dass dies möglicherweise noch mit dem Argument untermauert wird, dass man gerade durch die Geschäftsleitungsverlegung der österreichischen MIKÖ ausweichen wollte, bietet keine Gewähr, dass in der Zukunft nicht…
Hat eine Österreicherin, die bisher als Grenzgängerin ihre schweizerischen Arbeitnehmereinkünfte in Österreich versteuert hat, einen in der Schweiz lebenden - und dort ansässig gewordenen - Österreicher geheiratet und lebt sie fortan dauerhaft am gemeinsamen schweizerischen Wohnsitz, dann wird davon auszugehen sein, dass sich ihre Ansässigkeit von Österreich…
…auf der Grundlage von § 15 des deutschen Außensteuergesetzes statt, wenn diese Stiftung als "Familienstiftung" im Sinn dieser Gesetzesbestimmung gestaltet ist. In anderen Fällen kommt eine Zurechnungsbesteuerung nur dann vor, wenn dem Begünstigten oder Letztbegünstigten durch besondere Vorkehrungen eine derartige Einflußnahme auf die Gestion der Stiftung…
…Ehepartner infolge der aufrechten Ehe die jederzeitige Verfügungsmacht über die österreichische Wohnung und es sprechen die äußeren Umstände dafür, dass er - gemeinsam mit dem hier lebenden Ehepartner - die Wohnung beibehalten und (zumindest gelegentlich) benutzen wird. Die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung im Bereich der Vermögensbesteuerung sind…