Wird in Österreich eine Publikums(Abschreibungs)Gesellschaft errichtet, der deutsche Kommanditisten angehören sollen, so ist die Frage, ob die deutsche Steuerverwaltung die österreichischen Verlustzuweisungen anerkennt und für Zwecke des negativen Progressionsvorbehaltes berücksichtigt, ausschließlich nach deutschem Steuerrecht zu entscheiden; hierüber kann nicht auf österreicher Seite eine…
…des ausländischen Hauptsitzes international zu verwerten und wird der Wert dieser Lizenzrechte auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG mit dem Verkehrswert als Vermögen der inländischen Niederlassung angesetzt, ist den erzielten Lizenzeinnahmen eine angemessene Abschreibung des gem. § 6 Z 6 EStG angesetzten Vermögenswertes gegenüberzustellen…
…Buchwertverlustes verteilt auf 15 Jahre abschreibbar. Die Frage, ob dieser Abschreibungsaufwand auf Grund des anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens bei der Gewinnermittlung der österreichischen Bankenbetriebstätte oder bei der Gewinnermittlung des Hauptsitzes der ausländischen Banken-AG zu berücksichtigen ist, wird ohne Abklärung im Wege eines internationalen Verständigungsverfahrens nicht abschließend…
…ist die Firmenwertkomponente des Buchwertverlustes verteilt auf 15 Jahre abschreibbar. Die Frage, ob dieser Abschreibungsaufwand auf Grund des anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens bei der Gewinnermittlung der ausländischen Bankenbetriebstätte oder bei der Gewinnermittlung des österreichischen Hauptsitzes der österreichischen Banken-AG zu berücksichtigen ist, wird nicht unilateral lösbar sein…
…Der Lauf der Spekulationsfrist (die bei Inanspruchnahme begünstigter Abschreibungen von Gebäudeherstellungsaufwand 15 Jahre beträgt) wird durch die Wohnsitzverlegung und den damit verbundenen Wechsel aus der "unbeschränkten Steuerpflicht" in die "beschränkte Steuerpflicht" nicht berührt. Für die Spekulationsgewinnbesteuerung ist weder für Steuerinländer noch für Steuerausländer eine besondere…
…Einkünftequalifikation, sondern auch für die Ermittlung der Höhe der anzusetzenden Auslandseinkünfte maßgebend. Verluste, die durch besondere, nach US-Recht zulässige Abschreibungen oder durch andere im österreichischen Einkommensteuerrecht nicht vorgesehene US-Steuerbegünstigungen erwirtschaftet werden, wären in Österreich nicht ausgleichsfähig. Nach österreichischem Recht (Verordnung BGBl. Nr. 33…
…österreichischen Leasinggeber und macht der Leasinggeber von der nach tschechischem Recht zulässigen Veranlagungsoption Gebrauch, im Zuge derer sowohl die Abschreibung des Leasinggutes als auch die (Re-)Finanzierungskosten als Betriebsausgabe berücksichtigt werden können, wobei die von den Bruttobeträgen der Leasingraten erhobene Quellensteuer in Höhe von 5…
…eingebrachten Mitunternehmeranteiles angesetzt worden sein, ist er in der Steuerbilanz der GmbH dessen ungeachtet mit dem Gegenwert von minus DM 0,5 Mio. anzusetzen und es kann folglich keine nachfolgende Abschreibung der Beteiligung mehr stattfinden. Sollte auf die Einbringung Art. III UmgrStG mangels Vorliegen der…
…Rückgriff auf die Wertverhältnisse im Zeitpunkt der Anschaffung bzw. Herstellung der Immobilienwerte durch Zurechnung der Abschreibungen zu den Buchwerten ist weder durch den Abkommenswortlaut noch durch eine auf der Grundlage des OECD-Musterabkommens vorgenommene Auslegung gedeckt. Das Wertverhältnis des Liegenschaftsvermögens zum übrigen Vermögen ist im…
…nach Ablauf der "Spekulationsfrist" des § 30 EStG (10 Jahre bzw. im Fall von steuerbegünstigten Abschreibungen von Herstellungsaufwand: 15 Jahre) auf Grund des nationalen Steuerrechts die Möglichkeit, die nach Artikel 13 Abs. 1 DBA-Schweiz gegebene Besteuerungsberechtigung auszuschöpfen. Die Schweiz bleibt dessen ungeachtet durch das DBA…
Ist eine österreichische GmbH zu 98% als Kommanditistin an einer deutschen GmbH&Co KG beteiligt und erleidet die deutsche operativ tätige Gesellschaft in ihren deutschen Betriebstätten Verluste, dann können diese Auslandsverluste gemäß Artikel 4 in Verbindung mit Art. 15 DBA-Deutschland in Österreich nicht ausgeglichen…