RIS AI
5 Treffer1529 msnur geltende Fassungen
EAS 1000Österreichische Privatstiftung mit deutschen Begünstigten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 112/1-IV/4/9720.01.1997

…13 Abs. 1 Z 1 KStG 1988 bei ihrem Zufluss in die Privatstiftung in Österreich Steuerfreiheit ein. Bei ihrem Abfluss als Zuwendung an die deutschen Stiftungsbegünstigten würde zwar nach inländischem Recht die 25-prozentige Kapitalertragsteuer anfallen; doch ist von dieser gemäß Artikel 13 Abs. 1…

EAS 3011Zuzug nach Österreich nach Pensionierung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3265-IV/4/200818.12.2008

…der Arbeitgeber seinerzeit die Hälfte der Beitragszahlungen übernommen hat, hat aus österreichischer Sicht in den Beitragsjahren zu einem Zufluss an den Arbeitnehmer als Lohnbestandteil und in der gedanklichen Folge zu einem Abfluss als Arbeitnehmerbeitrag zur Altersversicherung geführt; aus österreichischer Sicht sind daher die vom Arbeitgeber…

EAS 701Fremdwährungskonten von Einnahmen-Ausgaben-Rechnern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 1354/9/1-IV/4/9528.08.1995

…Teil (mit ATS 1.000) bereits realisiert; die Betriebsausgabe von ATS 9.000 reduziert den Kontostand auf ATS 900, der damit nach Abfluss der Betriebsausgabe am 1.6. noch einen (nicht realisierten) Kursgewinn von ATS 200 beinhaltet. Zu den Betriebseinnahmen zählt daher nicht nur der…

EAS 3057Schadenersatz für vorzeitige Beendigung eines Dienstverhältnisses in Portugal
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0899-IV/4/200924.04.2009

…weil auf der Abkommensebene das Kausalitätsprinzip gilt und Österreich daher an den portugiesischen Einkünften (Einnahmen abzüglich Werbungskosten) ungeachtet ihres zeitlichen Zu- oder Abflusses kein Besteuerungsrecht zugeteilt worden ist. Dem DBA kann jedoch nicht die Wirkung zugeschrieben werden, dass es die nach inländischem Recht zu ermittelnde…

EAS 1048EDV-Leasing aus Deutschland mit Forderungsabtretung an Drittstaaten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 66/1-IV/4/9704.04.1997

…dass nicht nur Mieten für die Überlassung von Sachgesamtheiten, sondern sämtliche aus Österreich abfließenden Mieten der Abzugsbesteuerung unterzogen werden; dadurch würde ein Anreiz für unbesteuerte Abflüsse in Drittstaaten (=Steueroasen) unterbunden; denn im vorliegenden Fall wird ja geradezu aufgezeigt, wie man - auch ohne "treaty-shopping" - eine…