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3 228 Treffer271 msnur geltende Fassungen
EAS 513Abfertigungen an teilweise bei ausländischen Konzernunternehmen tätig gewesene Arbeitnehmer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1109/3/1-IV/4/9412.10.1994

…belgischen Konzerngesellschaft gestanden ist, aus Anlass seiner Pensionierung von seinem österreichischen Arbeitgeber eine Abfertigung in Höhe eines Jahresbezuges ausgezahlt, so ist die Frage, ob Beschäftigungszeiten bei der ausländischen Konzerngesellschaft für die Ermittlung des nach österreichischem Recht zustehenden gesetzlichen Abfertigungsanspruches einzurechnen sind, nach den österreichischen arbeitsrechtlichen…

EAS 1858Abfertigungszahlung nach Arbeitgeberwechsel im internationalen Konzern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 878/1-IV/4/0107.06.2001

…Konzerngesellschaft und 96 Monate bei einer schweizerischen Konzerngesellschaft gearbeitet hat, im Vergleichsweg die Kosten für eine Abfertigungszahlung, dann unterliegt bei dem nunmehr in der Schweiz ansässigen ehemaligen Konzernmitarbeiter diese Abfertigungszahlung nur insoweit der österreichischen Besteuerung, als diese kausal durch Dienstleistungen auf österreichischem Staatsgebiet verursacht worden…

EAS 484Abfertigung, Pensionsabfindung und Urlaubsabfindung nach Auslandsentsendung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 290/17/1-IV/4/9405.08.1994

…entsandt worden ist, mit 30. September 1994 das österreichische Unternehmen und wird ihm zu diesem Zeitpunkt die gesetzliche und eine freiwillige Abfertigung sowie eine Urlaubsentschädigung ausbezahlt, so stellen diese Zahlungen nachträgliche Vergütungen für seine aktive Dienstleistung dar (siehe zB BFH 18.7.1973, BStBl II…

EAS 1207Grenzgängerabfindungen bei vorzeitiger Auflösung des Dienstverhältnisses
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/1-IV/4/9819.01.1998

  Werden Arbeitsverhältnisse österreichischer Grenzgänger von den deutschen Arbeitgebern mit dem Zweck der Vorverlegung des Eintrittes in den Ruhestand einvernehmlich aufgelöst und erbringt der deutsche Arbeitgeber Firmenleistungen in Form von "einmaligen Abfertigungen", "Prämien", Übergangszuschüssen", "Entschädigungen" und dgl. dann handelt es sich hiebei um sonstige Bezüge…

EAS 2392Abfindungszahlung bei Frühpensionierung im Konzern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2182/1-IV/4/0309.12.2003

…bereits "verdient" worden sein, dann würde einerseits dieser Abfertigungsanspruch zur Gänze der österreichischen Besteuerung unterliegen und andererseits zur Gänze als Betriebsausgabe der österreichischen Konzerngesellschaft abzugsfähig sein. Sollte hingegen auch die dreijährige Tätigkeit in Argentinien sich noch anspruchserhöhend ausgewirkt haben, dann wäre der auf die Argentinientätigkeit…

EAS 2228Interdependenz von Körperschafts- und Lohnbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 625/2-IV/4/0311.02.2003

…noch im Zeitraum April bis Dezember 2002 zu einer schweizerischen Konzern-Schwestergesellschaft entsandt worden ist, dann ist es wohl lohnsteuerrechtlich richtig, gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz jener Teil der Beendigungsentgelte (freiwillige Abfertigung, Kündigungs- und Urlaubsentschädigung), der durch die Arbeitsleistungen in der Schweiz "verdient" worden ist…

EAS 2263Abfertigungs- und Jubiläumsgeldzahlungen bei Expatriates
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 426/1-IV/4/0302.04.2003

Nach bisheriger österreichischer Auffassung stellen Abfertigungszahlungen keine "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen" im Sinn von Artikel 18 des OECD-Musterabkommens und der darauf aufbauenden österreichischen DBAs dar. Daraus folgt, dass die Zuteilung der Besteuerungsrechte daran nach Artikel 15 des OECD-Musterabkommens und der sich daran orientierenden…

EAS 972Abfertigung und Kündigungsentschädigung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 184/1-IV/4/9614.11.1996

…und wurde daraufhin gerichtlich eine Abfertigungszahlung in Bezug auf die 4monatige Dienstleistung und eine Entschädigung für die vorzeitige Vertragskündigung durchgesetzt, dann steht jedenfalls für die Abfertigungszahlung das ausschließliche Besteuerungsrecht gemäß Art. 9 DBA-Ö/Deutschland Österreich zu. Die Abfertigungszahlung ist auf deutscher Seite gemäß Art…

EAS 1662Freiwillige Abfindung an ein Vorstandsmitglied einer deutschen Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/8-IV/4/0029.05.2000

In einer österreichisch-deutschen Verständigung wurde der allgemeine Grundsatz festgehalten, dass im Bereich der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dem Kausalitätsprinzip Vorrang vor dem Zuflussprinzip einzuräumen ist (AÖFV. Nr. 134/1999 Z 4). Zahlt daher eine deutsche Kapitalgesellschaft aus Anlass der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses mit…

EAS 1306Erwerb der inländischen GmbH-Anteile durch den deutschen Geschäftsführer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftU 50/1-IV/4/9827.07.1998

…ist. Mit dem Erwerb der Anteile erlischt das arbeitsrechtliche Dienstverhältnis, weshalb ein Abfertigungsanspruch gem. § 23 AngG begründet wird. Bestand in dem in § 22 Z 2 EStG genannten Zehnjahreszeitraum überwiegend keine wesentliche Beteiligung an der österreichischen Gesellschaft, ist eine Abfertigung gemäß § 67 EStG begünstigt zu versteuern…

EAS 2126Abfindung an eine deutsche Sur-place-Bedienstete einer ÖBB-Vertretung in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 271/1-IV/4/0214.10.2002

Die durch Bundesgesetz BGBl. Nr. 825/1992 geschaffene Körperschaft "Österreichische Bundesbahnen" ist eine solche des öffentlichen Rechtes; der Umstand, dass die Bestimmungen des GmbH-Gesetzes auf diese Körperschaft subsidiär und "sinngemäß" anzuwenden sind, macht aus den ÖBB keine Gesellschaft des privaten Rechtes. Bezüge, die an…

EAS 385SWISS AIR-Abfindungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2202/1/1-IV/4/9411.02.1994

…BStBl II 1973, 757). Eine gleiche Betrachtung wird für die österreichischen Abfertigungszahlungen angewendet. Aktivbezüge, die auf eine in der Schweiz ausgeübte Tätigkeit entfallen, sind gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Eine Steuerpflicht hinsichtlich der schweizerischen Abfindung würde bei Zufluss nach…

EAS 2923Abschlagszahlung für Wiedereinstellungsverzicht nach Ablauf der Mutterschutzkarenz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2165-IV/4/200721.12.2007

Erhält eine in Deutschland ansässige Dienstnehmerin einer Tiroler Firma eine Abschlagszahlung als Entgelt dafür, dass sie auf eine Wiedereinstellung nach Ablauf der Karenz gemäß dem Mutterschutzgesetz verzichtet, dann besteht wohl ein Kausalzusammenhang mit der seinerzeiten aktiven Dienstleistung in Österreich. Allerdings ist diese Kausalitätsverbindung mit der…

EAS 1809Deutsche Kündigungsabfindung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 71/1-IV/4/0119.02.2001

In Abschn. C Z. 2 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche (AÖFV. Nr. 134/1999) wurde übereinstimmend festgestellt, dass bei Anwendung des DBA-Deutschland dem Kausalitätsprinzip der Vorrang vor dem Zuflussprinzip zu geben ist. Wird daher ein Arbeitnehmer von seinem deutschen Arbeitgeber gekündigt und erhält…

EAS 2715Pensionsabfindung bei vorzeitiger Beendigung des Dienstverhältnisses
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0203-IV/4/200620.04.2006

Die internationale Zuweisung der Besteuerungsrechte an Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit folgt dem Kausalitätsprinzip. Verlegt daher ein in Österreich ansässiges Vorstandsmitglied eines Unternehmens nach vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Wohnsitz aus Österreich in die Schweiz, dann unterliegen gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz alle vorher erwirtschafteten Einkünfte…

EAS 3037Deutsche Abfindung auf Grund eines Aufhebungsvertrages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0300-IV/4/200911.02.2009

In Abschn. C Z 2 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche (AÖF Nr. 134/1999) wurde übereinstimmend festgestellt, dass bei Anwendung des DBA-Deutschland dem Kausalitätsprinzip der Vorrang vor dem Zuflussprinzip zu geben ist. Dieses zwar noch aus dem zeitlichen Geltungsbereich des DBA 1954 stammende…

EAS 2526Gehaltsfortzahlung nach Dienstfreistellung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0269-IV/4/200430.11.2004

Wird von einer österreichischen AG das Dienstverhältnis mit einem Mitglied des Vorstands einer nicht börsennotierten österreichischen AG Ende September 2004 beendet, wobei das Vorstandsmitglied seinen Wohnsitz von Österreich nach Tschechien verlegt und damit von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht wechselt, dann unterliegen die bis…

EAS 3050Abkommensrechtliche Behandlung des "Golden Hand-Shake"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0674-IV/4/200924.03.2009

Mit der Frage, wie vorzugehen ist, wenn ein Arbeitnehmer von seinem deutschen Arbeitgeber gekündigt wird und nach seinem Zuzug nach Österreich aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses eine Abfindung erhält, hat sich bereits EAS 3037 befasst und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass nach dem…

EAS 2991Abfindung wegen Aufhebung einer Vertragszusage betreffend Bestellung zum Vorstandsvorsitzenden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1923-IV/4/200823.07.2008

Artikel 16 Abs. 2 DBA-Deutschland legt fest, dass grenzüberschreitende Vergütungen, die eine in Deutschland ansässige Person "in ihrer Eigenschaft als .... Vorstandsmitglied einer Gesellschaft" bezieht, nur im Ansässigkeitsstaat der Gesellschaft besteuert werden dürfen. Nach Auffassung des BM für Finanzen kann diese Bestimmung aber nur zur…

EAS 46Bedienstete des Europäischen Patentamtes in Wien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1034/1/-IV/4/9122.11.1991

…über den Sitz der Dienststelle Wien genießen die bei dieser Dienststelle beschäftigten Dienstnehmer während ihrer Aktivzeit volle Steuerbefreiung hinsichtlich ihrer laufenden und sonstigen Bezüge (einschl. Abfertigungen). Diese Bestimmung entbindet sowohl die Wiener Dienststelle von der Lohnsteuereinbehaltung als auch die Bediensteten von der Erfassung im Veranlagungsweg…