…Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV-IV) zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und werden als solche regelmäßig in Anwendung von Artikel 21 (für den selbständig tätig gewesenen Künstler) und Artikel 18 (für die unselbständig tätig gewesene Ehefrau) des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens der inländischen Besteuerung unterzogen (siehe…
…vor dem Zuzug nach Österreich sind bei Ermittlung der erstmaligen Steuerpflicht der Rente mitzuberücksichtigen. Die auf gesetzlichen Pflichtbeiträgen beruhende Pension des Ehemannes aus der eidgenössischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV-IV) in Höhe von jährlich rd. 17.900 sfr unterliegt ab Zuzug nach Österreich gemäß …
…Genf ein, dass Steuerpflicht in der Schweiz bestehe, weil es sich bei den schweizerischen AHV-Pensionen um die Leistungen aus der staatlichen Sozialversicherung der Schweiz handelt, die von öffentlich-rechtlichen Körperschaften der Schweiz ausgezahlt werden und die folglich nicht unter Artikel 18 DBA-Schweiz, sondern…
Wird aus Anlass einer Wohnsitzverlegung von der Schweiz nach Österreich und einer damit zusammenhängenden Aufgabe der unselbständigen Erwerbstätigkeit in der Schweiz von der schweizerischen AHV-Rentenversicherung eine Rückzahlung der seinerzeit eingezahlten Rentenversicherungspflichtbeiträge geleistet, dann wird zunächst zu untersuchen sein, ob diese Rückzahlung zu den nach…
Schweizerische AHV-Pensionen und Pensionen aus schweizerischen Pensionskassen fallen grundsätzlich unter Artikel 18 DBA-Schweiz und unterliegen diesfalls in den Händen des in Österreich ansässigen Pensionsempfängers der österreichischen Besteuerung (zB EAS 603). Nur soweit die Pensionsleistungen unter Artikel 19 DBA-Schweiz fallen, trifft Österreich eine…
Unter EAS 1148 wurde folgende Auffassung vertreten: Wird aus Anlass einer Wohnsitzverlegung von der Schweiz nach Österreich und einer damit zusammenhängenden Aufgabe der unselbständigen Erwerbstätigkeit in der Schweiz von der schweizerischen AHV-Rentenversicherung eine Rückzahlung der seinerzeit eingezahlten Rentenversicherungspflichtbeiträge geleistet, dann wird zunächst zu untersuchen…
Unter EAS 1148 wurde folgende Auffassung vertreten: "Wird aus Anlass einer Wohnsitzverlegung von der Schweiz nach Österreich und einer damit zusammenhängenden Aufgabe der unselbständigen Erwerbstätigkeit in der Schweiz von der schweizerischen AHV-Rentenversicherung eine Rückzahlung der seinerzeit eingezahlten Rentenversicherungspflichtbeiträge geleistet, dann wird zunächst zu untersuchen…
…die diesem Staat gegenüber (z.B. einem staatlich geführten Spital) erbracht worden sind. Die Befreiung gilt nicht für andere Pensionen, wie beispielsweise unter Artikel 18 oder 21 des Abkommens fallende AHV-Pensionen. 12. Dezember 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: