…Serbien ist damit als eine "Ausdehnung" der 183-Tage-Regel auf den Zeitraum von zwölf Monaten zu verstehen, die unter bestimmten Voraussetzungen zur Anwendung kommt, wenn nämlich auch die Bauausführung oder Montage, für die der Steuerpflichtige tätig ist, (noch) keine Betriebstätte iSd Art. 5 Abs…
…Staat insgesamt nicht länger als 183 Tage aufhält. Absatz 6 des Protokolls zum DBA Deutschland stellt ausdrücklich klar, dass bei der in Art. 15 Abs. 3 erwähnten Arbeitnehmerüberlassung die "183-Tage-Klausel" zur Anwendung kommt. Die Wirkung der "183-Tage-Regelung" geht nur dann verloren…
…Steuerrecht, 1.2). Daran vermag auch Art. 15 Abs. 3 DBA Deutschland nichts zu ändern. Gemäß dieser vom OECD-Musterabkommen abweichenden Bestimmung hängt in den Fällen von Arbeitskräfteüberlassungen die Anwendung der 183-Tage-Klausel nicht davon ab, ob der Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat ansässig ist. Um…
…verfügt), und wird diese Tätigkeit überwiegend in verschiedenen europäischen Drittländern und nur etwa zu 5% bis 10% in Österreich ausgeübt, dann unterliegen die Bezüge grundsätzlich der österreichischen Einkommensbesteuerung. Der Umstand, dass sich die betroffenen Dienstnehmer in Österreich nicht länger als 183 Tage pro Jahr aufhalten…
…5 OECD-MA). Wird die Assistenzleistung der ausländischen Muttergesellschaft innerhalb kürzerer Zeiträume erbracht, dann werden die zur Verfügung gestellten Arbeitsräume in der Regel nicht als Betriebstätten im Sinn der DBA anzusehen sein. Dies hat zur Folge, dass für das unter 183 Tage nach Österreich entsandte…
…deutschen Arbeitgebers zuzurechnen wären; denn nur dann würde die Betriebstätte die Vergütungen als Lohnaufwand gegenüber den Dienstnehmern tragen und es wäre dann die zur inländischen Steuerpflicht führende Voraussetzung des Artikels 15 Abs. 2 lit. c des DBA-Deutschland ("183-Tage-Klausel") erfüllt, dass "die Vergütungen…
…anwesend ist, zählt für die Berechnung des Zeitraums von 183 Tagen in diesem Staat als Anwesenheitstag" (Z 5 OECD-Kommentar zu Art. 15 OECD-Musterabkommen). Beschäftigt daher ein österreichisches Transportunternehmen als Gestellungsnehmer im Ausland ansässige Kraftfahrer auf internationalen Fernfahrten, dann zählt ein Tag, an dem…
…zuletzt unter dem Titel "Revised proposals concerning the interpretation and application of Article 5 (Permanent Establishment) ergangenen Begutachtungsentwurf der OECD, http://www.oecd.org/ctp/treaties/PermanentEstablishment.pdf]. Angesichts der international noch nicht final harmonisierten Auslegung kann in der Regel jedoch weiterhin daran festgehalten werden…
…hier wesentlichen Belangen dem Art. 15 Abs. 2 OECD-MA folgen, kommt es auf die Tage der "physischen Anwesenheit" im betreffenden DBA-Partnerstaat an, wobei Teilanwesenheit am Ankunfts- oder Abreisetag genügt (Z 5 des OECD-Kommentars zu Art. 15 OECD-MA). Physische Anwesenheit anlässlich der…
…anderes Luftfahrtunternehmen vermietet, dann bleibt das Besteuerungsrecht Maltas auf Grundlage von Art. 15 Abs. 3 DBA-Malta bestehen, da diesfalls das maltesische Luftfahrtunternehmen in der Regel weiterhin als Luftfahrtunternehmen iSd Art. 8 DBA-Malta gilt (OECD-MK Art. 8 Z 5; vgl. auch EAS 696…
…474/2002, in Anspruch genommen werden. Wird für die Dauer von mindestens 5 Jahren der Lebensmittelpunkt des Ehepaares nach Mauritius verlagert und die inländische Wohnung nicht länger als 70 Tage jährlich benutzt (Verzeichnisführung ist erforderlich), dann beschränkt sich die Steuerpflicht der beiden Eheleute auf die…
…aus, so geht die Grenzgängereigenschaft gemäß Art. 15 Abs. 4 DBA-Liechtenstein auch dann nicht verloren, wenn der Geschäftsführer von seiner österreichischen Arbeitgeberin im Ausmaß von rund 40% seiner Arbeitstage zu Dienstreisen in Drittländer entsandt wird, sofern an den Tagen, an denen keine Dienstreise erfolgt…
…werden dürfen, falls die Entsendungsdauer die 183-Tage-Frist des Artikels 15 Abs. 2 nicht überschreitet. Beratungsvertrag: Hier ist entscheidend, ob zur Erfüllung der Beratungsleistung dem österreichischen Unternehmen Räume überlassen werden, die als Betriebstätte im Sinn des Artikels 5 des DBA-CSSR zu werten sind;…
…Monatsfrist des Artikels 5 Abs. 3 DBA-Deutschland zum Entstehen einer inländischen Baubetriebstätte führt, dann steht das Lohnbesteuerungsrecht an den in dieser Baubetriebstätte eingesetzten deutschen Arbeitskräften Österreich zu; und zwar unabhängig davon, ob der Arbeitskräfteeinsatz in Österreich die 183-Tage-Frist des Artikels 15 Abs…
…einzuräumen, dass bei dieser Rechtsbeurteilung auch Artikel 15 Abs. 2 des DBA (183-Tage-Klausel) zur Anwendung kommt, wonach bei einer 183 Tage nicht überschreitenden Inlandstätigkeit der verliehenen Arbeitskräfte Steuerentlastung in Österreich in Anspruch genommen werden kann. Allerdings ist der österreichische Gestellungsnehmer gemäß § 5 Abs…
…Artikels 5 des Abkommens erfüllt und folglich nicht als "Betriebstätte" im Sinn des Abkommens anzusehen wäre; dies könnte z.B. der Fall sein, wenn die Aufgabe der Repräsentanz lediglich im Wareneinkauf für das österreichische Unternehmen besteht. In einem solchen Fall dürfte gemäß Artikel 15 Abs…
…Tage-Klausel käme auch bei "Variante b" zur Anwendung, falls die für die Assistenzleistung zur Verfügung gestellten Räume der Tochtergesellschaft nicht als Betriebstätte der Muttergesellschaft zu werten sind (dies wäre dann der Fall, wenn diesen Räumen eine bloße unterstützende Hilfsfunktion im Sinn von Artikel 5…
…99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 vorzunehmende Steuerabzug wirtschaftlich betrachtet eine steuerliche Erfassung der den gestellten Arbeitskräften zufließenden Arbeitslöhne darstellt und dass aus dieser Sicht gesehen Artikel 15 des DBA das inländische Besteuerungsrecht aufrechterhält. In EAS 3284 wurde in der Folge eingeräumt, dass unter…
…Tage Frist der unselbständig Erwerbstätigen entwickelten Grundsätze gelten (siehe insb. Z 5 des OECD-Kommentars zu Artikel 15 OECD-Musterabkommen; siehe auch UFS vom 25.03.2009, RV/1725-W/08). Auch hier würde bei einer unvorhergesehenen Fristüberschreitung das Besteuerungsrecht rückwirkend ab dem ersten Tag…
…sich aus den dem Art. 15 Abs. 1 und 2 OECD-MA nachgebildeten Verteilungsnormen, dass stets der Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers, sonach Österreich, das Besteuerungsrecht besitzt, weil die Arbeitsausübung in den DBA-Vertragsstaaten die 183 Tage Frist des Artikels 15 Abs. 2 OECD-MA offensichtlich nicht…