…979 betr. Montage eines Transportsystems in Spanien). Werden an der Baustelle in Italien zu montierende Anlageteile und zu verarbeitende Materialien angeliefert, die vom österreichischen Stammhaus beschafft worden sind, wobei die Ausarbeitung der Spezifikationen, die Einholung von Angeboten, die Vergabeverhandlungen, Bestellungen, Fertigungs-, Überwachungs- und Terminkontrollen, die…
…zu überwachen, dann liegt damit eine Mitwirkung an dem ukrainischen Bauprojekt vor, deren steuerliche Erfassbarkeit in der Ukraine nicht nach Artikel 5 Abs. 1, sondern nach Artikel 5 Abs. 3 DBA-Ukraine zu beurteilen ist. Österreich vertritt - in Übereinstimmung mit der auch von Deutschland vertretenen…
…vielmehr ist auch eine "wirtschaftliche Abschlussvollmacht" ausreichend, die gegeben wäre, wenn der österreichische Kunde mit Abgabe seiner Unterschrift auf standardisierten Formularen davon ausgehen kann, dass er damit die Ware oder die Dienstleistung bereits "gekauft" hat (vgl. EAS 877, EAS 1051). Eine Vertreterbetriebstätte wird hingegen dann…
…sonstigen allgemeinen Richtlinien erfolgen dürfen, hindert nicht, einen Vertreter als inländische personenbezogene Betriebstätte zu werten. Denn auch eine betriebstättenbegründende Verkaufsniederlassung muss sich - wie der ständige Vertreter - genauestens an die von der Zentrale vorgegebenen Weisungen halten. 24. Oktober 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die…
…der im innerstaatlichen Recht verwendete Begriff künstlich enger ausgelegt, würde dies zu Doppelnichtbesteuerungen führen, da diesfalls DBA-Partnerstaaten die einer inländischen Vertreterbetriebstätte zuzurechnenden Einkünfte steuerfrei stellen müssten, ohne dass Österreich korrespondierend die DBA-Besteuerungsansprüche wahrnehmen könnte. Ist daher ein Begriff des innerstaatlichen Steuerrechts mehreren Auslegungen…
…1995 bis November 1999 die Montageüberwachung bei einem Anlagenbau in Russland durchzuführen, dann sind die aus dieser Tätigkeit erzielten Einkünfte gemäß Artikel 5 DBA-Russland in Österreich nur dann von der Besteuerung freizustellen, wenn sie im Rahmen einer in Russland unterhaltenen Repräsentanz im Sinne von…
…Vertreterbetriebstätte") im Sinn von Artikel 5 Abs. 5 OECD-MA erfüllen. Denn ein österreichisches Besteuerungsrecht kann gegenüber den DBA-Partnerstaaten Österreichs nur dann entstehen, wenn die Erfordernisse beider Rechtskreise, des innerstaatlichen und des zwischenstaatlichen Rechtes, erfüllt sind (EAS 1682). Entscheidend für das Vorliegen einer "Vertreterbetriebstätte…
Beschäftigt ein österreichisches Unternehmen einen in Deutschland ansässigen reisenden Vertreter, der eine nicht auf bestimmte Staaten begrenzte Vollmacht für Vertragsabschlüsse besitzt, dann kann seine Tätigkeit nur dann eine "Vertreterbetriebstätte" des österreichischen Unternehmens in anderen DBA-Partnerstaaten auslösen, wenn diese Vollmacht dort "gewöhnlich" ausgeübt wird (siehe…
…die USA zur Überwachung der in den USA verbliebenen Vermögenswerte (z.B. Wohnung) sowie der in diesem Zusammenhang stehenden Behördenwege in erster Linie Aufwendungen darstellen, die durch solche Vermögenswerte verursacht sind und die daher, falls derartige Vermögenswerte Erträge einbringen, bei der steuerlichen Erfassung dieser Erträge…
…überwachung nach Z 17 letzter Satz des OECD-Kommentars zu Artikel 5 eine Baubetriebstätte begründen kann, wenn die Mitwirkung an der Bauausführung länger als 12 Monate andauert (zur Berechnung dieser Frist siehe Z 14-120 des Kommentars Internationales Steuerrecht Philipp-Loukota-Jirousek). Wird solcherart eine…
…die in San Marino angesiedelte Gesellschaft eines ständigen Vertreters in Österreich bedient, der nach innerstaatlichem und zwischenstaatlichem Steuerrecht zu einer beschränkten Steuerpflicht der sanmarinesischen GmbH führt. Wohl kann nach Artikel 5 Abs. 5 des mit San Marino abgeschlossenen DBA nur ein "abhängiger" Vertreter betriebstättenbegründend wirken…
…in der Wohnung eine (räumliche) Betriebstätte begründet worden ist; denn ein Dienstnehmer, der über eine Verkaufsabschlussvollmacht verfügt und diese auch gewöhnlich ausübt, löst jedenfalls als ständiger Vertreter gemäß § 98 Z 3 EStG und Art. 5 Abs. 4 DBA-Belgien für das vertretene Unternehmen beschränkte Steuerpflicht…
…Vertreterbetriebstätte") im Sinn von Artikel 5 Abs. 5 OECD-MA erfüllen. Denn ein österreichisches Besteuerungsrecht kann gegenüber den DBA-Partnerstaaten Österreichs nur dann entstehen, wenn die Erfordernisse beider Rechtskreise, des innerstaatlichen und des zwischenstaatlichen Rechtes, erfüllt sind (EAS 1682). Entscheidend für das Vorliegen einer "Vertreterbetriebstätte…
…dieses Beispiels ein Gewinnanteil von 30 Mio. sachgerecht wäre. In diesem Fall müsste durch eine steuerliche Erfassung des ausländischen Unternehmens der noch fehlende Gewinnteil von 28 Mio. in Österreich steuerlich erfasst (und im DBA-Partnerstaat steuerlich entlastet) werden. 21. Juli 1997 Für den Bundesminister: Dr…
…damit eine "Betriebstätte" im Sinn des DBA-Deutschland in Deutschland hätte (siehe auch EAS 633 in einem reziproken Fall). Die bloße Entgegennahme und Weiterleitung von Briefpost allein reicht indessen nach Auffassung des BM für Finanzen noch nicht aus, um die Kanzlei zum ständigen Vertreter zu…
…Artikel 4 DBA-D in Ziffer 10 vor, dass ein Vertreter, der über ein Warenlager verfügt, von dem er regelmäßig Bestellungen für das Unternehmen ausführt (selbst wenn er gar nicht zu Vertragsabschlüssen berechtigt wäre), eine inländische Betriebstätte begründet. 31. Dezember 1992 Für den Bundesminister: Dr…
…es einer besonders sorgfältigen Untersuchung und steuerlichen Würdigung der von dem Außendienstmitarbeiter auszuübenden Funktionen, wenn das deutsche Unternehmen den Abschluss des Dienstvertrages davon abhängig macht, dass hierdurch für das deutsche Unternehmen in Österreich keine zur Körperschaftsteuerpflicht führende Vertreterbetriebstätte entsteht. Entscheidend für das Vorliegen einer "Vertreterbetriebstätte…
…Betriebstätte gegeben sein (außergewöhnliche Gegebenheiten, wie zB der Umstand, dass Kanzleiangestellte des Steuerberaters einen wesentlichen Teil ihrer Arbeitszeit in den Dienst der Handelsvertretertätigkeit stellen und dass hiedurch eine "Vertreterbetriebstätte" im Sinn von Ziffer 10 lit. c des Schlussprotokolls zu Art. 4 DBA-Deutschland begründet wird…
Wird von einem österreichischen Handelsunternehmen ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland als Vertreter zur Betreuung des deutschen Marktes angestellt und ist dieser Vertreter für eine umfassende Kundenbetreuung, die auch den Abschluss von Verträgen beinhaltet, zuständig, so spricht vieles dafür, dass dieses Handelsunternehmen hiedurch eine …
…auf Grund einer Rechnung des deutschen Produzenten diesem die Lohnkosten ersetzt, so kann aus solchen Umständen allein nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen nicht der Schluss gezogen werden, dass im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise nun der österreichische Kommissionär während der Entsendungsdauer der steuerliche Arbeitgeber geworden…