…dass gegenüber den ausländischen Betriebstätten in dieser Höhe eine Verrechnungspreisverbindlichkeit entsteht. Der Umstand, dass sowohl im Verhältnis zu den USA wie auch zu England ein DBA mit Anrechnungsmethode zur Anwendung kommt und daher die Gewinne (Verluste) der ausländischen Betriebstätten unmittelbar in der österreichischen Besteuerungsgrundlage erfasst…
…eine GmbH in das Betriebsvermögen einer ihr gehörenden inländischen KG wie ein quasi-innerbetrieblicher Vorgang steuerneutral erfolgen kann. Doch verlangt dies wie bei einem echten innerbetrieblichen Vorgang nach einer korrespondierenden Gesetzesanwendung bei der Ermittlung des KG-Gewinnes (hier: Ansatz der Buchwerte). Die in EStR 2000…
…wird im OECD-Kommentar in Z 15 (letzter Satz) zu Artikel 7 des OECD-Musterabkommens ausdrücklich bestätigt; aus dieser Kommentarbestimmung - die nicht zwischen Freistellungs- und Anrechnungsabkommen unterscheidet - ergibt sich, dass es mit den Grundsätzen der Betriebstättenbesteuerung vereinbar ist, in Fällen einer Überführung von Wirtschaftsgütern (hier…
…die in den USA ansässig sind und dass dieses Verbot nicht nur die realisierten, sondern auch die nichtrealisierten Gewinne betrifft, sodass eine Aufwertung der Wirtschaftsgüter aus Anlass des Zuzuges auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens geboten ist. Das gleiche Ergebnis tritt für Gesellschafter ein, die in Deutschland…
…EStG einleitend nur auf die "Überführung von Wirtschaftsgütern", nicht aber auf die Erbringung von sonstigen Leistungen bezieht. Bei der gesetzlichen Anordnung, dass eine Bewertung mit dem Fremdpreis zu erfolgen hat, bezieht die Gesetzesvorschrift allerdings ausdrücklich auch Fremdpreise für "sonstigen Leistungen" mit ein. Die "sonstige Leistung…
…so greift aber doch Artikel 16 Abs. 2 des Abkommens zugunsten Deutschlands ein und überträgt das Besteuerungsrecht an den Bezügen der Geschäftsführer von Österreich auf Deutschland. Sollten allerdings wesentliche Geschäftsführungsfunktionen auch weiterhin in Österreich ausgeübt werden, dann müsste die Frage des Ortes der Geschäftsleitung noch…
…Denn es bedarf hier nicht erst des Aktes einer Gewinnausschüttung, um die von den österreichischen Mitarbeitern erwirtschafteten Gewinne in das Vermögen der österreichischen Bank-Kapitalgesellschaft zu überführen; das Betriebstättenvermögen ist bereits unmittelbarer Bestandteil des Vermögens der inländischen Bank. Soweit sich aus der Anwendung des Verwertungstatbestandes…