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EAS 2026Auslandsvertretungen der ÖBB
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftÖ 16/4-IV/4/0203.04.2002

Mitarbeiter der Auslandsvertretungen der Österreichischen Bundesbahnen in Belgien, Frankreich, Kroatien, Niederlande, in der Slowakei sowie in Ungarn unterliegen mit ihren Bezügen der Besteuerung in den genannten Staaten und sind in Österreich auf Grund der mit den genannten Staaten abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen von der Besteuerung - gegebenenfalls unter…

EAS 2126Abfindung an eine deutsche Sur-place-Bedienstete einer ÖBB-Vertretung in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 271/1-IV/4/0214.10.2002

Die durch Bundesgesetz BGBl. Nr. 825/1992 geschaffene Körperschaft "Österreichische Bundesbahnen" ist eine solche des öffentlichen Rechtes; der Umstand, dass die Bestimmungen des GmbH-Gesetzes auf diese Körperschaft subsidiär und "sinngemäß" anzuwenden sind, macht aus den ÖBB keine Gesellschaft des privaten Rechtes. Bezüge, die an…

EAS 609Deutscher Grenzgänger bei den ÖBB
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/2-IV/4/9527.03.1995

  Ein in Freilassing ansässiger Bediensteter der Österreichischen Bundesbahnen, der als Grenzgänger bei den ÖBB in Salzburg beschäftigt ist, unterliegt der Besteuerung in Österreich. Die durch Bundesgesetz BGBl. Nr. 825/1992 geschaffene Körperschaft "Österreichische Bundesbahnen" ist eine solche des öffentlichen Rechtes; der Umstand, dass die…

EAS 3260Wegzug eines ÖBB-Pensionisten in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0055-IV/4/201227.01.2012

Verlegt ein österreichischer Staatsbürger, der von den Österreichischen Bundesbahnen eine Pension erhält, seinen Wohnsitz in die Schweiz, ist nach Artikel 18 und 19 des DBA-Schweiz zu prüfen, ob sich hierdurch das Besteuerungsrecht an der Pension von Österreich in die Schweiz verlagert. Dies ist nicht…

EAS 952Auswirkungen des DBA-Deutschland auf die ÖBB
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftÖ 16/6-IV/4/9621.10.1996

…Länge im DBA-Partnerstaat betrieben werden. Da dies für die ÖBB nicht der Fall ist, löst z.B. das Unterhalten von Auslandsrepräsentanzen für die ÖBB keine Körperschaftsteuerpflicht in Deutschland aus. Die neugeordnete ÖBB (Gesellschaft "Österreichische Bundesbahnen") wurde durch das Bundesbahngesetz 1992, BGBl. Nr. 825, geschaffen…

EAS 649Inländischer Außendienstmitarbeiter eines deutschen Unternehmens mit Bahnlager
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 213/1/1-IV/4/9512.06.1995

… Richtet eine deutsche Gesellschaft, die ihre Produkte in Österreich vertreibt, hiezu bei den Österreichischen Bundesbahnen ein Auslieferungslager ein und beauftragt sie gleichzeitig einen in Österreich ansässigen Außendienstmitarbeiter mit der Entgegennahme von Bestellungen, so deutet vieles darauf hin, dass hiedurch eine Betriebstätte für die deutsche Gesellschaft…

EAS 1510In Österreich ansässige Bedienstete der Italienischen Staatsbahnen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 448/1-IV/4/9912.08.1999

Gemäß Artikel 19 DBA-Italien dürfen Vergütungen, die der italienische Staat für ihm erbrachte Dienste zahlt, nur in Italien besteuert werden. Art. 19 Abs. 2 des Abkommens bezieht ausdrücklich die an das Personal von Einrichtungen der Italienischen Staatsbahnen gezahlten Vergütungen in diese Regelung mit ein…

EAS 3162Restaurantbetrieb in internationalen Zügen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1600-IV/4/201021.06.2010

Übernimmt eine österreichische GmbH die Bewirtschaftung der Zugrestaurants und den Fahrverkauf in zwischen Österreich und Tschechien verkehrenden internationalen Zügen, dann ist zu prüfen, ob hier Dienstleistungen im Sinn von Artikel 5 Abs. 3 lit. b DBA-Tschechien auf tschechischem Staatsgebiet erbracht werden. Zutreffendenfalls würde hierdurch…

EAS 2598Pension der italienischen Staatsbahnen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0265-IV/4/200513.04.2005

…Österreich ansässig gewordene italienische Staatsbürgerin gezahlte Pension gemäß Artikel 19 Abs. 3 DBA-Italien tatsächlich in Italien besteuert wird, dann kann unter den gegebenen Umständen dieser Beurteilung auf österreichischer Seite gefolgt werden. 13. April 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 3419Arbeitskräfteüberlassung iZm den italienischen Staatsbahnen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0207-IV/8/201908.11.2019

…im gegenständlichen Fall die Anwendbarkeit der Kassenstaatsregel allein schon daran scheitern, dass keine Vertretung oder Einrichtung "in Österreich" vorliegt. Der österreichische Verein kann selbst nicht vom Begriff der "Italienischen Staatsbahnen (FF. SS.)" erfasst sein, weil es sich bei dem Verein um eine gänzlich separate Organisation…

EAS 602Waggonvermietung nach Bulgarien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 2727/5/1-IV/4/9527.03.1995

  Werden von einem österreichischen Unternehmen Eisenbahnwaggons an ein bulgarisches Unternehmen vermietet, dann müssen die hierfür von dem bulgarischen Unternehmen gezahlten Mietgebühren von der 15-prozentigen bulgarischen Abzugssteuer entlastet werden. Diese Steuerentlastungsberechtigung gründet sich auf Artikel 10 Abs. 3 lit. a des DBA-Bulgarien, wenn…

EAS 3460Betriebsstättenbegründung durch Subunternehmer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2025-1.019.51215.12.2025

…11.2003, I R 3/02). Erfolgt im gegenständlichen Fall die Auftragsvergabe an den österreichischen Subunternehmer im Rahmen von einzelnen und voneinander unabhängigen Werkverträgen und Einzelbestellungen an wechselnden Teilen des gesamten Bahnnetzes und stellt die Auftragsvergabe somit kein einheitliches Projekt des Subunternehmers dar, so sind…

EAS 3272Inländische ARGE mit deutschem Partner
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0106-IV/4/201220.04.2012

Übernimmt eine inländische Arbeitsgemeinschaft, die gemeinsam mit einem deutschen Partnerunternehmen in der Rechtsform einer GesBR errichtet wurde, von einem österreichischen Regionalbahnunternehmen den Auftrag, an dessen inländischem Schienennetz (Gleisanlagen, Weichen, Bahnhöfe, Haltestellen, Übergänge usw.) Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten durchzuführen, wobei für die ARGE-Geschäftsleitung sowie für die…

EAS 26Gründung polnischer Busunternehmen durch Österreicher
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftJ 517/1/1-IV/4/9127.09.1991

…ist nicht ausgeschlossen, da das Reziprozitätsverhältnis mit Polen auf § 48 BAO gestützt ist und diese Bestimmung nur eine Verringerung nicht aber eine Erhöhung der sich nach den österreichischen Steuergesetzen ergebenden Steuerbelastung zulässt. 27. September 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 1626Kurzfristiger Arbeitnehmereinsatz auf deutschen Baustellen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/11-IV/4/0020.03.2000

Werden österreichische Arbeitnehmer einer inländischen Baubetriebs-GmbH, die beim Ausbau des deutschen Eisenbahnstreckennetzes in Deutschland Baubetriebstätten im Sinn des DBA-Deutschland (Z. 8 des Schlussprotokolls zu Art. 4) unterhält, für 20 Tage in die Baubetriebstätten entsandt, um an der dortigen Bautätigkeit mitzuwirken, dann steht das…

EAS 3155Sicherungsleistungen bei Eisenbahnbaustellen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1334-IV/4/201026.05.2010

Plant eine deutsche Gesellschaft eine länger als 12 Monate andauernde Zusammenarbeit mit einer im Eisenbahnstreckenbau tätigen österreichischen Gesellschaft in der Form, dass sie Arbeiten im Zusammenhang mit der Überwachung und Sicherung von Baustellen übernimmt und hierbei Rangierbegleiter (Arbeitszugführer) sowie einen Unimog mit Besatzung und eine…

EAS 2138Ortskräfte des Bayerischen Rundfunks in Wien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/55-IV/4/0205.11.2002

Ist eine Dienstnehmerin einer deutschen öffentlich-rechtlichen Anstalt (Bayerischer Rundfunk) beim ARD-Studio in Wien tätig, dann unterliegen die Bezüge nach Artikel 10 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 4. Oktober 1954 der ausschließlichen Besteuerung in Deutschland. Mit Wirkung ab 1. Jänner 2003 verlagert sich indessen…

EAS 569Österreichische Zwischengesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2294/1/1-IV/4/9507.02.1995

…Gesellschaft (Enkelgesellschaft) besteht, so lässt eine derartige Konstruktion für sich alleine betrachtet noch keinen Verdacht auf eine rechtsmissbräuchliche Umgehung österreichischer Steuern aufkommen. Und solange die durch die österreichische Zwischengesellschaft geschleusten Auslandseinkünfte nicht in Österreich ansässigen natürlichen Personen (direkt oder indirekt) zufließen, tritt daher auch kein…

EAS 1698Pensionszahlungen der Österreichischen Nationalbank nach Italien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 168/1-IV/4/0025.07.2000

Die Österreichische Nationalbank ist eine Aktiengesellschaft, die mit ihrem Einkommen der österreichischen Körperschaftsteuerpflicht unterliegt. Sie ist daher - ungeachtet ihrer öffentlich-rechtlichen währungspolitischen Aufgabenerfüllung - nach Auffassung des BM für Finanzen mit einem Betrieb gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts vergleichbar. Es wird daher davon auszugehen…

EAS 175Steuerfreiheit für Weltbankpensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3020/13/1-IV/4/9209.10.1992

  Aktivbezüge und Ruhegenüsse, die die Weltbank an ihre Beamten bezahlt, sind in Österreich von der Besteuerung befreit. Die österreichische Staatsbürgerschaft steht der Steuerbefreiung nicht entgegen. Die Rechtsgrundlage hiefür ist in der Verordnung der Bundesregierung vom 18. Jänner 1955, BGBl. Nr. 40/1955, gegeben. 9…