…2*** wahrzunehmen. Jedenfalls sei es vollkommen unrichtig, wenn unterstellt werde, dass Subunternehmer persönlich tätig werden müssten. Bei der Frage der Eingliederung in die Organisation des Berufungswerbers sei auch noch zu beachten, dass nach ständiger Judikatur der Bezug auf eine bestimmte Örtlichkeit, nämlich in der Weise…
…Zurechnung von Wirtschaftsgütern an. Alle diese Ausführungen würden daher das wirtschaftliche Eigentum der Einkunftsquellen beim Bruder des Beschwerdeführers vermitteln. Abschließend werde auch noch festgehalten, dass die nunmehr vertretene Rechtsmeinung hinsichtlich der Zurechnung der Einkunftsquelle sehr wohl eine steuerliche Änderung beim Berufungswerber ergebe, da die belangte…
…sind. Die Schätzung ist nicht unrealistisch, sondern sie beruht auf den Angaben des Geschäftsführers (SOLL-Stunden) und den Anmeldungen zur Krankenkasse (IST-Stunden). Der Pflichtige konnte auch nicht, wie in der Stellungnahme behauptet wird, eine ausreichende Erklärungen abgeben, er hat vielmehr die Grundaufzeichnungen bewusst nicht…
…Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem beigeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) eine Revision zulässig. Entscheidungsgründe Beim Berufungswerber (Bw) und späteren Beschwerdeführer (Bf)…
…mit einer CEMT-Genehmigung zulässig sei. Das entsprechende von beiden Seiten unterfertigte Dokument wurde der Behörde bereits vorgelegt. Da die Berufungswerberin wirtschaftlich auf die Sattelzugmaschine angewiesen war, wurde die geforderte Sicherheitsleistung bezahlt, um die Ausfolgung der Sattelzugmaschine und des Sattelaufliegers zu erreichen. …“ Das Zollamt…
…Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Heinz Neuböck Wirtschaftstreuhand Gesellschaft m.b.H., Bauernmarkt 24, 1010 Wien, betreffend Beschwerde vom 09. März 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 27. November 2017 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2011, Anspruchszinsen (§ 205 BAO) 2012, Anspruchszinsen (§ 205…
…Zur „Abrundung“ werde darauf hingewiesen, dass (auch) die seinerzeitige Überweisung der strittigen Honorare vom 13.1.1998 in der Steuererklärung des Jahres 1998 keinen Niederschlag gefunden habe. Zu den geltend gemachten Rechtsanwaltskosten sei bis dato kein Nachweis erbracht worden, in welchem konkreten Zusammenhang diese gestanden…
…Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf*** betreffend die Beschwerde vom 29. Juli 2015 gegen den Bescheid des ***MA*** vom 24. Juni 2015 beschlossen: Die Beschwerde wird als gegenstandslos erklärt und das Verfahren eingestellt. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den…
…Beschwerde könnte das Finanzamt eine Forderung mangels vorhandener Aktiva nicht durchsetzen. Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis VwGH 28.10.2014, Ro 2014/13/0035, entschieden, dass bei Wegfall der Rechtspersönlichkeit der beschwerdeführenden (revisionswerbenden) Partei in sinngemäßer Anwendung des § 256 Abs. 3 bzw § 261 Abs…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Dr.X als Sachwalter des L. R., Adresse1 gegen den Bescheid des Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr vom 09.10.2014, Steuernummer: 52-090/2826, über die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages zu Recht beschlossen: Der…
…geladen werden kann und es niemanden gibt, der für die Verlassenschaft Erklärungen abgeben kann. Gem § 82 Abs 1 BAO kann die Abgabenbehörde, wenn es die Wichtigkeit der Sache erfordert, auf Kosten des zu Vertretenden (die Verlassenschaft) die Betrauung eines gesetzlichen Vertreters (§ 1034 ABGB) beim zuständigen…
…verstorben am ***TM2024***, zuletzt wohnhaft in ***Bf-Adr***, betreffend Beschwerde vom 2. Mai 2019 gegen den Bescheid des Zollamtes Wien (nun Zollamt Österreich) vom 2. April 2019, Zahl: ***100000/00000/742/2007***, betreffend Eingangsabgaben (Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand) beschlossen: Die Beschwerde wird…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf1***, verstorben am dd.mm.2022, betreffend die Beschwerde vom 18. März 2015 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 16. Februar 2015 zu Abgabenkontonummer ***BF1StNr1*** beschlossen: I. Die Beschwerde wird als gegenstandslos…
…gemäß § 264 BAO nachstehenden Vorlageantrag Die beschwerdeführende Partei verweist auf die Beschwerde vom 14. Mai 2024 und beantragt wie dort. Durch die Aussagen der nächsten Angehörigen des zwischenzeitig verstorbenen ***1***-***2*** ***3*** ist nachgewiesen, dass die Erwerbsunfähigkeit bei ***1*** bereits 1990 gegeben war. Konkret lag…
…2022 über das Ableben des Bf. Einen Beschluss des Verlassenschaftsgerichtes über eine Einantwortung des Nachlasses oder über die Bestellung der als Zustellempfängerin angemerkten ehemaligen Gattin zur Nachlasskuratorin enthielt die abgabenbehördliche Mitteilung nicht. Auch der aktuellen Ediktsdatei des BG (Gerichtsort) ist zum Verlassenschaftsverfahren des Bf die…
…Die angeführten mildernden Umstände seien die teilweise Schadensgutmachung, zu ergänzen sei noch die sehr schwierige Situation des Betriebes durch zwei abzuwickelnde Insolvenzverfahren, die aus den Akten ersichtlich seien. Der Beschuldigte habe mit großem Engagement diese Insolvenzverfahren unter möglichster finanzieller Schonung der andrängenden Gläubiger zu einem…
…ergaben sich für den Beschwerdeführer Nachzahlungen von mehr als € 200.000. Am tt.03.2024 verstarb der Beschwerdeführer. Die Verlassenschaft war überschuldet. Die Aktiven der überschuldeten Verlassenschaft wurden gegen Bezahlung der Bestattungskosten samt Nebenauslagen mit Beschluss des zuständigen Bezirksgerichtes vom 03.07.2024 gemäß …
…FinStrG infolge Ablebens des Beschwerdeführers eingestellt. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Mit Verfügung vom 20. Februar 2017 hat der Vorsitzende des Spruchsenates I beim Finanzamt Linz als Organ des Finanzamtes Gmunden…
…nicht vorlag. Das gegen die Bf. geführte Finanzstrafverfahren nach § 15 Abs. 1 Z 4 WiEReG war daher aus dem Grunde des § 82 Abs. 3 lit c FinStrG einzustellen, ohne dass auf das weitere Vorbringen in der Beschwerde einzugehen war. Zur Unzulässigkeit der Revision Gegen diese…
…nach Art. 133 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 9 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung I. Bisheriger Verfahrensgang Mit Bescheiden des Finanzamtes Österreich vom 22. November 2023 wurde das Verfahren hinsichtlich Einkommensteuer für das Jahr 2022 gemäß § 303 Abs. 1 lit. b Bundesabgabenordnung…