…3*** gemäß § 22 Abs. 5 Umgründungssteuergesetz mit 3,5 % vom zweifachen Einheitswert in Höhe von 1.198.607,48 € mit 41.951,26 € fest. Im Juni 2009 erfolgte eine Kontrollmitteilung des Finanzamtes ***10*** samt einer Sachverhaltsdarstellung, aus der hervorging, dass die Einbringung nach…
…gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Grunderwerbsteuer wird mit 3,5 v. H. von der Bemessungsgrundlage von € 2.485.800 (= zweifacher Einheitswert der Liegenschaft), sohin im Betrag von € 87.003, festgesetzt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…GmbH zu einer Vereinigung aller Anteile beim letzten Gesellschafter und in der Folge ex lege zu einer Anwachsung des Vermögens der KG im Wege der Gesamtrechtsnachfolge bei der GmbH. Der Einheitswert der Liegenschaft beträgt € 187.641,26 (zweifacher Einheitswert somit € 375.282,52)…
…verwirklicht, so ist die Grunderwerbsteuer gemäß § 6 Abs. 6 UmgrStG (aF) vom Zweifachen des Einheitswertes zu berechnen. Die diesfalls zur Anwendung gelangende Spezialbestimmung des § 6 Abs. 6 UmgrStG schafft eine Ausnahme vom sonst bei der Grunderwerbsteuer idR anzuwendenden Steuermaßstab der Gegenleistung (siehe zu vor: Fellner…
…vom 5. Jänner 2016 mit dem Betrag von 15.491,31 Euro fest. Der Berechnung wurde dabei als Bemessungsgrundlage der zweifache Einheitswert der im Zuge der Einbringung übertragenen Liegenschaften und ein Steuersatz von 3,5% zugrunde gelegt. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass gemäß…
…UmgrStG). Im Verschmelzungsvertrag vom 26.9.2016 wurde der 31.12.2015 ausdrücklich als Bilanzstichtag der Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft vereinbart. Zur Festsetzung der Steuer mit 3,5% vom zweifachen Einheitswert ist Folgendes anzumerken: Auszug aus den EB zum StRefG 2015/2016: 'I. Allgemeiner Teil…
…Für diese Grundstücksübertragungen ist die Grunderwerbsteuer gemäß § 6 Abs. 6 UmgrStG vom zweifachen Einheitswert zu berechnen. Diese beträgt - wie sich aus der Beilage 4 ergibt - insgesamt EUR 64.276,58". Die als grunderwerbsteuerpflichtig erklärten Vorgänge stellte die Bf. im Wesentlichen wie folgt dar: | KG…
…Fällen in denen der Erwerb erst nach dem 31.12.2015 verwirklicht worden sei, aber ein rückbezogener Umgründungsstichtag vor dem 1.1.2016 gegeben ist, die Grunderwerbsteuer aufgrund der spezialgesetzlichen Bestimmungen des UmgrStG vom zweifachen Einheitswert mit dem Normalsteuersatz von 3,5 % gem. § 7 Abs…
…9.2015 hat die BF die anfallende GrESt gemäß § 22 Abs. 5 Umgründungssteuergesetz (UmgrStG) vom zweifachen Einheitswert in Höhe von 20.643 € selbst berechnet. Am 22.9.2015 hat die BF den gegenständlichen Antrag auf Festsetzung der Selbstberechnungsabgabe gemäß § 201 Abs. 3 BAO gestellt…
…nicht. Rechtsgrund ist der Beschluss des Landesgerichtes xy vom 25.11.2016, in eventu der Umwandlungsvertrag vom 28.9.2016. Die Bemessungsgrundlage im oben angeführten "Nichtbescheid" wurde durch Heranziehen des zweifachen Einheitswertes gemäß § 11 (5) UmGrStG ermittelt. Offenkundig - wiewohl jedoch dem Bescheid nicht entnehmbar - bezieht…
…2,784.700 € erhalten. Für diesen Rechtsvorgang wurde 3,5 % Grunderwerbsteuer (GrESt) unter Anwendung des UmgrStG vom zweifachen Einheitswert entrichtet. Mit einem weiteren Verschmelzungsvertrag vom 28.9.2015 wurde sodann die B-Gen als übertragende Genossenschaft mit der DGEN, ab 10.10.2015 DDGEN…
…ohne Liquidation, wenn nur noch ein Gesellschafter verbleibt. Das Gesellschaftsvermögen geht im Weg der Gesamtrechtsnachfolge auf diesen über. Gemäß § 22 Abs. 5 UmgrStG ist die GrESt vom Zweifachen des Einheitswertes zu berechnen, wenn auf Grund einer Einbringung nach § 12 Erwerbsvorgänge nach § 1 Abs. 1 oder…
…Das GVG hat daher am 14. Juni 2012 einerseits mit Bescheid gemäß § 201 BAO die selbstberechnete Gebühr abgeschrieben und andererseits für den Rechtsvorgang Grunderwerbsteuer (GrESt) mit 3,5 % vom zweifachen Einheitswert in Höhe von 53.099,52 Euro (§ 22 Abs. 5 UmgrStG) mit 1.858…
…694b, ein steuerpflichtiger Tatbestand verwirklicht wurde. Mit Bescheid vom 14. Juni 2012 hat das Finanzamt sodann für diesen Rechtsvorgang die Grunderwerbsteuer (GrESt) mit 3,5 % vom zweifachen Einheitswert in Höhe von 203.057,44 Euro (§ 22 Abs. 5 UmgrStG) mit 7.107,01 Euro festgesetzt…
…allerdings die Tatbestandsvoraussetzungen des § 22 Abs. 5 UmgrStG vor, ist anstatt der Gegenleistung der zweifache Einheitswert der Liegenschaft als Bemessungsgrundlage heranzuziehen. In den Umgründungssteuerrichtlinien des BMfF wird hiezu Folgendes vertreten (vgl. Rz. 1241 der UmgrStR 2002) "Tritt durch die unter Art. III UmgrStG fallende Einbringung…
…Grunderwerbsteuer für einen Einbringungsvertrag gemäß § 22 Abs 5 UmgrStG mit 3,5% vom zweifachen Einheitswert iHv EUR 1.198.607,48 mit EUR 41.951,26 fest. In der Folge hob die belangte Behörde den bezeichneten Grunderwerbsteuerbescheid mit Aufhebungsbescheid gemäß § 299 BAO vom 10.6…
…EUR 230.000 abgezogen wurde (Kapitalanstieg durch den Gewinn des Jahres 1989 um EUR 200.000). Insoweit schien eine vorsichtige Schätzung des steuerlichen Kapitalkontos mit dem zweifachen Einheitswert keineswegs abwegig. Brutto- oder Nettomethode zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach § 24 EStG Zur Ermittlung des Veräußerungsgewinns nach …
…Es wird beantragt, die für die vertragsgegenständliche Einräumung des wirtschaftlichen Eigentums gemäß § 1 Abs 2 GrEStG zu entrichtende Grunderwerbsteuer vom zweifachen Einheitswert des betreffenden Gebäudes zu berechnen (Art III § 22 Abs 5 Umgründungssteuergesetz), da die vertragsgegenständliche Einräumung des wirtschaftlichen Eigentums im Rahmen der unter Vertragspunkt…
…Monaten gilt, besteht die Möglichkeit durch Wahl eines zurückliegenden Einbringungsstichtags (zB 31.12.2015) das alte GrESt-Regime (Bemessungsgrundlage iHd zweifachen Einheitswerts anstelle des Verkehrswerts) zur Anwendung zu bringen. Im vorliegenden Fall enthielt das AbgÄG 2010 keine (einschränkende) Regelung für das Inkrafttreten der Änderungen im §…
… 6 Abs. 6 UmgrStG vom Zweifachen des Einheitswertes zu berechnen. Erwägungen Unter Verschmelzung versteht man die Vereinigung von Körperschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit, wobei das gesamte Vermögen (einschließlich der Schulden) der übertragenden Körperschaft auf die übernehmende Körperschaft übergeht und die Rechtspersönlichkeit der übertragenden Körperschaft erlischt. Zu…