…wirtschaftlichen Sinne somit um einen Zuschlag zur Familienbeihilfe. Aus diesem Grund errechnet sich ein von Österreich als subsidiär zuständiger Mitgliedstaat zu bezahlender Differenzbetrag indem der ausländischen Familienleistung die österreichische Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag gegenübergestellt wird (vgl zB Adelheid Stöger, "Unionsrechtliche Aspekte des Anspruchs auf Familienbeihilfe…
…Abs. 68 Abs. 1 Buchstabe a der VO 883/2004 sei Polen primär für die Erbringung von Familienleistungen zuständig. Nach polnischem Recht sei Familienbeihilfe (zasiłek rodzinny) nur dann zu gewähren, wenn das monatliche Familieneinkommen pro Person der Familie nicht mehr als 504,00 zl, oder…
…Herbosch Kiere, C-2/05, EU:C:2006:69, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung). 38 In dieser Bescheinigung erklärt der zuständige Träger des Mitgliedstaats, in dem das Unternehmen, das die betreffenden Arbeitnehmer beschäftigt, seine Betriebsstätte hat, dass sein eigenes System der sozialen Sicherheit…
…Recht keine - über die Verordnungsregelungen hinausgehenden - Ansprüche auf Familienbeihilfe ableiten. Damit steht für den vorliegenden Fall fest, dass ein Anspruch auf Familienleistungen ausschließlich gegenüber dem - einzig zuständigen - Mitgliedstaat Deutschland innerhalb der Grenzen des deutschen innerstaatlichen Rechts besteht. Ein Anspruch auf österreichische Familienleistungen besteht weder prioritär…
…Recht keine - über die Verordnungsregelungen hinausgehenden - Ansprüche auf Familienbeihilfe ableiten. Damit steht für den vorliegenden Fall fest, dass ein Anspruch auf Familienleistungen ausschließlich gegenüber dem - einzig zuständigen - Mitgliedstaat Deutschland innerhalb der Grenzen des deutschen innerstaatlichen Rechts besteht. Ein Anspruch auf österreichische Familienleistungen besteht weder prioritär…
…ist jener Staat für die Familienleistungen zuständig, in dem das Kind oder die Kinder leben. Die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 in der ab 1. Mai 2010 gültigen Fassung regelt, welcher Mitgliedstaat für ein und denselben Zeitraum für ein und denselben Familienangehörigen vorrangig zur Gewährung…
…der VO(EG) 883/2004 übertragbar. Im genannten Urteil äußert der Gerichtshof aber auch die Ansicht, dass es einem nach der Verordnung nicht zuständigen Mitgliedstaat auferlegt sein kann, Familienleistungen allein auf Grund der innerstaatlichen Vorschriften (trotz unionsrechtlicher Unzuständigkeit) zu gewähren (vgl. Rn 28 des Urteils)…
…wirtschaftlichen Sinne somit um einen Zuschlag zur Familienbeihilfe. Aus diesem Grund errechnet sich ein von Österreich als subsidiär zuständiger Mitgliedstaat zu bezahlender Differenzbetrag indem der ausländischen Familienleistung die österreichische Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag gegenübergestellt wird (vgl zB Adelheid Stöger, "Unionsrechtliche Aspekte des Anspruchs auf Familienbeihilfe…
…der Leistungen zu gewähren. Ein derartiger Unterschiedsbetrag muss jedoch nicht für Kinder gewährt werden, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, wenn der entsprechende Leistungsanspruch ausschließlich durch den Wohnort ausgelöst wird. (3) Wird nach Artikel 67 beim zuständigen Träger eines Mitgliedstaats, dessen Rechtsvorschriftengelten, aber nach den…
…883/2004 übertragbar. Im genannten Urteil äußert der Gerichtshof aber auch die Ansicht, dass es einem nach der Verordnung nicht zuständigen Mitgliedstaat auferlegt sein kann, Familienleistungen allein auf Grund der innerstaatlichen Vorschriften (trotz unionsrechtlicher Unzuständigkeit) zu gewähren (vgl Rn 28 des Urteils), wenn ein diesbezüglicher…
…Herbosch Kiere, C-2/05, EU:C:2006:69, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung). 38 In dieser Bescheinigung erklärt der zuständige Träger des Mitgliedstaats, in dem das Unternehmen, das die betreffenden Arbeitnehmer beschäftigt, seine Betriebsstätte hat, dass sein eigenes System der sozialen Sicherheit…
…für den Zeitraum April 2018 ab, gewährte jedoch dem Vater des Kindes eine Differenzzahlung. Im Ergebnis erachtete sich im Beschwerdefall keiner der Träger der betroffenen Mitgliedstaaten als vorrangig zuständig für die Gewährung von Familienleistungen. Ein solches Ergebnis widerspricht jedoch den unionsrechtlichen Vorschriften in den bereits…
…dieser Leistung zuständig ist, sofern alle anderen durch das nationale Recht vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Gewährung erfüllt sind, was von dem vorlegenden Gericht zu prüfen ist.“ Das Unionsrecht selbst vermittelt somit keinen originären Anspruch auf nationale Familienleistungen. Es ist nach wie vor Sache der Mitgliedstaaten…
…12345 , Quittungs Nr. 6789 bereits geleistet. Im gegenständlichen Fall erfolgte die Berechnung der Normverbrauchsabgabe gemeinsam mit dem zuständigen Sachbearbeiter/in, per Adresse Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs, …, unter Zugrundelegung eines äquivalenten Typenscheins zum gegenständlichen Fahrzeug. Die Behörde hat also in ein und demselben Verfahren zwei…
…C G) Polen die vorrangige Verpflichtung zur Gewährung von Familienleistungen, in Österreich besteht ein Anspruch auf Gewährung einer Ausgleichszahlung. Da im vorrangig zuständigen Mitgliedstaat ein Antrag auf Gewährung von Familienleistungen nicht gestellt worden war, waren nach den Vorgaben des Art.76 Abs.2 der Verordnung…
…iSd VO in Österreich und in Kroatien. Daher ist der Wohnort der Kinder ausschlaggebend welcher Mitgliedsstaat vorrangig für die Familienleistungen zuständig ist. Als Nachweis für den Wohnort der Kinder in Österreich wurden von der Beschwerdeführerin ausschließlich Meldebestätigungen vorgelegt, denen nach der ständigen Rechtsprechung lediglich Indizwirkung…
…unterscheidet sich die deutsche Sprache in Deutschland in vielen Bereichen von der österreichischen Rechtssprache, obwohl faktisch das Gleiche gemeint ist. Würde es sich nicht um einen deutschsprachigen, sondern um einen anderen Mitgliedsstaat, beispielsweise Italien handeln, der den österr. Begriff der Abfertigung in italienischer Sprache bezeichnet…
…4 AbgEO (Rückstandsausweis). Mit der Bestreitung der im Beitreibungsersuchen angeführten Bescheide vom 7.5.2018 und 26.7.2018 hat sich die Beschwerdeführerin laut ihren Ausführungen im Vorlageantrag zutreffend an die zuständigen Behörden des ersuchenden Mitgliedstaates gewendet (siehe dazu oben die zitierte Bestimmung des Art…
…Höhe auszuzahlen. Der nachrangig zuständige Mitgliedstaat zahlt nach Art. 68 der VO den Differenzbetrag als Ausgleichszahlung. Gemäß § 3a Abs. 1 BPGG haben Unionsbürger nur dann Anspruch auf österreichisches Pflegegeld, wenn nicht ein anderer Unionsstaat nach der VO (EG) 883/2004 für Pflegeleistungen zuständig ist. Aus §…
…Wesentlichen, welcher Staat bei Sachverhalten, die zwei oder mehrere Mitgliedsstaaten bzw. Vertragsstaaten (EU, EWR, Schweiz) betreffen (zumeist, weil der Beschäftigungsstaat vom Wohnortstaat unterschiedlich ist), für die Erbringung von Familienleistungen vorrangig, nachrangig oder gar nicht zuständig ist. Wohnortstaat iSd VO (EG) 883/2004 ist jener Staat…