…des § 9 BAO. Im gegenständlichen Verfahren ist auch nicht zu klären, ob dem Bf allenfalls ein zivilrechtlicher Regressanspruch gegenüber CR erwachsen ist. (VwGH 18.10.2005, 2004/14/0112). Mit dem angefochtenen Bescheid ist der Bf lediglich zu solchen Abgaben zur Haftung herangezogen worden, die…
…ist der Forellenteich zu warten und zu pflegen und der Forellenbestand zu erhalten. Soweit im inneren des Bestandobjektes bzw. an der Klingelanlage Schäden auftreten, sind diese unverzüglich und ohne Regressanspruch gegen den Vermieter auf Kosten des Mieters zu beheben (z.B. Undichtheit bei Wasserhähnen, Heizkörperventilen…
…abverlange, nur bei Vorliegen besonderer Umstände gerechtfertigt sein könne (VfGH 15.3.2000, G 141/99 - G 150/99). Die Möglichkeit zivilrechtlicher Regressforderungen habe der VfGH für sich allein dabei nicht als sachliche Rechtfertigung für abgabenrechtliche Haftungen angesehen (VfSlg 11.771/1988, 29.6.1988…
…des ursprünglichen Rechtsgeschäfts festgestellt hat. (…) Die absolute Nichtigkeit bedeutet hingegen die ex tunc Beseitigung des ursprünglichen Rechtsgeschäfts an der Wurzel, weswegen in zivilrechtlicher Hinsicht auch kein Rechtsgeschäft mehr vorliegt. Ergo dessen habe ich ohne rechtsgeschäftliche Basis dieses Entgelt erhalten, welches ich aus bereicherungsrechtlichen Gründen…
…hereingebracht wird und ist auch nicht unbillig, da die/der in Anspruch genommene Gesamtschuldnerin einen zivilrechtlichen Regressanspruch gegen die anderen Gesamtschuldnerinnen hat. Berichtigungsbescheid Bereits am 14.6.2022 erließ die belangte Behörde gegenüber dem Beschwerdeführer einen Berichtigungsbescheid wie folgt: [Grafik] Die Verbrauchsdaten und die…
…Einkünfte aus der Liegenschaftsveräußerung und dem daraus erwachsenen Abgabenanspruch des Finanzamtes gegenüber der Bf nichts zu ändern. Ob die Bf aus dieser vertraglichen Vereinbarung allenfalls einen zivilrechtlichen Regressanspruch gegen Rochus K ableiten kann, hat das Bundesfinanzgericht nicht zu beurteilen. III) Zulässigkeit einer Revision 1) Gemäß…
…Solidarschuldnerschaft ohnedies ergibt, dass nämlich die Gebühr für dieses Rechtsgeschäft vom nichtbefreiten Vertragsteil zur Gänze zu entrichten ist, wobei etwaige (nach dem vertraglichen Innenverhältnis bestehende) zivilrechtliche Regressansprüche von dieser abgabenrechtlichen Bestimmung unberührt bleiben (siehe VwGH 19.12.2002, 99/16/0405 und Fellner, Gebühren und…
…dass laut Mietvertrag der Mieter die Kosten der Vergebührung trage. Eine solche Vereinbarung sichere demjenigen, der vom Finanzamt zur Zahlung herangezogen wird, nur einen zivilrechtlich verfolgbaren Regressanspruch. Sie berühre nur das Innenverhältnis. Gemäß § 33 TP 5 Abs 5 GebG sei der Bestandgeber zur Selbstbemessung verpflichtet…
…berührt nur das Innenverhältnis und kann nicht gegenüber dem Abgabengläubiger geltend gemacht werden. Diese Vereinbarung sichert nur dem Vertragspartner der vom Finanzamt zur Abfuhr der Abgabe herangezogen wird, einen zivilrechtlich verfolgbaren Regressanspruch gegenüber dem anderen Vertragspartner zu (Fellner, Stempel- und Rechtsgebühren 10 § 28 Rz 21…
…haften zivilrechtlich die zum Unterhalt der Verstorbenen Verpflichteten (vor allem Kinder gegenüber Eltern und Großeltern und umgekehrt) für die nicht im Nachlass gedeckten Begräbniskosten. Bei Vorhandensein Unterhaltspflichtiger ergibt sich Zwangsläufigkeit der Zahlung durch einen nicht unterhaltspflichtigen Besteller des Begräbnisses nur bei mangelnder Durchsetzbarkeit des Regressanspruches…
…Gesamtschuldner der Lohnsteuer. Wurde der Arbeitgeber zur Haftung herangezogen kann er vom Arbeitnehmer als Steuerschuldner den Ersatz der bezahlten Schuld nach § 1358 ABGB fordern (Regressanspruch). Die Geltendmachung der Haftung gemäß § 82 EStG 1988 setzt kein Verschulden des Arbeitgebers an der Lohnsteuerfehlberechnung voraus (VwGH 31. 5…
…Ersatz der bezahlten Schuld zu fordern. Der Bf hat somit insoweit er die Kreditrückzahlungen und Zinszahlungen für seine Ehefrau geleistet hat, einen Regressanspruch gegen diese, da er insoweit eine fremde Schuld getilgt hat. Die vom Bf als Werbungskosten ermittelten Zinszahlungen in Höhe von € 993…
…es sich um ein familientaugliches Fahrzeug für eine Familie mit zwei Kindern. In Bezug auf die Haftpflichtversicherung sei zu erwähnen, dass im Falle einer widerrechtlichen Nutzung ein Regressanspruch bestanden hätte, weshalb Privatfahrten im Dienstvertrag nicht explizit untersagt worden seien. Zu Beginn der Tätigkeit des Bf…
…gesamte grunderwerbsteuerpflichtige Gegenleitung € 1.337.000,-- Dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) war der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit einzuräumen. Da nach der nach der zivilrechtlichen Vorschriften zur Entrichtung der Abgaben Verpflichtete die Steuer bislang nicht entrichtet hat (Uneinbringlichkeit/Gefährdung der Einbringlichkeit)…
…….. 2 v.H. … Rechtliche Rahmenbedingungen Ein gerichtlicher Vergleich gem. § 204 ZPO hat den Charakter eines zivilrechtlichen Rechtsgeschäftes sowie einer Prozesshandlung. Gem. § 1380 ABGB handelt es sich bei der einverständlichen Neufestsetzung strittiger oder zweifelhafter Rechte unter beiderseitigem Nachgeben um einen Vergleich. Da durch…
…RV/0488-K/07; UFS 3.4.2012, RV/0777-W/12), kommt es bei grundsätzlich gegebener Durchsetzbarkeit derartiger Ersatz- bzw. Regressansprüche, auch dann, wenn vom bisherigen Kostenträger keinerlei Maßnahmen zur Wiedererlangung seines verlustig gegangenen Eigentums gesetzt wurden (vgl. VwGH 28.5.1980, 1104/78…
…betreffend Grunderwerbsteuer an die Beschwerdeführerin, mit welchem € 1.364,25 vorgeschrieben wurden. Dies mit der Begründung, dass der nach den zivilrechtlichen Vorschriften zur Entrichtung der Abgabe Verpflichtete die Steuer bislang nicht entrichtet habe. Die Bemessungsgrundlage sei aus der Gegenleistung, dh. aus der Übernahme der…
…2012) „- wegen Verjährung nicht mehr möglich, werde auf die zivilrechtliche Rechtsprechung (vgl. OGH 17.06.1987, 14 Ob 80/87; OGH 09.07.1997, 3 Ob 15/96) verwiesen, wonach der Regressanspruch des Arbeitgebers weder zum Zeitpunkt, an dem die Lohnsteuer abgeführt hätte müssen noch…
…Im vorliegenden Fall wäre eine Aufsplittung der einzelnen Vereinbarungen auch völlig lebensfremd, da dem Grunde nach nur eine einzige Gesamtvereinbarung vorliege, nämlich die Begründung des zivilrechtlichen Eigentums von Frau Y.Y., wobei die wirtschaftliche Verfügungsmacht über die oben geschilderten Zusatzvereinbarungen an Herrn Q. übergegangen sei…
…zu riskieren, dies aus dem Grund, weil Käufer3 über ein unerklärliches Detailwissen über das schadhafte Dach verfüge, das in jedem Gerichtsprozess unvorhersehbare Regressansprüche durch die einzelnen Mitglieder der Hausgemeinschaft auslösen würde, falls Herr Käufer3 seine Informationen weitergeben würde. Das habe die Bf. unbedingt verhindern müssen…