…dies im Wesentlichen damit, dass die angefochtene Erledigung keine Bescheidqualität erlangt habe. Die angefochtene Erledigung sei an eine GmbH "und Mitges" ergangen. Bei diesem Adressaten handle es sich um kein zivilrechtlich rechtsfähiges Gebilde. Die angefochtene Erledigung sei damit an einen im § 191 Abs. 1 lit…
…Die diesbezüglichen verwaltungsgerichtlichen Verfahren werden eingestellt. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Begründung Zivilrechtliche Vorgänge: Die atypisch stille Gesellschaft, welche der Angelegenheit zugrundeliegt, wurde mit Vertrag vom 28.11.2003 - gemäß Art…
…nach der ausländischen Rechtsordnung als rechtsfähiges Gebilde begründet worden ist. Wie der VwGH ausgesprochen hat, erschöpft sich aber der Typenvergleich nicht in der Beurteilung der Rechtsfähigkeit nach der ausländischen Rechtsordnung, vielmehr bedarf es eines breiteren Vergleichs der Strukturelemente des ausländischen Gebildes mit Körperschaften des österreichischen…
…Eine mangelnde Parteistellung führt zur Zurückweisung jeglicher Anträge auf Grund von Unzuständigkeit (vgl Stoll, BAO, 774). Wird wirtschaftlichen Gebilden, die zivilrechtlich nicht rechtsfähig sind (insb. die GesbR) materiellrechtlich Steuerrechtssubjektivität zuerkannt, sind sie Abgabepflichtige und damit auch Parteien und somit Träger prozessualer Rechte und Pflichten (Stoll…
…RS0022132). Dies entspreche auch der herrschenden Lehre zum Unternehmensrecht. Danach könnten Gebilde, die nicht rechtsfähig sind, nicht Unternehmer im Sinne des § 1 UGB sein. Unternehmer seien vielmehr die Zurechnungssubjekte solcher faktischen Gebilde. Mangels eigener Rechtspersönlichkeit könne daher eine GesbR auch nicht Unternehmer sein; Unternehmer und…
…umsatzsteuerliche Unternehmerbegriff umfasst auch Personenvereinigungen, sowohl rechtsfähige (OG, KG) als auch nichtrechtsfähige Personenvereinigungen, welche nach außen in Erscheinung treten und Leistungen erbringen (Windsteig in Melhardt/Tumpel, UStG3, § 2 Rz 19 f). Gemäß § 77 f BAO steht auch zivilrechtlich nicht rechtsfähigen Gebilden, die umsatzsteuerliche Unternehmer sind…
…II. Beschwerdepunkt Bescheid-Adressierung: Sind nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähige Personenvereinigungen, wie etwa (schlichte) Miteigentumsgemeinschaften Abgabenschuldner (zB nach dem UStG 1994), so sind deren Gesellschafter (Mitglieder) dem § 6 Abs. 2 BAO zufolge Gesamtschuldner der vom Gebilde geschuldeten Abgaben (zB VwGH 25.11.1994, 92/17…
…Steuerpflichtiger) zu sein, unabhängig von seinem zivilrechtlichen Status, jedes Gebilde, das als solches nach außen auftritt und selbständig Leistungen im umsatzsteuerlichen Sinn erbringt. Gemäß § 2 Abs. 1 UStG 1994 ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Nicht rechtsfähige Personenvereinigungen, wie die Gesellschaft…
…81 BAO wie beispielsweise die GesbR oder die unechte atypische stille Gesellschaft, bei welcher die Gesellschafter nach steuerlichen Grundsätzen als Mitunternehmer betrachtet werden, zivilrechtlich nicht rechtsfähig, aber sehr wohl abgabenrechtlich (teilweise) rechtsfähig, weshalb der Bf. als atypisch stille Gesellschaft abgabenrechtlich Parteifähigkeit zukommt. An diesem Umstand…
……" Solange eine Geschäftsherrin und mehrere an ihr atypisch still Beteiligte gemeinsam betriebliche Einkünfte erzielen, fällt die aus diesen gebildete Mitunternehmerschaft abgabenverfahrensrechtlich unter den Begriff der Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit und sie ist abgabenverfahrensrechtlich rechtsfähig (parteifähig), sodass sie eine geeignete Bescheidadressatin für die gemäß …
…bezüglich der Rechtsfähigkeit ist dann von Bedeutung, wenn das materielle Recht an die (bürgerlich-rechtlichen) Vorschriften anknüpft. Werden also Steuerrechtsfolgen nur mit einem rechtserheblichen Verhalten eines rechtsfähigen Gebildes verbunden, ist das subjektive Tatbestandselement der Rechtsfähigkeit nach dem Maßstab des Zivilrechtes zu beurteilen (Stoll, BAO Kommentar…
…bezüglich der Rechtsfähigkeit ist dann von Bedeutung, wenn das materielle Recht an die (bürgerlich-rechtlichen) Vorschriften anknüpft. Werden also Steuerrechtsfolgen nur mit einem rechtserheblichen Verhalten eines rechtsfähigen Gebildes verbunden, ist das subjektive Tatbestandselement der Rechtsfähigkeit nach dem Maßstab des Zivilrechtes zu beurteilen (Stoll, BAO Kommentar…
…Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Ob nun ein (Mit)Erbe für die Abgabenschulden des Rechtsvorgängers herangezogen werden kann, richtet sich somit nach zivilrechtlichen Vorschriften. Die zivil- und mit ihr steuerrechtliche (§ 19 BAO) Gesamtrechtsnachfolge tritt somit ab Einantwortung (Rechtskraft des Einantwortungsbeschlusses) ein. § 19 Abs…
…die betriebliche Nutzung für die Bfin (zumindest zu 80 %) bzw. letztlich die Übertragung des zivilrechtlichen Eigentums an der eingelegten Liegenschaft in ihrer Gesamtheit samt Gebäude von der bisherigen Voreigentümerin und Kommanditistin an die Bfin., was schließlich 1 Jahr nach der Einlage -am 01.01.2011 …
…15 Schwechat Gerasdorf sei zu entnehmen, dass ein Teilbetrag € 133.334,10 von den € 280.000,00 an die Bf zurückgezahlt worden sei und der Restbetrag nur auf zivilrechtlichem Wege von der G-GmbH direkt zurückzufordern sei. Es werde somit vom Finanzamt Wien…
…bestimmt: (1) Die Rückzahlung von Guthaben (§ 215 Abs. 4) kann auf Antrag des Abgabepflichtigen oder von Amts wegen erfolgen. Ist der Abgabepflichtige nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähig, so können Rückzahlungen mit Wirkung für ihn unbeschadet der Vorschrift des § 80 Abs. 2 nur an diejenigen erfolgen…
…239. (1) Die Rückzahlung von Guthaben (§ 215 Abs. 4) kann auf Antrag des Abgabepflichtigen oder von Amts wegen erfolgen. Ist der Abgabepflichtige nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähig, so können Rückzahlungen mit Wirkung für ihn unbeschadet der Vorschrift des § 80 Abs. 2 nur an diejenigen erfolgen…
…bezüglich der Rechtsfähigkeit ist dann von Bedeutung, wenn das materielle Recht an die (bürgerlich-rechtlichen) Vorschriften anknüpft. Werden also Steuerrechtsfolgen nur mit einem rechtserheblichen Verhalten eines rechtsfähigen Gebildes verbunden, ist das subjektive Tatbestandselement der Rechtsfähigkeit nach dem Maßstab des Zivilrechtes zu beurteilen (Stoll, BAO Kommentar…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend die Beschwerden vom 24. August 2016 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 29. Juli 2016 betreffend Feststellungsbescheid Gruppenträger 2013 und 2014 sowie dem Bescheid vom 4. August 2016 betreffend Körperschaftsteuer…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Axel Reckenzaun, Annenstraße 10/I, 8020 Graz, betreffend Beschwerde vom 24. Juli 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 29. Mai 2020 betreffend Abweisung eines Rückzahlungsantrages Steuernummer…