…Gemäß Abs. 2 leg cit sind Ausgaben für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung gilt grundsätzlich das Abflussprinzip nach § 19 Abs. 2 EStG 1988. Die außergewöhnliche Belastung ist daher dann steuerwirksam, wenn sie nach § 19…
…kommt eine Berücksichtigung nach § 34 Abs. 6 EStG nicht in Betracht. Die Kosten der Schadensbehebung sind daher nach den allgemeinen Vorschriften des § 34 EStG 1988 absetzbar, sodass eine Kürzung um den Selbstbehalt zu erfolgen hat. Für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung gilt grundsätzlich das…
……]" Für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung gilt grundsätzlich das Abflussprinzip nach § 19 Abs 2 EStG 1988. Die außergewöhnliche Belastung ist daher dann steuerwirksam, wenn sie nach § 19 Abs 2 EStG 1988 abgeflossen ist, also regelmäßig im Zeitpunkt der Bezahlung. Eine Kredit- oder Darlehensaufnahme…
…eine Anerkennung von Aufwendungen in der Sonderklasse durchaus zulässt, ist zu entgegnen, dass mangels Aufzeigen erheblicher gesundheitlicher Nachteile, die ohne die teurere Behandlung zu erwarten gewesen wären, im streitgegenständlichen Fall ein wichtiges Kriterium für eine steuerliche Berücksichtigung fehlte. Für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung…
…können nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden (§ 34 Abs 1 letzter Satz; vgl VwGH 30.3.2016, 2013/13/0063, 0065). Für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung gilt grundsätzlich das Abflussprinzip nach § 19 Abs 2 EStG. Die außergewöhnliche Belastung muss außergewöhnlich sein, zwangsläufig…
…vgl. z. B. VwGH 15.9.1999, 93/14/0276). Für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung gilt grundsätzlich das Abflussprinzip nach § 19 Abs 2 EStG 1988. Dies entspricht auch der Gestaltung des § 34 als Einkommensermittlungsvorschrift (vgl in diesem Sinn auch BFH 30.7.1982…
…die vorgelegte Zahlungsbestätigung vom 28. Jänner 2013 und die damit geltend gemachten Betreuungskosten iHv 327,00 € betrifft, ist den Ausführungen der Abgabenbehörde zuzustimmen. Für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung ist das Abflussprinzip nach § 19 Abs. 2 EStG 1988 maßgeblich; sie ist daher dann…
…weil er sich dem aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen konnte. Für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung gilt grundsätzlich das Abflussprinzip nach § 19 Abs. 2 EStG 1988. Die außergewöhnliche Belastung kann daher nur dann steuerwirksam sein, wenn sie tatsächlich beim Steuerpflichtigen abgeflossen…
…Höhe von EUR 2.283,18 ist anzumerken, dass für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung grundsätzlich das Abflussprinzip gem. § 19 Abs. 2 EStG 1988 maßgebend ist (Fuchs in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg), Kommentar zum EStG (20. Lfg 2018) § 34 EStG - Außergewöhnliche Belastung, Rz…
…Gründen nicht entziehen kann. … Für die zeitliche Zurechnung einer außergewöhnlichen Belastung gilt das Abflussprinzip des § 19 EStG 1988: … (2) Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. … Dabei ist gemäß § 34 Abs. 2 EStG 1988 eine Belastung außergewöhnlich…
…in einem Kalenderjahr bezogen hat. Dies ist nach § 2 Abs. 2 EStG 1988 der Gesamtbetrag der in § 2 Abs. 3 EStG 1988 aufgezählten Einkunftsarten nach Ausgleich mit Verlusten, die sich aus einzelnen Einkunftsarten ergeben und nach Abzug der Sonderausgaben (§ 18 EStG 1988) und außergewöhnlichen Belastungen…
…Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang 1. Am 19. März 2020 brachte die Beschwerdeführerin die Arbeitnehmerveranlagung 2019 ein und beantragte unter anderem die Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen mit Selbstbehalt …
…zugrunde zu legen, das der Steuerpflichtige innerhalb eines Kalenderjahres bezogen hat (Abs. 1). Einkommen ist der Gesamtbetrag der Einkünfte aus den im Abs. 3 aufgezählten Einkunftsarten nach Ausgleich mit Verlusten, die sich aus einzelnen Einkunftsarten ergeben, und nach Abzug der Sonderausgaben (§ 18) und außergewöhnlichen Belastungen (§…
…von Betriebsausgaben bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen wie auch von Werbungskosten im Rahmen der Überschussrechnung bei den außerbetrieblichen Einkunftsarten (Jakom/Baldauf, EStG, 2015, § 19 Rz 5). Eine Ausgabe (Abfluss) liegt grundsätzlich dann vor, wenn der geleistete Betrag aus der wirtschaftlichen…
…Gemäß § 2 Abs 2 EStG ist Einkommen der Gesamtbetrag der Einkünfte nach Ausgleich mit Verlusten, die sich aus einzelnen Einkunftsarten ergeben und nach Abzug der Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und des Freibetrages nach § 105 EStG. Nach § 2 Abs 2a EStG sind negative Einkünfte u.a. aus…
…vorgelegt. Für die steuerliche Berücksichtigung der damit verbundenen Wahlarztkosten als außergewöhnliche Belastung wäre aber das Vorliegen einer vor Behandlungsbeginn ausgestellten ärztlichen Bescheinigung hinsichtlich der medizinischen Indikation erforderlich gewesen. Zumal Bf offenbar seine persönliche Schilderung betreffend zeitliche und medizinische Gründe der Behandlung durch Wahlärzte als ausreichend…
…Gemäß § 2 Abs 2 EStG ist Einkommen der Gesamtbetrag der Einkünfte nach Ausgleich mit Verlusten, die sich aus einzelnen Einkunftsarten ergeben und nach Abzug der Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und des Freibetrages nach § 105 EStG. Nach § 2 Abs 2a EStG sind negative Einkünfte u.a. aus…
…zu belasten (VfGH 11. Dezember 2024, E 1757/2024-13, Rz 43) In Anbetracht der Belastungskonzeption der Abgabe und der damit einhergehenden verwaltungsökonomischen Vereinfachungen hegte der Verfassungsgerichtshof auch mit Blick auf die zeitliche Begrenztheit der Regelung keine gleichheitsrechtlichen Bedenken dagegen, dass der Gesetzgeber eine für…
…von Überschusserlösen erzielte Übergewinne zu belasten: 6.2.1. In Anbetracht der Belastungskonzeption der Abgabe und der damit einhergehenden verwaltungsökonomischen Vereinfachungen hegt der Verfassungsgerichtshof auch mit Blick auf die zeitliche Begrenztheit der Regelung keine gleichheitsrechtlichen Bedenken dagegen, dass der Gesetzgeber eine für alle Produktionstechnologien einheitliche…
…nicht. Er sei außergewöhnlich hoch und führe zu einer massiven Beeinträchtigung der Vermögensverhältnisse der betroffenen Unternehmen, ohne damit die ursprüngliche Zielsetzung zu erreichen. Diese Belastung stelle eine ungerechtfertigte Benachteiligung dar und verletze das verfassungsrechtlich garantierte Eigentumsrecht der Beschwerdeführerin. Es gelte das Prinzip der verfassungskonformen Interpretation…