…Inanspruchnahme ist nicht anders zu beurteilen, als beispielsweise die Nachforderung der EUSt im Rahmen einer Zollbefreiung (z.B. Gegenstände erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters), wenn sich diesbezüglich nachträglich herausstellt, dass die Voraussetzungen nicht vorliegen. Gemäß dem Urteil des LG Bochum, das in der Strafsache u…
…an einen Nichtunternehmer im Sinne des Abs. 5 Z 3 erbracht werden; d) Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen. (11a) Sonstige Leistungen betreffend die Eintrittsberechtigung sowie die damit zusammenhängenden sonstigen Leistungen für kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Veranstaltungen, wie Messen und Ausstellungen, werden dort ausgeführt…
…Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtungen; i) Erziehung von Kindern und Jugendlichen, Schul- und Hochschulunterricht, Aus- und Fortbildung sowie berufliche Umschulung und damit eng verbundene Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die mit solchen Aufgaben betraut sind, oder andere Einrichtungen mit…
…sich wissenschaftlicher Methoden bedient, sondern erst, wenn sie ausschließlich oder nahezu ausschließlich der Forschung, dh dem Erringen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse, oder/und der Lehre, dh der Vermittlung einer Wissenschaft an andere (Lernende) zum Zweck der Erweiterung ihres Wissenstandes dient; es ist für die Wissenschaft charakteristisch…
…Holzfußböden und Laminaten) geht hervor, dass keine wissenschaftliche oder technische Unsicherheit adressiert worden ist, welche F&E-Aktivitäten erforderlich macht. Die angewendeten Methoden entsprechen daher einer routinemässigen Vorgangsweise ohne F&E Charakter. Es sind keine konkreten Neuheitsaspekte enthalten bzw. ist keine Erweiterung des aktuellen Stand…
…die wissenschaftliche Forschung und die wissenschaftliche Lehre gehören. Es geht um das Erringen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und/oder darum, dass die Tätigkeit der Lehre dient, wobei unter Lehre die Vermittlung einer Wissenschaft an andere zum Zweck der Erweiterung ihres Wissensstandes zu verstehen ist. Charakteristisch für…
…die wissenschaftliche Forschung und die wissenschaftliche Lehre gehören. Es geht um das Erringen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse und/oder darum, dass die Tätigkeit der Lehre dient, wobei unter Lehre die Vermittlung einer Wissenschaft an andere zum Zweck der Erweiterung ihres Wissensstandes zu verstehen ist. Charakteristisch für…
…Verfügung, so dürfen die Einkünfte im anderen Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser festen Einrichtung zugerechnet werden können. Der Ausdruck freier Beruf umfasst insbesondere die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, literarische, künstlerische, erzieherische oder unterrichtende Tätigkeit sowie die selbständige Tätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure…
…daraus schöpfen würden. Dies sei auch der Fall bei Ausbildungs- oder Fortbildungseinrichtungen, Theatern und Sportvereinen. Die Abgabenbehörde habe die Behauptung, ein nicht unbeachtlicher Teil der Bevölkerung habe Bedenken gegenüber dem Förderziel, in den Raum gestellt, ohne dies zu beweisen. Es sei wissenschaftlich erwiesen, dass Meditation…
…lit. a UStG 1994 idF BGBl I 112/2012 werden kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Leistungen, wie Leistungen im Zusammenhang mit Messen und Ausstellungen einschließlich der Leistungen der jeweiligen Veranstalter dort ausgeführt, wo der Unternehmer ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig wird…
…in Form von Sach- und Geldzuwendungen oder zins- oder amortisationsbegünstigten Darlehen. (3) Vorhaben gemäß Abs. 2 umfassen insbesondere a) Planung und Durchführung von nach Art und Umfang bestimmten Vorhaben in Entwicklungsländern, b) Bildung, Ausbildung und Betreuung von Menschen aus Entwicklungsländern, c) kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit…
…an einen Nichtunternehmer im Sinne des Abs. 5 Z 3 erbracht werden; d) Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen. (11a) Sonstige Leistungen betreffend die Eintrittsberechtigung sowie die damit zusammenhängenden sonstigen Leistungen für kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Veranstaltungen, wie Messen und Ausstellungen, werden dort ausgeführt…
…Abs. 1 aufgrund des Zuzugs für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt des Zuzugs einen Freibetrag in Höhe von 30% der zum Tarif besteuerten Einkünfte aus wissenschaftlicher Tätigkeit festsetzen. Wird der Freibetrag gewährt, können daneben keine weiteren Betriebsausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen, die…
…althergebrachtes Wissen. Im heutigen populären und wissenschaftlichen Sprachgebrauch hat sich keine allgemein anerkannte Definition etabliert. In der Umgangssprache hat „esoterisch“ häufig die Bedeutung von „irrational“ oder „versponnen“. Die Religionswissenschaft und die Geschichtswissenschaft verwenden den Begriff ohne Wertung zur Bezeichnung diverser religiöser und kultureller Strömungen, insbesondere…
…Hauptleistung der MesseGmbH in der Organisation der Messen oder in der Vermietung von Räumlichkeiten an den Veranstalter der Messen? Zu Frage 1.) Definition des Veranstalters Als Veranstalter iSd UStG gelten grundsätzlich Unternehmer, die wissenschaftliche, kulturelle und/oder sportliche Leistungen im eigenen Namen einem größeren Personenkreis…
…jedoch von einem Privaten oder gar "freiwillig" erbracht werden, sei von einer privatwirtschaftlichen Tätigkeit auszugehen. Entsprechendes gelte für Universitäten: Bei diesen unterscheide der VwGH zwischen Körperschaften des öffentlichen Rechts (= Universitäten nach dem UG 2002), die gesetzlich dazu verpflichtet sind, einen wissenschaftlichen Lehr- und Forschungsbetrieb…
…eröffnet die Einbeziehung von Schulveranstaltungen und/oder von Kooperationen mit außerschulischen Partnern die angestrebte Vielfalt der Unterrichtsangebote. Im Unterricht ist zu jeder Zeit ein höchstmögliches Maß an Sicherheit der Schüler zu gewährleisten. (siehe Verordnung des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über den Lehrplan der…
…Sinne des Abs. 5 Z 3 erbracht werden; d) Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen. Abs. 11a: Sonstige Leistungen betreffend die Eintrittsberechtigung sowie die damit zusammenhängenden sonstigen Leistungen für kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Veranstaltungen, wie Messen und Ausstellungen, werden dort ausgeführt, wo diese Veranstaltungen…
…an einen Nichtunternehmer im Sinne des Abs. 5 Z 3 erbracht werden; d) Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen. (11a) Sonstige Leistungen betreffend die Eintrittsberechtigung sowie die damit zusammenhängenden sonstigen Leistungen für kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Veranstaltungen, wie Messen und Ausstellungen, werden dort ausgeführt…
…Fall an einen Unternehmer erbracht werden. Gemäß § 3a Abs. 11a UStG 1994 werden sonstige Leistungen betreffend die Eintrittsberechtigungen sowie die damit zusammenhängenden sonstigen Leistungen für kulturelle, künstlerische, wissenschaftliche, unterrichtende, sportliche, unterhaltende oder ähnliche Veranstaltungen, wie Messen und Ausstellungen, dort ausgeführt, wo diese Veranstaltungen tatsächlich stattfinden…