…gemäß § 20 BAO zu treffen. Bei der Ermessensentscheidung seien nicht nur das öffentliche Interesse an einem gesicherten und zeitnahen Abgabenaufkommen und die Einbringlichkeit der Abgabenschuld (Haftungsschuld), sondern auch die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Haftungspflichtigen in Betracht zu ziehen (vgl. VwGH 17.5.2004, 2003…
…den vorzeitigen Verzicht des Abgabengläubigers andere Gläubiger eine höhere Quote im Konkursverfahren erhalten (UFS 16.2.2011, RV/0167-L/11). Da das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bf. noch nicht beendet ist, haben die als Billigkeitsgründe eingewendeten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ohnehin in diesem…
…einige Gründe auf andere Sachverhalte beziehen. Darüber hinaus erschöpft sich das Vorbringen des Bf. hinsichtlich einiger Ermessenskriterien im unreflektierten Zitieren von Kommentaren, ohne eine konkrete Verbindung zum gegenständlichen Fall herzustellen. 1. Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse des Haftungspflichtigen Uneinbringlichkeit beim Haftenden Dazu gab der Bf. bekannt…
…obigen Haftungsbescheid gemäß § 224 BAO vollinhaltlich aufzuheben. Beilagen Formular EV 7 Erhebung der wirtschaftlichen Verhältnisse Schlussrechnung Buchung der Schlussrechnung Ausgleich der Schlussrechnung mit Anzahlungen Offene Posten 2012 WEBEKU Kontoinformation Steuerkonto C-GmbH Mit Beschwerdevorentscheidung des Finanzamtes Wien 1/23 vom 1. März 2018 wurde die…
…Einwand, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in der Restaurantbranche durch die Covid-19-Maßnahmen und die in weiterer Folge eingetretenen Engergiepreissteigerungen auch deswegen nichts gewinnen, weil es bei der Strafbemessung nicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des haftungspflichtigen Verbandes, sondern ausschließlich des Beschuldigten selbst ankommt (vgl. VwGH…
…auch nicht auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Bf. Rücksicht genommen. Ermessensentscheidungen seien von der Behörde insoweit zu begründen, als dies die Nachprüfbarkeit des Ermessensaktes in Richtung auf seine Übereinstimmung mit dem Sinn des Gesetzes erfordere. Die Begründung des Bescheides habe die für die…
…von einer Wiederholung abzuhalten (Spezialprävention). Als erschwerend sei kein Umstand, als mildernd seine verwaltungsstrafrechtliche Unbescholtenheit zu werten gewesen. Die Strafbemessung sei unter Annahme durchschnittlicher wirtschaftlicher Verhältnisse erfolgt. Ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse hätten zu seinen Gunsten nicht angenommen werden können, da der Beschuldigte von der eingeräumten Möglichkeit…
…werden können. Auch kann dem Bf. der unter Verweis auf das vorgelegte Vermögensverzeichnis erfolgte Hinweis auf seine schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse nicht zum Erfolg verhelfen, da Vermögenslosigkeit oder das Fehlen von Einkünften nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes der Geltendmachung der Haftung nicht entgegenstehen (vgl. z.B…
…einzige Möglichkeit zur Durchsetzung des Abgabenanspruchs dar. Weiters könne aufgrund der festgestellten wirtschaftlichen Verhältnisse bzw. der künftigen Erwerbsmöglichkeiten (z.B. Ausbildung und Alter des Haftungspflichtigen) nicht von vornherein davon ausgegangen werden, dass die Haftungsschulden auch beim Haftungspflichtigen uneinbringlich seien. Der Haftungspflichtige habe im Zusammenhang mit…
…Die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Haftungspflichtigen wären damit im Rahmen der Ermessenübung bei der Geltendmachung der Haftung zu beachten (Ritz, BAO, § 7 Tz 7mit Judikaturhinweisen). Der Verwaltungsgerichtshof vertritt demgegenüber in ständiger Rechtsprechung zu § 9 BAO die Ansicht, dass den wirtschaftlichen Verhältnissen des Haftungsschuldners im…
…wirtschaftlichen Verhältnisse des Haftungspflichtigen wären damit im Rahmen der Ermessenübung bei der Geltendmachung der Haftung zu beachten (Ritz, BAO, § 7 Tz 7mit Judikaturhinweisen und Hinweis auf Stoll, Ermessen, 392). Allerdings vertritt der Verwaltungsgerichtshof demgegenüber in ständiger Rechtsprechung zu § 9 BAO die Ansicht, dass den wirtschaftlichen…
…verbundenen exorbitanten Preissteigerungen im Materialeinkauf und bei den Treibstoffkosten samt den damit in Zusammenhang stehenden Lieferverzögerungen sehr gelitten habe, nichts gewinnen, weil es bei der Strafbemessung nicht auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des haftungspflichtigen Verbandes, sondern ausschließlich der Beschuldigten selbst ankommt (vgl. VwGH 23.3.1988…
…wurde in der Stellungnahme vom 4.5.2011 auf die schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschwerdeführers verwiesen. Dabei wird jedoch übersehen, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Vermögenslosigkeit oder das Fehlen von Einkünften des Haftungspflichtigen in keinem Zusammenhang mit der Geltendmachung der Haftung steht (VwGH…
…Primärschuldner uneinbringlich ist. Da der Bf. alleiniger Geschäftsführer der erstschuldnerischen GmbH und damit der einzig in Betracht kommende Haftungspflichtige war, erweist sich seine Haftungsinanspruchnahme als zweckmäßig. Soweit die Stellungnahme vom 14.12.2010 auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Bf. Bezug nimmt, wird das…
…zeitnah bezahlt wurde; der Milderungsgrund der verwaltungsstrafrechtlichen Unbescholtenheit komme nicht mehr zugute. Als erschwerend wurde von der belangten Behörde kein Umstand gewertet. Die Strafbemessung erfolgte unter Annahme durchschnittlicher wirtschaftlicher Verhältnisse. Ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse konnten zu Gunsten des Bf. 1 nicht angenommen werden, weil er von…
…zeitnah bezahlt wurde; der Milderungsgrund der verwaltungsstrafrechtlichen Unbescholtenheit komme nicht mehr zugute. Als erschwerend wurde von der belangten Behörde kein Umstand gewertet. Die Strafbemessung erfolgte unter Annahme durchschnittlicher wirtschaftlicher Verhältnisse. Ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse konnten zu Gunsten des Bf. 1 nicht angenommen werden, weil er von…
…umfangreiche Stellungnahme der steuerlichen Vertretung vom 19. September 2012 betreffend die Haftungsinanspruchnahme der Geschäftsführer eingegangen worden sei. Die völlige Nichtbeachtung eines Vorbringens des steuerlichen Vertreters des Haftungspflichtigen widerspreche der amtswegigen Ermittlungspflicht. Nach § 115 Abs. 1 BAO seien die tatsächlichen Verhältnisse, soweit sie abgabenrechtlich relevant seien…
…umfangreiche Stellungnahme der steuerlichen Vertretung vom 19. September 2012 betreffend die Haftungsinanspruchnahme der Geschäftsführer eingegangen worden sei. Die völlige Nichtbeachtung eines Vorbringens des steuerlichen Vertreters des Haftungspflichtigen widerspreche der amtswegigen Ermittlungspflicht. Nach § 115 Abs. 1 BAO seien die tatsächlichen Verhältnisse, soweit sie abgabenrechtlich relevant seien…
…umfangreiche Stellungnahme der steuerlichen Vertretung vom 19. September 2012 betreffend die Haftungsinanspruchnahme der Geschäftsführer eingegangen worden sei. Die völlige Nichtbeachtung eines Vorbringens des steuerlichen Vertreters des Haftungspflichtigen widerspreche der amtswegigen Ermittlungspflicht. Nach § 115 Abs. 1 BAO seien die tatsächlichen Verhältnisse, soweit sie abgabenrechtlich relevant seien…
…umfangreiche Stellungnahme der steuerlichen Vertretung vom 19. September 2012 betreffend die Haftungsinanspruchnahme der Geschäftsführer eingegangen worden sei. Die völlige Nichtbeachtung eines Vorbringens des steuerlichen Vertreters des Haftungspflichtigen widerspreche der amtswegigen Ermittlungspflicht. Nach § 115 Abs. 1 BAO seien die tatsächlichen Verhältnisse, soweit sie abgabenrechtlich relevant seien…