…dass sie eine wirtschaftliche Belastung darstellen. Die gegenständlichen Anspruchszinsenbescheide vom 20.11.2013 sind damit an die in den Einkommensteuerbescheiden 2008, 2009 und 2010 ausgewiesenen Nachforderungsbeträge dem Grunde und der Höhe nach gebunden. Der wirtschaftlichen Belastung durch die Zinsenvorschreibung steht der Zinsenvorteil durch die spätere…
…soll es diese gesetzliche Bestimmung dem Bauträger ermöglichen, durch die langjährige Bindung des Beitrages Wohnraum zu schaffen. Das Gesetz begünstigt nicht das Tragen der wirtschaftlichen Belastung des langfristig gebundenen Beitrages, sondern dass es dem Bauträger dadurch möglich wird, Wohnraum - auch für die Allgemeinheit - zu schaffen…
…selbst die betreffenden Ausgaben tätigte. Der Antrag, eine außergewöhnliche Belastung aus dem Titel der In-Vitro-Fertilisation zu berücksichtigen, war somit mangels Vorliegens einer wirtschaftlichen Belastung des Bf. abzuweisen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die…
…außergewöhnliche Belastung im steuerlichen Sinn bedarf es darüber hinaus auch der sonstigen Voraussetzungen des § 34 EStG. § 34 EStG gibt für die Form des Nachweises keine Beweisregeln vor. Das Vorliegen der Voraussetzungen ist jeweils nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen. Einer typisierenden oder wirtschaftlichen Betrachtungsweise…
…D/K/M/Z, EStG § 34 Rz 78). Eine außergewöhnliche "Belastung" muss sich auf das Einkommen beziehen, weil nur dann eine Auswirkung auf die (einkommensbezogene) wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besteht. Sie ist zu verneinen, wenn dem Steuerpflichtigen die zwangsläufigen Aufwendungen nur deshalb erwachsen, weil ihm das zu…
…ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. (4) Die Belastung beeinträchtigt wesentlich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, soweit sie einen vom Steuerpflichtigen von seinem Einkommen (§ 2 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 5) vor Abzug der außergewöhnlichen Belastungen zu berechnenden Selbstbehalt übersteigt. […]. § 549…
…2025, § 34 Rz 9, mwN). Die Aufwendungen müssen mit einem endgültigen Verbrauch, Verschleiß oder sonstigem Wertverzehr verbunden sein (endgültige wirtschaftliche Belastung). Ausgaben, die zu einer bloßen Vermögensumschichtung führen, sind nicht absetzbar. Es muss sich um "verlorenen" Aufwand handeln. Von einem solchen kann nicht die Rede…
…Sie beeinflussen aber auch nicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich, da den Aufwendungen ein entsprechender Gegenwert gegenübersteht, sodass von einer endgültigen Vermögensminderung nicht die Rede sein kann. Es mangelt somit bereits neben der Zwangsläufigkeit auch am Vorliegen einer wirtschaftlichen Belastung an sich (BFG 13.07.2016…
…das betroffene Unternehmen in der derzeitigen wirtschaftlichen Situation außergewöhnlich hart. Aufgrund der allgemeinen Wirtschaftslage, massiv gestiegener laufender Kosten, bestehender finanzieller Verpflichtungen sowie der insgesamt angespannten Ertragslage ist die Leistung des vorgeschriebenen Betrages derzeit nur unter erheblichen Schwierigkeiten möglich. Es handelt sich um eine wirtschaftliche Belastung…
…zwangsläufig erwachsen. 3. Sie muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Die Belastung ist außergewöhnlich, soweit sie höher ist als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse erwächst (§ 34 Abs 2 EStG 1988). Die Belastung erwächst dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn er sich ihr…
…eines unbeschränkt Steuerpflichtigen außergewöhnliche Belastungen abzuziehen, sofern sie die in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen kumulativ (d.h. sämtliche Merkmale gemeinsam) erfüllen. Zunächst darf es sich dabei weder um Betriebsausgaben noch um Werbungskosten oder Sonderausgaben handeln. Zudem muss eine tatsächliche und endgültige, wirtschaftliche Belastung eingetreten sein…
…wurde 2003 allerdings wieder aufgelöst. Offenbar war sich die Bf. vor über 10 Jahren doch nicht so sicher, ob sie eine entsprechende wirtschaftliche Belastung treffen könnte. Warum sie 2003 (damals) letztlich davon ausgegangen ist, dass sie die Verbindlichkeit wieder auflösen könnte, bleibt nicht näher erklärbar…
…34 Abs. 3 EStG 1988) und sie muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigen (§ 34 Abs. 4 EStG 1988). Schon das Fehlen einer einzigen dieser Voraussetzungen schließt die Anerkennung der geltend gemachten Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung aus und die Abgabenbehörde ist davon enthoben, zu…
…Abs. 3) und sie muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen (Abs. 4). Nach Abs. 2 ist die Belastung außergewöhnlich, soweit sie höher ist als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse erwächst. Nach Abs. 3 erwächst die Belastung dem Steuerpflichtigen zwangsläufig, wenn…
…um je einen Prozentsatz, wenn den Steuerpflichtigen der Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht. Es darf sich dabei weder um Betriebsausgaben noch um Werbungskosten oder Sonderausgaben handeln. Zudem muss eine tatsächliche und endgültige, wirtschaftliche Belastung eingetreten sein. Ag.B. sind nur dann steuerlich zu berücksichtigen, wenn sie die in…
…Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass durch Krankheit verursachte Aufwendungen außergewöhnlich sind. Zwangsläufigkeit liegt vor, wenn sich der Abgabepflichtige der Belastung aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Von einer wesentlichen Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist auszugehen, soweit die Kosten einen nach den Bestimmungen des § 34…
…Die verhängte Zwangsstrafe stelle für die Bf. eine erhebliche wirtschaftliche Belastung dar und stehe in keinem angemessenen Verhältnis zu den erzielten Umsätzen. Die belangte Behörde verweist in ihrer Stellungnahme auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Ermessensübung bei Zwangsstrafen. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 21.07.2026 wies…
…gewesen, dass eine weitere jährliche Meldung vorzunehmen sei. Die Meldung sei inzwischen nachgeholt worden. Dem Staat sei durch die verspätete Meldung kein wirtschaftlicher Schaden entstanden, für die Bf stelle die Zwangsstrafe aber eine außerordentliche wirtschaftliche Belastung dar, da sie bisher nur geringe Gewinne erzielt habe…
Darüber hinaus erfuhr die beschwerdeführende Partei in den Jahren 2015, 2016 und 2017 durch die auf ihre weiterhin ausgeübte Tätigkeit entfallenden Sozialversicherungsbeiträge keine wirtschaftliche Belastung, da die beschwerdeführende Partei frühestens erst ab der Kontrolle durch die Finanzpolizei am 16. Oktober 2019 mit der Entdeckung ihrer…
…gar nicht erwähnt. Im Ergebnis hat es allerdings der BFH nicht ausgeschlossen, dass Ausnahmefälle denkbar sind, in denen mit einer bestehenden Schuld keine wirtschaftliche Belastung (mehr) verbunden ist und diese somit außer Ansatz bleiben kann. Darunter könnte auch eine bestehende Forderung fallen, die, so wie…