…Mai 2010 entstanden sein. Hinsichtlich des Endes der Steuerschuld ist zu beachten, dass das Fahrzeug im April 2011 in Deutschland vom Verkehr abgemeldet wurde, also danach keine widerrechtliche Verwendung mehr stattfand. Der Bescheid betreffend Festsetzung von Kraftfahrzeugsteuer für den Monat Dezember 2009 war daher aufzuheben.
… 201 Abs 4 BAO). Die Bescheide betreffend Festsetzung von Kraftfahrzeugsteuer für die Monate 01-12/2010 und 01-06/2011 waren somit wie folgt abzuändern: Festsetzung von Kraftfahrzeugsteuer für die drei Quartale 04-12/2010: 54,60 € pro Monat (siehe hiezu die unbeeinsprucht gebliebene…
…fiktive Zulassung). Damit unterliegt auch die widerrechtliche Verwendung von Kraftfahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen im Inland der Normverbrauchsabgabe. Die Steuerschuld entsteht in diesem Fall gemäß § 7 Abs 1 Z 2 NoVAG 1991 mit dem Zeitpunkt der Einbringung des Kraftfahrzeuges in das Inland. Abgabenschuldner ist gemäß § 4…
…Verwendung endet. Sowohl § 1 Z 3 NoVAG 1991 wie auch § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992 knüpfen an die erstmalige Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr im Inland bzw. an die Verwendung (auf Straßen mit öffentlichem Verkehr) im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung (widerrechtliche…
…Entschädigung." Aus der dargestellten Rechtslage ergibt sich, dass eine widerrechtliche Verwendung eines nicht im Inland zugelassenen Kraftfahrzeuges dann vorliegt, wenn es nach dem KFG zum Verkehr zuzulassen wäre. Dies betrifft vor allem die Verwendung von im Ausland zugelassenen Fahrzeugen, wenn auf Grund kraftfahrrechtlicher Bestimmungen die…
…werden (widerrechtliche Verwendung). - Nach § 6 Abs. 4 KfzStG 1992 hat der Steuerschuldner für jedes abgelaufene Kalenderjahr bis zum 31. März des darauffolgenden Kalenderjahres dem Finanzamt eine Steuererklärung über die steuerpflichtigen Kraftfahrzeuge abzugeben. - § 82 Abs. 8 KFG 1967 lautet: „(8) Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen, die von…
… 3. Kraftfahrzeuge, die auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland ohne die kraftfahrrechtlich erforderliche Zulassung verwendet werden (widerrechtliche Verwendung). (2) 1. Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen gelten als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes. 2. Übersteigt die Anzahl der…
…und allein als Zulassungsadresse für das jeweilige Kraftfahrzeug dienen. Die dauerhafte Nutzung von Fahrzeugen mit ausländischem Kennzeichen in Österreich war zwar auch vor der Novellierung des § 1 durch BGBl I 1999/122 oftmals kraftfahrrechtlich unzulässig, allerdings führte diese widerrechtliche Verwendung - mangels Erfüllung eines NoVA-Tatbestandes…
…2012: - die Kraftfahrzeugsteuer im Betrag von gesamt € 547,20, wegen widerrechtlicher Verwendung des betr. Fahrzeuges im Inland gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG seit Oktober 2011 sowie - gemäß § 135 BAO hievon ein 10%iger Verspätungszuschlag im Betrag von € 54,72 wegen nicht…
…dass aufgrund des erhobenen Sachverhaltes, wonach der Bf am Hauptwohnsitz der Gattin mit Nebenwohnsitz gemeldet sei, vom Mittelpunkt der Lebensinteressen des Bf in Österreich und in der Folge von einer "widerrechtlichen Verwendung" des Fahrzeuges im Inland iSd § 82 Abs. 8 KFG auszugehen sei (zur Begründung…
…diesfalls der Tatbestand der widerrechtlichen Verwendung gemäß § 1 Z 3 NoVAG für den Zeitraum Dezember 2012 und auch gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 KfzStG für die Monate 10-12/2012 und 01-12/2013 nicht verwirklicht wurde. 3. Kraftfahrzeugsteuer für die Monate 01-09…
…2.2010 mit A (= Beschwerdeführer, Bf), von Beruf Kfz-Händler, wegen des "Verdachtes der widerrechtlichen Verwendung eines Fahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen" aufgenommenen Niederschrift hat er auszugsweise angegeben: Er betreibe seit 2004 das Einzelunternehmen B in Ort1, E-Str, und verkaufe Neu- und Gebrauchtfahrzeuge hauptsächlich…
…benutze. Es liege daher eine widerrechtliche Verwendung des Fahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen iSd § 82 Abs. 8 KFG vor. Als NoVA-Bemessungsgrundlage sei der Netto-Preis lt. Darlehensvertrag herangezogen worden. (Begründung im Einzelnen: siehe die Festsetzungsbescheide vom 22.5.2013 samt Berechnungsblättern zur Kraftfahrzeugsteuer) 5. Gegen…
… 1 Z 3 NoVAG ist derjenige, für den das Kraftfahrzeug zugelassen wird (gem. § 4 Z 2 NoVAG 1991 idgF.), dh. beim Tatbestand der sogen. "widerrechtlichen Verwendung eines Fahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen" die Person, auf die das Fahrzeug im Inland nach den Vorschriften des Kraftfahrgesetzes zuzulassen…
…und wie schon in der Beschwerdevorentscheidung ausführlich ausgeführt bleibt daher festzuhalten, dass das Finanzamt unter Berücksichtigung sämtlicher Beweismittel von keiner wiederrechtlichen Verwendung des Fahrzeuges bis zum Stichtag 23.04.2014 ausgegangen ist. Durch die Änderung des § 82 Abs 8 KFG am 24.04.2014 musste…
…dem 29.4.2014 (Fahrt von ***D1*** nach ***WohnortÖ***) hätte der Bf den beschwerdegegenständlichen PKW innerhalb eines Monats bei der inländischen Zulassungsbehörde anzumelden gehabt. Nachdem eine Anmeldung innerhalb dieser Frist nicht erfolgt ist, liegt mit Datum 29.4.2014 eine widerrechtliche Verwendung des KFZ vor. …
…der NoVA die Verwendung eines Kraftfahrzeugs im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre (widerrechtliche Verwendung), ausgenommen es wird ein Nachweis über die Entrichtung der NoVA erbracht. Es konnte festgestellt werden, dass Sie das oben genannte KFZ mit ausländischem Kennzeichen … im Inland verwenden. …
…BGBl. I Nr. 26/2014 dargelegt und dazu ausgeführt: "13 Gemäß § 79 des Kraftfahrgesetzes 1967 (KFG) ist das Verwenden von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit ausländischem Kennzeichen, die keinen dauernden Standort im Bundesgebiet haben, auf Straßen mit öffentlichem Verkehr unbeschadet zollrechtlicher und gewerberechtlicher Vorschriften nur zulässig…
…einheitlich beantwortet wird. Im vorliegenden Fall ist die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängig, der grundsätzliche Bedeutung zukommt. Entscheidungswesentlich war primär die Beweiswürdigung im Einzelfall. Im Übrigen folgt das Bundesfinanzgericht bei der Beurteilung der Kraftfahrzeugsteuerpflicht betreffend widerrechtlicher Verwendung der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes…
…Österreich (unabhängig von einem weiteren Wohnsitz im Ausland) würde grundsätzlich die Standortvermutung § 82 Abs. 8 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG 1967) greifen. Das Fahrzeug dürfe nur einen Monat verwendet werden, darüber hinaus aber sei der Steuertatbestand der widerrechtlichen Verwendung gemäß § 1 Abs. 1 Z. 3 Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992…