…Küche betreffen nicht die Einrichtung an sich, sondern - wie ausgeführt - im Wesentlichen lediglich bewegliche Maschinen. Somit wurden gegenständlich offensichtlich die wesentlichen Betriebsgrundlagen eines Gastronomiebetriebes übernommen und wäre dem "neuen" Unternehmer die Fortführung des Betriebes als Gastronomiebetrieb möglich gewesen. In diesem Zusammenhang ist es für diese…
Die wesentlichen Betriebsgrundlagen werden bei gastronomischen Unternehmungen wie auch einem Hotelbetrieb durch das Grundstück, das Gebäude und die Einrichtung gebildet (vgl. zB VwGH 11.7.2000, 99/16/0465; Fraberger/Papst in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG18, Tz 43 zu § 24 unter dem Stichwort "Hotelgewerbe…
…keiner Weise erkennbar, dass gegenständlich überhaupt ein Wechsel in der Person des Betriebsinhabers stattgefunden habe bzw. dass ein neuer Betrieb vorliegen solle. Arbeitskräfte würden grundsätzlich nicht zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen gehören. Die Übernahme der Arbeitskräfte könne allerdings ein Indiz für die Weiterführung bzw. Übertragung eines…
…in einer organisatorischen Einheit zu verstehen. Ein Betrieb wird neu eröffnet, wenn die für den konkreten Betrieb wesentlichen Betriebsgrundlagen neu geschaffen werden...." Der Betrieb wäre vor dem Kauf für 3 Jahre geschlossen gewesen. Es wäre somit kein Personal vorhanden gewesen. Durch die Neueröffnung wäre es…
…der Arbeitsvermittlungs- bzw. Arbeitskräfteüberlassung zu dem Ergebnis, dass wesentliche Betriebsgrundlagen das zu vermittelnde oder zu überlassende Personal sein muss. Das bedeutet für den streitgegenständlichen Fall: Nach dem sich im Akt befindlichen Fragebogen, der anlässlich der Neugründung von der Beschwerdeführerin ausgefüllt wurde, wird als Bezeichnung der…
…die Betriebsanlagen. Die belangte Behörde wendet dagegen ein, dass ein Unterschied zwischen der Vermietung und dem eigenständigen Betrieb bestehe. Die wesentliche Betriebsgrundlage bei Diagnosehäusern sei der laufende Ordinationsbetrieb, da sich im vorliegenden Fall auch der Abtretungspreis für die Geschäftsanteile der Bf. ableite. Die Bf. argumentiert…
…gehabt zu haben. Werde daher nach der Betriebsaufgabe wider Erwarten und außerplanmäßig doch noch einmal eine Leistung erbracht, für die grundsätzlich keine über die persönlichen Fähigkeiten hinausgehenden wesentlichen Betriebsgrundlage benötigt werde, weil sich die Leistungserbringung auf die Planung eines einzelnen Bauvorhabens beschränke, führe der Zufluss…
…Dafürhalten des Gerichtes nicht so eine überragende Rolle zugefallen. Zur ordnungsgemäßen Erfüllung insbesondere der Großaufträge war natürlich entsprechend zahlreiches und qualifiziertes Personal unabdingbar und wird dieses vom Finanzgericht ebenfalls als eine hier wesentliche Betriebsgrundlage gewertet. Um den gesamten und sehr umfangreichen Geschäftsbetrieb abwickeln zu können…
…den Pächter, die Veräußerung von lediglich eines Großteils des Umlaufvermögens an den Pächter, die aber nach Ansicht des BFG, wie nachfolgend dargestellt wird, keine wesentlichen Betriebsgrundlagen darstellen, und die Weiterbeschäftigung der bisherigen Arbeitnehmer des Bf. durch den Pächter. Diese Weiterbeschäftigung erklärt sich auch daraus, dass…
…EStG 1988 ergangene Rsp des VwGH verwiesen werden. Demnach liegt die Veräußerung eines Betriebes im Ganzen vor, wenn der Erwerber ein lebendes bzw lebensfähiges Unternehmen, somit alle wesentlichen Betriebsgrundlagen, übernimmt (vgl VwGH 24.6.2003, 2000/14/0178). Dies erfordert im Regelfall bei einem einheitlichen…
…Bf ab 2011 zuzurechnen ist (Bescheidbegründung Verf 67 vom 6.5.2013, Punkt1). C.) Der Betrieb der GmbH 2004-2010- wesentliche Betriebsgrundlagen: Die Tätigkeit der GmbH war im Großen und Ganzen die Tätigkeit einer Handelsreisenden, für deren Tätigkeit allerdings ein beträchtliches Know-How erforderlich war: …
…im Mutterkonzern wurde im Juli 2005 ein Sekundärinsolvenzverfahren über das Vermögen der C&A GmbH-1 eröffnet, im Rahmen dessen die wesentlichen Betriebsgrundlagen Anfang 2006 an die neu gegründete CuA Products GmbH, FN 777777x (im Folgenden C&A GmbH-2) veräußert wurden. Der Bf war…
…24 Rz 33/2). Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalles sowie das Gesamtbild der Verhältnisse des veräußerten Betriebes. Die Abgabenbehörde legte sich zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen nicht fest. Im Berufe-Lexikon ( www.berufe-lexikon.de ) wird der Beruf des Schlossers folgendermaßen beschrieben: "Schlosser sind Fachleute…
…voraus, dass vorher eine Betriebsaufgabe/-veräußerung stattgefunden haben muss (vgl. Ausführungen in der Beschwerdevorentscheidung). 11. Die ins Treffen geführte Forderung allein ist nicht als wesentliche Betriebsgrundlage des in Rede stehenden Betriebs "gewerblicher Grundstückshandel" anzusehen, denn zum Betrieb einer gewerblichen Grundstückshändlerin gehört, wie o.a. bereits…
…öffentlichen Hand mit jenen der Privatwirtschaft vereitelt würde. Die Außenprüfung kam zum Ergebnis, dass die Geschäftsräumlichkeiten eine wesentliche Betriebsgrundlage des Apothekenbetriebes bilden und deshalb zwingend zum Betriebsvermögen des BgA gehören würden. Daher seien die Geschäftsräumlichkeiten in das Sonderbetriebsvermögen des BgA aufzunehmen und der Mietvertrag steuerlich…
…die ***4*** abzuwickeln hätten sie die Bf. nicht gegründet. Gerade die Anstellung von entsprechend qualifizierten Mitarbeitern bilde eine wesentliche Betriebsgrundlage einer neu geschaffenen betrieblichen Einheit. Lediglich der erforderlichen Bankfinanzierung für die Abwicklung der Geschäfte sei anfänglich nicht möglich gewesen, weshalb die Geschäfte über die ***4…
…Die vom Beschwerdeführer erworbene Liegenschaft, bestehend aus Wald- und Weideflächen, stelle für einen landwirtschaftlichen Betrieb eine wesentliche Betriebsgrundlage dar. Die materiellen und/oder immateriellen Komponenten der jeweiligen betrieblichen Leistung wären bereits vom Vorbesitzer durch seine unternehmerische Tätigkeit geschaffen, weshalb kein neuer Betrieb geschaffen worden sei…
…Die von der Beschwerdeführerin erworbene Liegenschaft, bestehend aus Wald- und Weideflächen, stelle für einen landwirtschaftlichen Betrieb eine wesentliche Betriebsgrundlage dar. Die materiellen und/oder immateriellen Komponenten der jeweiligen betrieblichen Leistung wären bereits vom Vorbesitzer durch seine unternehmerische Tätigkeit geschaffen, weshalb kein neuer Betrieb geschaffen worden…
…mit EK als Komplementär, sei am 2003 geschlossen und das Konkursverfahren eröffnet worden. Das Gebäude als wesentliche Betriebsgrundlage sei von der KG verkauft worden aber nicht an die neu gegründete GmbH (die Bf.). Am 14.7.2003 habe die Bf. den Geschäftsbetrieb aufgenommen und auch…
…Sachlage von einer Unternehmensneugründung ausgegangen sei. Tatsächlich habe die Bf. im Zuge des Konkursverfahrens nach der L GmbH einen Betriebsteil übernommen, weshalb es sich um die Übernahme eines Teilbetriebes/ der für den Betrieb wesentlichen Betriebsgrundlagen gem. § 5a NeuFöG handle. Die zuständige Zulassungsbehörde habe in Unkenntnis…