…vom Mittelpunkt seiner Tätigkeit entferne, eine Reisedauer von mehr als 3 Stunden (bei Inlandreisen) bzw. von mehr als 5 Stunden (bei Auslandsreisen) vorliege und kein weiterer Tätigkeitsmittelpunkt begründet werde. Dies sei bei einem durchgehenden oder wiederkehrenden Einsatz in einer Ortsgemeinde, in der man erstmals oder…
…ausgeführt, dass Tagesgelder nur dann als Werbungskosten zu berücksichtigen seien, wenn kein weiterer Tätigkeitsmittelpunkt begründet werde. Ein weiterer Tätigkeitsmittelpunkt werde bei einer Fahrtätigkeit stets dann begründet, wenn die Fahrtätigkeit regelmäßig in einem lokal eingrenzten Bereich oder auf nahezu gleichbleibenden Routen erfolge. Mit Eingabe vom 2…
…könnte, dann ist jeder dieser Orte als Mittelpunkt der Tätigkeit zu qualifizieren und der Aufenthalt an ihm keine Reise (VwGH 26.4.2000, 95/14/0022). Ein weiterer Tätigkeitsmittelpunkt ist anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige sich über eine Arbeitswoche an diesem aufhält (VwGH 27.6.1989…
…Werbungskosten zu berücksichtigen seien, wenn kein weiterer Tätigkeitsmittelpunkt begründet werde. Ein weiterer Tätigkeitsmittelpunkt - der bei einer regelmäßigen Reisetätigkeit in einem lokal eingegrenzten Bereich oder auf reglmäßig wiederkehrenden Routen zu unterstellen ist - wurde seitens des Finanzamtes für die wiederkehrend angefahrenen Orte im Flachgau, im angrenzenden Oberösterreich…
…bei Inlandsreisen vorliegt und kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird. Die Begründung eines weiteren Mittelpunktes der Tätigkeit ist dann anzunehmen, wenn sich die Dienstverrichtung oder die Tätigkeit auf einem anderen Einsatzort oder Einsatzgebiet über einen längeren Zeitraum erstreckt. Ein weiterer Tätigkeitsmittelpunkt ist anzunehmen, wenn…
…eine Reisedauer von mehr als drei Stunden vorliegen und es darf kein weiterer Tätigkeitsmittelpunkt begründet werden. Im vorliegenden Fall wurden sowohl in ***S*** als auch in ***Z** neue Tätigkeitsmittelpunkte begründet. Mehraufwendungen für Verpflegung und Nächtigung können auch außerhalb einer Reise nach den allgemeinen Grundsätzen Werbungskosten…
…sich um eine größere Entfernung handeln (mindestens 25 km), eine Reisedauer von mehr als drei Stunden vorliegt und kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist ein weiterer Tätigkeitsmittelpunkt anzunehmen, wenn sich der Steuerpflichtige über eine Woche an einem Ort…
…nur ein einzelner Ort, sondern auch ein mehrere Orte umfassendes Einsatzgebiet sein könne. Würden derartige Einsatzgebiete regelmäßig bereist, begründeten sie einen (neuen bzw. weiteren) Tätigkeitsmittelpunkt (vgl. VwGH 28.5.1997, 96/13/0132). Zur Nichtberücksichtigung der geltend gemachten Kosten für Werbemittel (Pos. 9) wurde festgestellt…
…1 Z 9 EStG 1988 liegt nach ständiger Rechtsprechung ua nur dann vor, wenn sich der Steuerpflichtige aus beruflichem Anlass mehr als 25 km von seinem Tätigkeitsmittelpunkt (AB = weiterer Tätigkeitsmittelpunkt) entfernt. Die Kürzung der Tagesgelder für das Jahr 2007 (696,85 Euro) erfolgte daher…
…des Bf. nach S, K, J, Z und W nach den ersten fünf Tagen jeweils ein weiterer Tätigkeitsmittelpunkt begründet wurde und daher insoweit keine Reise mehr vorliegt. Es erscheint daher gerechtfertigt, für die ersten 5 Tage (1 Arbeitswoche) dieser auswärtigen Tätigkeiten in S, K, J…
…Familienwohnsitz so weit entfernt ist, dass die tägliche Fahrtstrecke nicht mehr zumutbar ist, die Arbeitsstätte somit außerhalb des Einzugsbereiches des Familienwohnsitzes liegt und deswegen im Dienstort ein weiterer Wohnsitz begründet werden muss, was im gegenständlichen Fall - unbestritten - zutrifft (VwGH 19.9.1995, 91/14/0227)…
…Jakom/Peyerl EStG, 2023, § 20 Rz 51). Steht dem Steuerpflichtigen an der Arbeitsstätte ein Arbeitsplatz zur Verfügung, kann das häusliche Arbeitszimmer nicht den Tätigkeitsmittelpunkt bilden (vgl VwGH 18.10.2017, Ra 2016/13/0028; 16.12.2003, 2001/15/0197; 07.10.2003, 99/15…
…der Aufenthalt an einem Ort, der den Mittelpunkt der Tätigkeit bildet, keine Reise iSd § 16 Abs 1 Z 9 EStG dar. Ein Ort wird zu einem (weiteren) Tätigkeitsmittelpunkt, wenn der Steuerpflichtige sich für längere Zeit, wenn auch nicht durchgehend, dort aufhält, da er sich bei…
…ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (in weiterer Folge: Bf.) bezog in den streitgegenständlichen Jahren aus seiner Beschäftigung als Zer XY bzw. YZ der Zweigniederlassung A der AB GmbH & Co KG Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Laut Mitteilungen…
…VO), mehr als die Hälfte seiner Gesamtarbeitszeit im Außendienst zugebracht habe, wobei der Tätigkeitsmittelpunkt sowohl den Abschluss von Verträgen, als auch die Erbringung qualifizierter Kundenberatungsleistungen, mit dem Ziel des Verkaufs weiterer Dienstleistungen umfasst habe. Laut dem, den Dienstverträgen beigelegten Leitbild stellen sich Rolle, Aufgaben sowie…
…mit der Fa. E-Yachting abgeschlossen. Die Segelyacht war zunächst in der Marina XXX, Türkei, stationiert und in weiterer Folge ab 2005 in der Marina YYY. Das Segelschiff wurde laut eigenen Angaben der Bf. bis inklusive des Jahres 2015, somit 13 Jahre, gewerblich verchartert und…
…Tagesgelder können nur so lange beansprucht werden, bis ein (weiterer) Mittelpunkt am Tätigkeitsort begründet wird. Da Sie aufgrund Ihrer Berufstätigkeit einen weiteren Tätigkeitsmittelpunkt in Ort1 haben und daher die günstigsten Verpflegungsmöglichkeiten in Ort1 bereits kennen, können bei Aufenthalten in Ort1 keine Diäten berücksichtigt werden - unabhängig…
…der Dienstleistungen die Standorte des Unternehmens vereinbart worden, wobei der Dienstnehmer zur Kenntnis genommen habe, dass bei Eröffnung weiterer Standorte seine Tätigkeit auch an diesen vorgesehen werden könne. Der gewöhnliche Dienstort sei zu Beginn des Dienstverhältnisses ***1*** gewesen. Versetzungen im gesetzlichen Rahmen seien möglich gewesen…
…sind, stellen grundsätzlich keine Werbungskosten dar (Aufteilungsverbot). Im Sinne obiger Ausführungen war Ihr Antrag auf Berücksichtigung weiterer Werbungskosten abzuweisen". Am 30.11.2019 wurden (gleichlautende) Beschwerden für 2017 und 2018 eingebracht mit folgender Begründung: "Da ich mit meiner Partnerin in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebe, bitte…
…Verfahrensgang Der Beschwerdeführer ***Bf1*** (in weiterer Folge kurz der Bf) bezog in den Jahren 2020 und 2021 ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus seinen Tätigkeiten als Richter (sowie Prüfungskommissär) beim ***Gericht 1*** und Vortragender an der ***Universität 1***. In seiner Einkommensteuererklärung 2020 machte der Bf…